Montageversicherung

Überblick Montageversicherung

Beim Bau einer Brücke rutscht ein Stahlträger aus einem Hebegurt heraus und beschädigt Teile der noch nicht fertigen Brücke. Wer kommt für den Schaden auf? Lesen Sie hier alles Wissenswerte zur Montageversicherung.

Was ist eine Montageversicherung?

Montageversicherung

Hersteller, Lieferanten und Montageunternehmen technischer Anlagen und Maschinen sind die Zielgruppe, für die eine Montageversicherung konzipiert wurde. Versichert sind Konstruktionen aller Art. Während eine Produkthaftpflichtversicherung Schäden an im Unternehmen produzierter Ware versichert, ist der Aufbau einer Konstruktion, Anlage oder Maschine beim Kunden selbst nicht versichert.

Für diesen Fall benötigen Sie eine Montageversicherung. Meist zeigen sich Schäden an einer Anlage in der Phase vor Inbetriebnahme oder beim Probebetrieb. Abgesichert sind Vorgänge der Montage und Demontage (zum Verkauf einer Anlage), sowie die Remontage einschließlich des anschließenden Probelaufs. Versichern lassen sich neue und gebrauchte Montageobjekte, Reserveteile und Montageausrüstung (Kräne, Baubuden, Werkzeug).

Montagevorgänge können sich über mehrere Jahre erstrecken (z.B. Brückenbau) und die versicherte Sache ist solange einem ständigen Risiko ausgesetzt. Die Montageversicherung deckt Schäden, die beim Aufbau oder in der Bedienung der Sache entstehen, ebenso wie Schäden durch Brand oder Blitzschlag, Diebstahl, Konstruktions- und Materialfehler und höhere Gewalt. Nicht versichert sind bspw. Schäden durch normale Witterungseinflüsse, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.

Die genauen Bedingungen und Haftungsausschlüsse sollten Sie mit Ihrem Versicherer besprechen. Bauunternehmer, die Gebäude aus Beton, Holz, Stein oder Erde erstellen, können Ihr Risiko über eine Bauleistungsversicherung abdecken. Als Auftraggeber einer sich in Montage befindlichen Anlage sollten Sie den Abschluss einer Montage-Betriebskostenunterbrechungsversicherung erwägen. Diese tritt ein, wenn die zu montierende Anlage oder Maschine nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in Betrieb genommen werden kann und Ihnen somit finanzielle Nachteile entstehen.

Montageversicherung Leistungen

Im Falle der Beschädigung einer versicherten Sache werden vom Anbieter der Montageversicherung die Wiederherstellungskosten übernommen. Kommt es zu einem Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich des Wertes der Reste ersetzt. Versicherungsort ist der im Versicherungsvertrag festgehaltene Montageort. Die Dauer des Versicherungsvertrages kann individuell vereinbart werden.

Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem die versicherte Sache am Montageort abgeladen wird, jedoch niemals vor dem im Vertrag festgehaltenen Datum. In der Regel endet die Versicherung durch die Abnahme des  versicherten Gutes durch den Besteller oder zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt (Achtung: Liegt dieser vor Abnahme des Montageobjektes sind Sie bis dahin unversichert). Die Montageversicherung ist jedoch verlängerbar.

Kommt es zu Leistungsüberschneidungen mit anderen Versicherungen, gehen diese Spezialversicherungen immer vor, z.B.  Transport-, Feuer-, und Sturmversicherungen. Speziell für die Montage von Photovoltaikanlagen gibt es eine Photovoltaikanlagen-Montageversicherung. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung, die vom Umsatz des Unternehmens abhängt, was günstiger sein kann, als ein Einzelvertrag (s. unten). Sollten sie sich auf die Montage von Photovoltaikanlagen spezialisiert haben, sollten Sie diese Versicherungsform für sich in Betracht ziehen. Die versicherten Risiken sind die selben, wie bei einer Montageversicherung.

Montageversicherung: Kosten sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich

Die Kosten einer Montageversicherung sind abhängig von der Versicherungssumme. Diese kann jedoch erst nach Abschluss der Arbeiten genau festgelegt werden. Bis dahin wird mit einem vorläufigen Wert gearbeitet. In jedem Falle umfasst die Versicherungssumme den vollen Kontraktpreis und den Wert von Lieferungen und Leistungen des Bestellers. Die Versicherungsprämie hängt natürlich auch von der Höhe der Selbstbeteiligung ab.

Bei großen Projekten, kann diese schon mal im sechsstelligen Bereich liegen. Manche Versicherer vereinbaren je nach Art des Schadens einen unterschiedlichen Selbstbehalt. Achten Sie auf die Bestimmungen in Ihrem Vertrag. Man sollte auch die Versicherungssumme nicht zu niedrig kalkulieren, um im Schadensfall nicht nur den Teilwert einer Anlage zu erhalten.

Normalerweise ist die Montageversicherung eine Einzelversicherung, jedoch gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit eine Generalversicherung abzuschließen, die jede Montagetätigkeit versichert oder eine sogenannte Umsatzpolice abzuschließen, die sich am Montagevolumen orientiert. Oft sind Umsatzpolice und Generalversicherung etwas günstiger als die Einzelversicherung. Die Angebote schwanken jedoch stark von Anbieter zu Anbieter, sodass Sie die Möglichkeiten und verschiedenen Ausgestaltungen der Montageversicherungen vergleichen sollten.

Aufgrund der Leistungs- und Beitragsunterschiede von Anbieter zu Anbieter lohnt sich der Vergleich der Montageversicherungen. Mit dem Erfassungsformular „Gewerbeversicherungen im Vergleich“ können Sie den Versicherungsvergleich kostenfrei anfordern. Tragen Sie im Erfassungsformular bei Versicherungsart bitte „Montageversicherung“ ein.

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