Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung / erweiterte Produkthaftpflicht

Die Produkthaftungsverpflichtung für Hersteller und Verkäufer von Waren ist zwingend notwendig. Zu groß ist die Gefahr, hier Risiken einzugehen und an der falschen Stelle zu sparen.

Produkthaftpflichtversicherung

Die konventionelle Produkthaftung ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie greift bei Personen- und Sachschäden, die durch Produkte entstehen, für die Sie als Hersteller oder Lieferant haftbar gemacht werden können.

Auch als sogenannter „Quasi-Hersteller“ kann es Ihnen im Ernstfall an den Kragen gehen. Quasi-Hersteller sind diejenigen Verkäufer, die ihr eigenes Firmenlogo auf  die Packung drucken. Die meisten Supermarktketten haben mittlerweile eine eigene Hausmarke und zählen daher zu vorgenannter Gruppe.

Durch ein mangelhaftes Produkt können neben Schäden direkt an Personen oder Sachen auch Vermögensschäden entstehen. Dies kann passieren, wenn die Ware noch weiterver- oder -bearbeitet wird.

Ein fehlerhafter Weiterverarbeitungsgegenstand kann dazu führen, dass der von Ihnen belieferte Warenabnehmer ein Produkt herstellt, das in sich mangelhaft ist. Ihm entsteht dabei ein sogenannter „echter“ Vermögensschaden durch die Aufwendung der Herstellungskosten für das mangelhafte und unverkäufliche Produkt. Die konventionelle Produkthaftpflicht kommt für solche Schäden nicht auf, der zusätzliche Abschluss einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung ist hierfür notwendig.

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung: Leistungen

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung erstreckt sich der Leistungsumfang der klassischen und der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung auf die Ansprüche Dritter, die diese gegen Sie vorbringen.

Der Versicherer prüft zunächst die Rechtmäßigkeit der Forderung und klärt die Haftungsfrage. Unberechtigte Forderungen werden abgewiesen. Der Versicherer vertritt Sie, falls nötig, vor Gericht. Die dabei anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden von ihm ebenfalls übernommen.

Berechtigte Forderungen werden von der Versicherungsgesellschaft in Höhe der im Vertrag vereinbarten Deckungssummen übernommen. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung und muss beim selben Versicherer abgeschlossen werden. Trotzdem gibt es für sie einen eigenen Vertragsteil, in dem Selbstbeteiligungen und Deckungssummen für die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung gesondert festgelegt werden.

Bausteine der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen. Dies sind:

1. Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften: Dieser Baustein wird beispielsweise dann wichtig, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen einen anderen Unternehmer beliefern. Das Produkt zeigt sich bei der Weiterverarbeitung durch den von Ihnen Belieferten als weniger hitzebeständig als erwartet und zugesichert. Die Produktion muss daher einige Tage unterbrochen werden. Die belieferte Firma fordert von Ihnen nun den Ertragsausfall.

2. Schäden aus Verbindung oder Vermischung: Diese Schäden treten vor allem im Lebensmittelhandel auf. Es handelt sich dabei beispielsweise um Schäden durch fehlerhafte Back- oder Gewürzmischungen oder durch bakterielle Verunreinigungen der gelieferten Waren und Ähnliches. Neben der Unbrauchbarkeit der damit hergestellten Waren kommt es oft auch zu Forderungen für die Reinigung von Herstellungsanlagen des weiterverarbeitenden Betriebs, Kosten die wegen eines Produktionsstopps entstehen u.ä..

3. Schäden aus Weiterver- und -bearbeitung: Wenn ein von Ihnen geliefertes Produkt fehlerhaft ist und dem Abnehmer Kosten wegen der Weiterverarbeitung entstehen, so z.B. durch die Beschädigung eigener Waren oder einen Produktionsausfall, dann ist dieser Versicherungsbaustein notwendig.

4. Kosten für Aus- und Einbaukosten: Sie entstehen dann, wenn z.B. im Nachhinein festgestellt wird, dass die von Ihnen gelieferten Schrauben und Dübel nicht die zugesicherte Tragkraft aufweisen, was zum erneuten Ab- und Wiederaufbau einer Küchenzeile durch Ihren Vertragspartner führt. Dieser wird die zusätzlichen Kosten für die neuerliche Montage von Ihnen fordern.

5. Kosten für Schäden durch fehlerhafte Maschinen (fakultativ): Entstehen dem Abnehmer Schäden bei der Produktion durch von Ihnen gelieferte Maschinen mit Konstruktionsfehler, so kommt dieser Baustein der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung zum Tragen. Zubehör für Wasser-, Luft- und Kraftfahrzeuge muss gesondert abgesichert werden, z.B. durch eine Erweiterung in der KFZ-Rückrufkostenversicherung.

6. Schäden durch Sortieren und Prüfen (fakultativ: Entstehen dem Abnehmer durch die Verarbeitung Ihres Produktes Schäden an einem Teil seiner Produktion und muss er zeit- und kostenintensiv die hergestellte Ware prüfen und selektieren, was noch zu gebrauchen ist, wird er Ihnen diese Arbeit in Rechnung stellen.

Was kostet eine Produkthaftpflichtversicherung?

Die Versicherer betrachten natürlich die Größe Ihres Betriebs und Ihr spezielles Betriebsrisiko bei der Vereinbarung der Beitragshöhe. Auch Faktoren wie Selbstbeteiligung und die vereinbarte Deckungshöhe haben eine Auswirkung auf die von Ihnen zu leistenden Prämien. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, auch hier entfaltet sich bei der Wahl der richtigen Versicherungsgesellschaft oftmals Sparpotential.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Produkthaftpflichtversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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