Restschuldversicherung sinnvoll?

Wie sinnvoll ist eine Restschuldversicherung?

Wenn der Kreditnehmer aus verschiedenen, vorher definierten Gründen, seinen Kredit nicht mehr bedienen kann, dann sichert ihn eine Restschuldversicherung ab. Gründe können hier Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch der Tod sein. Nacholgend gehen wir der Fragen nach, wann und für wen eine Restschuldversicherung sinnvoll ist.

Restschuldversicherung sinnvoll?

Wer einen Ratenkredit abschließt, bekommt meist noch ein Angebot für eine Versicherung obendrauf: Diese Versicherung – die Restschuldversicherung – soll den Kreditnehmer und seine Familie in bestimmten Fällen absichern.

Wird er etwa arbeitslos, soll die Versicherung einspringen und die fällige Rate während der Arbeitslosigkeit begleichen. Die Versicherung gibt es auch für die Fälle Krankheit und Tod.

Doch was taugen die Restschuldversicherungen, und was kosten sie? Das Verbrauchermagazin „Finanztest“ der Stiftung Warentest hat dazu Testergebnisse veröffentlicht und kommt zu dem Schluss, dass die Bedingungen der Versicherungen häufig undurchsichtig für Verbraucher sind.

Nicht alle Umstände versichert!

Dies führe häufig zu Missverständnissen, so bei der Frage, welche Umstände konkret versichert sind. Werden Kunden nach dem Ende eines befristeten Vertrages arbeitslos, ist das z.B. oft nicht in den Schutz eingeschlossen. Auch wenn ein Arbeitsverhältnis erst seit kurzer Zeit besteht, gibt es meistens keinen Schutz.

Auch bei Arbeitsunfähigkeit, so die Experten von „Finanztest“, seien die Versicherungskonditionen oft unzureichend. Das Risiko Tod hingegen sei bei den meisten der 25 getesteten Angebote gut bis sehr gut versichert. Quelle: Finanztest 12/2020, S. 24-29.

Achtung

Wenn Sie eine Restschuldversicherung abschließen möchten, sollten Sie sich zuvor also genau über die Bedingungen der Versicherung informieren. Dies gilt vor allem, wenn Sie eines der Risiken Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit versichern möchten.

Preisunterschiede bei Restschuldversicherungen

Außerdem seien viele Versicherungen unnötig teuer: Während einer der Anbieter für die Absicherung aller drei Risiken Krankheit, Arbeitslosigkeit und Tod einen Betrag von 2.280 Euro über die gesamte Laufzeit fordere, sei es bei einem anderen gerade mal ein Drittel, so die Experten der Zeitschrift. Musterfall ist hier ein Ratenkredit von 10.000 Euro, der über 60 Monate abgezahlt wird.

Das Beispiel zeigt zugleich, dass es große Preisunterschiede am Markt gibt. Schließt der Kunde freiwillig eine Restschuldversicherung ab, muss der Kreditgeber die Kosten nicht in den Effektivzins einrechnen. Das geschieht nur dann, wenn das Kreditinstitut den Kredit ohne die Versicherung verweigert.

Einrechnung in den Effektifzins

Normalerweise müssen Sie als Kreditnehmer keine Restschuldversicherung abschließen.

Fragen Sie bei der Kreditnahme daher ausdrücklich nach, ob die Versicherung für Sie Pflicht ist! Falls ja, muss das Geldinstitut die Kosten dafür in den effektiven Jahreszins einrechnen.

Ohne Einrechnung der Kosten der Restschuldversicherung ist ein Vergleich der verschiedenen Angebote aber nicht möglich.

Vergleich des Effektivzinses wichtig

Stiftung Warentest hat deshalb zusätzlich berechnet, wie viel Kreditnehmer an effektivem Jahreszins zahlen, wenn sie eine Restschuldversicherung bei einem der getesteten Anbieter abschließen. Dabei wird der Zins pro Kreditgeber sowohl für die Einzelrisiken als auch für alle Risiken kombiniert dargestellt.

Im Extremfall steigt der Effektivzins bei den von „Finanztest“ überprüften Anbietern auf 17,46 Prozent, im günstigsten Fall auf nur 6,33 Prozent, wenn alle Risiken abgesichert werden. Zu beachten gilt es jedoch, dass beim günstigsten Angebot nur das Todesrisiko wirklich gut abgesichert ist, während die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit „mangelhaft“ und „ausreichend“ versichert sind.

Vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung sollten Sie also unbedingt Preise vergleichen, aber auch auf die Versicherungsbedingungen achten.

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