Todesfallversicherung Tipps

Sparpotenzial, Anbieterwahl und Finanzierungsabsicherung

Wer sich für den Abschluss einer Todesfallversicherung (Risikolebensversicherung) entscheidet, zeigt hohes Verantwortungsbewusstsein. Damit es mit dem Vertrag auch klappt und die Leistung im Todesfall in der gewünschten Höhe und an die richtigen Personen ausgezahlt wird, haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt.

Tipps zur Todesfallversicherung

Todesfallversicherungen (auch unter dem Begriff Risikolebensversicherung bekannt) sind reine Risikoversicherungen und leisten im Todesfall.

Weitere Todesfallversicherung: Sterbegeldversicherung

Es gibt zwei Varianten der Todesfallversicherung, die Risikolebens- und die Sterbegeldversicherung. An dieser Stelle verwenden wir den Begriff Todesfallversicherung synonym mit der Risikolebensversicherung. Hier finden Sie Informationen zur Sterbegeldversicherung.

Die Gründe für den Abschluss einer Todesfallversicherung sind mannigfaltig und reichen von der Absicherung der Angehörigen bis hin zur Absicherung einer Finanzierung.  

Um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, was Sie im Zusammenhang mit der Todesfallversicherung beachten müssen, haben wir hier für Sie einige Tipps zur Todesfallversicherung zusammengestellt.

Sparpotenzial durch jährliche Zahlungsweise nutzen

Bezahlen Sie den Versicherungsbeitrag zur Todesfallversicherung jährlich und nicht monatlich bzw. quartalsweise. Bei der jährlichen Zahlvariante bieten die meisten Versicherungen eine günstigere Versicherungsprämie an.

Todesfallversicherung mit Nachversicherungsgarantie abschließen

Ist die Gesundheitsprüfung erst einmal überwunden, kann die versicherung endlich abgeschlossen werden. Was aber, wenn später die Versicherungssumme erhöht werden soll, zum Beispiel infolge der Geburt eines Kindes?

Üblicherweise wird dann eine erneute Gesundheitsprüfung fällig, die sich – aufgrund des gestiegenen Alters des Versicherten – negativ auf den Vertrag auswirken und eine Erhöhung des Beitrages zur Folge haben kann. Die meisten Versicherer bieten allerdings die Möglichkeit, eine sogenannte „Nachversicherungsgarantie“ in den Vertrag zu integrieren.

Das hat dann den Effekt, dass die Summe bei bestimmten Ereignissen erhöht werden darf, ohne dass die Gesundheit noch einmal auf dem Prüfstand steht. Die Versicherungskonditionen bleiben ebenfalls gleich.

Gerade jüngere Kunden, die am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen, noch keine Familie und eigenes Haus haben, sollten darauf achten, dass die Police eine Nachversicherung ermöglicht, wenn etwa ein Kind zur Welt kommt oder eine Immobilie erworben wird.

Bei welchen Ereignissen die Versicherungssumme aufgestockt werden kann, regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen: So ist bei manchen Versicherungsgesellschaften auch eine Nachversicherung möglich, wenn das Studium abgeschlossen oder ein Jobwechsel erfolgt ist.

Wer eine Todesfallversicherung abschließen möchte, sollte sich zuvor überlegen, wie der weitere Lebensweg aussehen soll und zu welchen Gelegenheiten eine Erhöhung der versicherten Summe benötigt wird.

Anschließend sollten potentielle Kunden überprüfen, welche Versicherer eine Nachversicherung zu diesen Gelegenheiten ermöglichen. Vorsicht: Bietet ein Versicherer mehrere Todesfalltarife an, enthalten nicht zwangsläufig alle Tarife auch eine Nachversicherungsgarantie – Basistarife sind davon mitunter ausgenommen.

In bestimmten Fällen kann der Versicherer die Nachversicherungsgarantie im Vertrag ausschließen, so z.B., wenn die zu versichernde Person ein höheres Alter erreicht oder wenn die Versicherungssumme bereits sehr hoch festgelegt ist.

Auch Kunden, denen bereits ein schlechter Gesundheitszustand bescheinigt worden ist, bleibt die Nachversicherungsgarantie häufig versagt. Wann die Nachversicherungsgarantie ausgeschlossen wird, variiert jedoch von Versicherer zu Versicherer. Die Garantie ist besonders für Kunden empfehlenswert, die noch nicht über größere Summen verfügen, den Versicherungsschutz aber langfristig erhöhen möchten. Eine Alternative dazu besteht in einem vertrag mit steigender Versicherungssumme.

Todesfallversicherung zur Absicherung einer Finanzierung

Falls Sie mit der Risikolebensversicherung ausschließlich eine Hausfinanzierung absichern möchten, erkundigen Sie sich nach der Variante der Restschuldversicherung. Hier nimmt die Versicherungssumme entsprechend der Rückzahlung kontinuierlich ab.

Gesundheitsfragen richtig beantworten

Wie bei den meisten privaten Versicherungsverträgen müssen Versicherungswillige auch bei der Todesfallversicherung einige Gesundheitsfragen beantworten, aufgrund derer das Versicherungsunternehmen über die Annahme oder Ablehnung des Bewerbers entscheidet.

Je nach versicherter Summe kann zusätzlich eine ärztliche Untersuchung bzw. ein Bericht des Hausarztes notwendig werden. Dabei wird unter Umständen auch nach Krankheiten und Beschwerden gefragt, die bereits längere Zeit zurückliegen, was sich für den potentiellen Kunden nachteilig auswirken kann.

