Todesfallversicherung Sonderformen

Sonderformen der Todesfallversicherung

Die Todesfallversicherung ist ein flexibles Produkt: Versicherungsnehmer können nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das einer anderen Person versichern. Verträge auf mehrere Leben sind ebenfalls möglich.

Sonderformen der Todesfallversicherung

Die Todesfallversicherung schützt im Ernstfall die Angehörigen und ist für bestimmte Zielgruppen daher essenziell: So etwa für junge Familie oder Bauherren, die ihren Immobilienkredit mit einem Schutz versehen möchten.

Es gibt jedoch auch andere Konstellationen, bei denen sich der Abschluss einer Todesfallversicherung empfiehlt – beispielsweise im Geschäftsleben.

Neben der klassischen Todesfallversicherung, bei der ein Versicherungsnehmer das eigene Leben versichert, gibt es auch weitere Modelle (Versicherung auf verbundene Leben und Über-Kreuz-Vertrag), die in ihrer Vertragsgestaltung abweichen und die in einigen Fällen vorteilhafter sein können.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die beiden Sonderformen der Todesfallversicherung genauer vor.

Sonderform 1: Versicherung auf verbundene Leben

So gibt es die Möglichkeit, statt eines einzigen Lebens mehrere Leben auf einmal zu versichern. Meistens ist nur eine Versicherung von zwei Leben möglich; bei einigen wenigen Versicherern sind jedoch auch mehr Leben versicherbar. Diese sogenannte „Versicherung auf verbundene Leben“ empfiehlt sich beispielsweise bei (Ehe-)Paaren, die keine weiteren Angehörigen abzusichern haben.

Sie setzen sich im Vertrag gegenseitig als Begünstigte ein. Falls nun einer von beiden verstirbt, wird dem anderen die vorvereinbarte Summe ausbezahlt. Sterben beide gleichzeitig, wird die Versicherungssumme an die gesetzlichen Erben ausgezahlt – allerdings nur einmal. Auch wenn die Versicherung mehr als zwei Leben versichert, wird die Summe nur einmal fällig.

Der Vorteil einer Todesfallversicherung auf verbundene Leben besteht darin, dass zwei oder mehr Personen mit nur einer einzigen Police abgesichert werden können und der Vertrag gegenüber mehreren Einzelverträgen deutlich günstiger ist. Da die Versicherungssumme aber auch beim Versterben aller Versicherten gleich bleibt, können mehrere Einzelverträge sinnvoller sein, falls z.B. Kinder zu versorgen sind.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung der vertraglich verbundenen Personen erweist sich der gemeinsame Vertrag als nachteilig: Denn dann wird es meist schwierig, die gemeinsame Police weiterhin zu halten, zumal die Ex-Partner nach der Trennung vielleicht andere Personen begünstigen möchten. Die verbundene Police kann nicht in zwei Einzelverträge aufgeteilt werden.

Eine Kündigung des Vertrags ist kein Problem; wollen sich die Ex-Partner allerdings neu versichern, wird es aufgrund des gestiegenen Eintrittsalters teurer. Kommt zum Alter noch eine Krankheitsgeschichte hinzu, kann der Abschluss einer Todesfallversicherung unter Umständen unmöglich werden.

Sonderform 2: Über-Kreuz-Vertrag

Unverheiratete Paare oder Geschäftspartner sichern sich tendenziell besser mit einer anderen Sonderform der Todesfallversicherung ab: Sie sollten sich über Kreuz versichern. Dazu müssen allerdings getrennte Verträge geschlossen werden, wobei jeder der Versicherten zugleich Versicherungsnehmer und Beitragszahler sowie Begünstigter im Falle des Ablebens des anderen ist. Die versicherte Person ist jedoch der Partner, für dessen Tod vorgesorgt wird.

Die Über-Kreuz-Police hat den Vorteil, dass die Auszahlung im Todesfall nicht als Erbschaft gilt, da der Begünstigte eine eigene Versicherungsleistung bezieht. Dies ist wichtig, da nicht eheliche Lebenspartner oder Geschäftspartner steuerrechtlich nur geringe Freibeträge haben, die sie bei Erbschaften geltend machen können – alles, was den Freibetrag übersteigt, muss versteuert werden.

Ehepartner haben wesentlich höhere Freibeträge als etwa Lebenspartner und müssen sich daher in aller Regel keine Gedanken um die Besteuerung machen. Ist allerdings absehbar, dass die Freibeträge im Falle einer Erbschaft auch bei Ehepaaren überschritten werden, sollte hier ebenfalls besser ein Über-Kreuz-Vertrag eingegangen werden.

Bei Über-Kreuz-Verträgen muss die versicherte Person zustimmen und auch die Gesundheitsprüfung bestehen, damit die Police zustande kommt. Auf den weiteren Verlauf des Vertrages hat sie jedoch keinen Einfluss, kann also beispielsweise nicht auf einer Vertragsauflösung nach einer Trennung oder Scheidung bestehen, sofern der Versicherungsnehmer nicht zustimmt.

Manche Versicherungsverträge ermöglichen es, dass nach Eintreten des Todes eines der Partner der Vertrag des anderen nicht erlischt, sondern auf den eigenen Namen übernommen werden kann. Ob eine solche Regelung denkbar ist, sollte vor Vertragsabschluss mit dem Versicherer geklärt werden.