Dies ist je nach Versicherer meist erst ab einer Versicherungssumme von 250.000 Euro oder mehr notwendig. Wer eine hohe Geldsumme versichern möchte, größere Untersuchungen jedoch vermeiden will, sollte darauf achten, wo die Versicherer die Grenze ziehen. Mitunter werden Untersuchungen aber auch ab einem bestimmten Eintrittsalter verlangt.

Während eine ärztliche Untersuchung die Wahrheit über die Gesundheit des Patienten in jedem Fall ans Licht bringt, ist es bei einer Gesundheitsprüfung mit Gesundheitsfragen prinzipiell möglich, zu schummeln.

Ratsam ist dies allerdings nicht, denn stirbt der Versicherte an einem Leiden, das er in der Prüfung bewusst verschwiegen hat, kann die Versicherung die Leistung verweigern und der Vertrag hat seinen Zweck somit verfehlt. Auch wenn Vorerkrankungen oder Laster wie z.B. Tabakkonsum häufig mit Risikozuschlägen belegt werden, sollten sie dennoch wahrheitsgemäß angegeben werden.

Risikozuschläge erheben einige Unternehmen übrigens auch bei potentiell gefährlichen Hobbys wie Motorradfahren. Nicht jeder Versicherer misst solchen Freizeitbeschäftigungen aber den gleichen Stellenwert bei, so dass man mit dem richtigen Versicherer eventuell Geld sparen kann.

Ob eine nachvertragliche Anzeigepflicht besteht, wenn sich ein Kunde nach Vertragsschluss ein gefährliches Hobby zulegt oder etwa mit dem Rauchen beginnt, ist je nach Versicherer unterschiedlich und wird normalerweise in den Versicherungsbedingungen bekanntgegeben. Falls dort keine Auskunft erteilt wird, sollte der Versicherer befragt werden, wo die Bedingungen zu einer möglichen Anzeigepflicht nachzulesen sind.

„Wilde Ehe“

Leben Sie mit Ihrem Partner in einer nicht-ehelichen Beziehung und wollen diesen mit einer privaten Todesfallversicherung absichern, so muss dieser selbst den Vertrag als Versicherungsnehmer abschließen, andernfalls wandert beim Todesfall ein Großteil der Versicherungssumme als Erbschaftssteuer ans Finanzamt.

Keine Kapitallebensversicherungen für den Todesfallschutz

Wenn Sie nur Interesse an der Todesfallabsicherung haben, dann schließen Sie auf keinen Fall eine Kombiversicherung wie zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung ab. Der Todesfallschutz ist in solchen Kombiprodukten deutlich teurer als in einer reinen Todesfallversicherung. Und die Verzinsung des Kapitals ist in Kapitallebensversicherungen auch nicht berauschend.

Bezugsrechtsänderungen vorbehalten

In der Todesfallversicherung kann praktisch jeder begünstigt werden: So können Vertragsnehmer Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte genauso als Berechtigte im Todesfall im Vertrag vermerken lassen wie etwa einen langjährigen Freund, die Sandkastenliebe oder den Nachbarn von gegenüber.

Auch Vereinen oder Stiftungen kann die Todesfallsumme zugedacht sein. Wichtig ist, dass Vertragsnehmer sich eine Änderung des Bezugsrechts („widerrufliches Bezugsrecht“) vorbehalten: Denn ist das nicht der Fall („unwiderrufliches Bezugsrecht“), kann der Name des Begünstigten später nur noch mit Zustimmung des bisherigen Begünstigten geändert werden.

Auch andere Entscheidungen hinsichtlich des Vertrages wie eine Verpfändung bedürfen dann dessen Konsens. Mit einem widerruflichen Bezugsrecht hingegen sind Änderungen jederzeit und sogar beliebig oft möglich. Dies kann z.B. wichtig werden, wenn eine Scheidung ansteht, der Name des bisherigen Ehepartners aber immer noch im Vertrag eingetragen ist.

Falls ein unwiderruflich Bezugsberechtigter vorverstirbt, geht sein Bezugsrecht auf seine Erben über. Für diesen Fall kann jedoch auch ein Erlöschen des Bezugsrechtes vereinbart werden.

Die als bezugsberechtigt eingetragene Person sollte mit vollem Namen und Anschrift aufgenommen werden. So können Missverständnisse vermieden werden, wie sie etwa entstehen, wenn als Begünstigte nur „die Erben“ oder „die Kinder“ vermerkt werden.

Insbesondere bei Über-Kreuz-Verträgen, bei denen Versicherungsnehmer und versicherte Person verschieden sind, ist es vorteilhaft, den Bezugsberechtigten mit dem Namen zu nennen. Sind mehrere namentlich genannte Personen begünstigt, sollte überdies vermerkt werden, zu welchen Anteilen sie Leistungen aus der Versicherung erhalten sollen – wird nichts vermerkt, erhalten alle Bezugsberechtigten den gleichen Anteil.

Versicherungssumme großzügig, aber nicht zu üppig wählen

Statten Sie die Todesfallversicherung mit einer angemessenen Versicherungssumme aus. Wenn die Versicherungssumme zu gering ist, dann fehlt den Angehörigen Geld, zum Beispiel zur Finanzierung einer Immobilie. Ist die Versicherungssumme zu hoch gewählt, dann zahlen Sie zu hohe Versicherungsbeiträge.

Nehmen Sie ruhig den günstigsten Anbieter von Todesfallversicherungen

Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten sind die Leistungen einer Todesfallversicherung sehr homogen und vergleichbar. Sie können also mit gutem Gewissen den Versicherer mit dem preiswertesten Angebot wählen.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Todesfallversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Todesfallversicherungen im Vergleich [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden