Betriebsversicherung

Betriebsversicherung: Überblick & Anbieter-Vergleich

Was genau versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung eigentlich? Bei der Auswahl der richtigen Betriebsversicherung sollte man auf bestimmte Leistungen achten. Eine Betriebsversicherung kann über die Weiterexistenz eines Betriebes entscheiden – doch braucht sie jeder Betrieb?

Betriebsversicherung

Eine Betriebsversicherung, auch unter dem Fachbegrifff Betriebshaftpflichtversicherung geläufig, benötigt im Grund jeder Betrieb. Denn egal, ob Handwerksbetrieb, Gastronomie oder Kfz-Werkstatt: Fehler können trotz sorgfältiger Planung und Durchführung überall passieren.

Schnell hat der Sanitärfachbetrieb beim Austausch einer Leitung eine Leckage verursacht, erleidet ein Gast durch fehlerhafte Verarbeitung von Zutaten durch einen Cateringservice eine gesundheitliche Beeinträchtigung.

Gerade bei gravierenden Schäden kommen oft hohe Schadenersatzforderungen auf den Verursacher zu – und die kann ein Betrieb meist nicht allein stemmen. Ohne Betriebsversicherung droht hier ein finanzielles Desaster.

Wer eine Betriebsversicherung hat, kann hingegen darauf zählen, dass die Versicherung die Haftungsfrage klärt und entstandene Schäden gegebenenfalls reguliert.

Die Betriebsversicherung springt in einem solchen Fall ein und entschädigt die Betroffenen notfalls bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Ein weiterer Vorteil der Betriebsversicherung: Werden Anschuldigungen gegen einen Betrieb zu Unrecht erhoben, wehrt der Versicherer die Klagen für das versicherte Unternehmen ab. Neben Personen- und Sachschäden deckt die Betriebsversicherung auch daraus entstandene Vermögensschäden und Umweltschäden ab. Der genaue Deckungsumfang kann je nach individuellen Versicherungsmerkmalen und je nach Versicherer variieren.

Stellt sich heraus, dass der Schadenersatz zu Recht verlangt wird, entschädigt die Versicherung den Betroffenen im Namen des Verursachers. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte den Schaden durch eine fehlerhafte Leistung des Betriebes erlitten hat (Verschuldenshaftung) oder ob er etwa durch unzureichende Sicherung des Betriebsgeländes (z.B. ein loses Kabel; Gefährdungshaftung) zu Schaden gekommen ist.

Wer braucht eine Betriebsversicherung?

Eines vorweg: Eine Pflichtversicherung ist die Betriebsversicherung in Deutschland nicht. Sie ist jedoch für die meisten Betriebe so wichtig, dass sie unbedingt abgeschlossen werden sollte. Gerade in Betrieben mit höheren Haftungsrisiken – etwa Handwerksbetrieben – kann die Betriebsversicherung über die Zukunft des Betriebes entscheiden, da Fehler mit schweren Folgeschäden den finanziellen Ruin bedeuten können.

Denn: Für Betriebe besteht eine gesetzliche Haftpflicht, die jeder Betrieb erfüllen muss. Entsteht durch die Arbeit des Betriebes oder auch durch Mängel in der Verkehrssicherung auf dem Betriebsgelände ein Personen-, Sach- oder ein unechter Vermögensschaden, muss das Unternehmen dafür geradestehen und Schadenersatz leisten.

Je nach Gesellschaftsform haftet ein Unternehmer im Ernstfall sogar mit seinem Privatvermögen: Während z.B. eine GmbH höchstens mit ihrer Stammeinlage haftet, wird bei Einzelunternehmern nicht zwischen Betriebs- und Privatvermögen unterschieden.

Mit dem Abschluss einer Betriebsversicherung können Unternehmer sich für den Schadensfall absichern, so dass der Versicherer im Notfall die Entschädigung übernimmt. Die Betriebsversicherung greift allerdings nicht, wenn ein vorsätzliches Verschulden vorliegt. Ebenso gewährt sie keinen Schadenersatz, falls die vom versicherten Betrieb erbrachte Leistung unzureichend ausfällt: Ist der Vertrag zwischen Betrieb und Kunde nicht oder ungenügend erfüllt, ist der Betrieb in der Pflicht, auf eigene Kosten nachzubessern.

Subunternehmer ohne Betriebsversicherung gefährdet

Auch wenn ein Betrieb vorwiegend subunternehmerisch arbeitet, kann die Betriebsversicherung von großer Bedeutung sein: Die Betriebsversicherung des Generalunternehmers ist bei einem durch den Subunternehmer verursachten Schaden nämlich meistens nur dann haftbar, wenn der Subunternehmer aus derselben Branche stammt.

Ist dies der Fall, wird der Versicherer, der den Schaden übernimmt, den Subunternehmer nach Möglichkeit in Regress nehmen. Ist es nicht der Fall, muss der Generalunternehmer im Außenverhältnis grundsätzlich selbst für den entstandenen Schaden einstehen – im Innenverhältnis wird er aber wiederum versuchen, sich seine Auslagen vom Subunternehmer zurückzuholen.

Hat der Subunternehmer keine eigene Betriebsversicherung und kann er den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen, bleiben zwar letztlich der Generalunternehmer bzw. dessen Versicherer auf den Kosten sitzen, doch wirkt sich der Schadensfall mindestens negativ auf den Ruf des subunternehmerisch tätigen Betriebes aus. Oft beschäftigen Generalunternehmer nur solche Betriebe als Subunternehmen, die selbst ausreichend versichert sind, so dass der Erwerb einer Betriebsversicherung für den „Sub“ ebenfalls sehr wichtig ist.

Betriebsversicherung als passive Rechtsschutzversicherung

Zu Unrecht gestellte Forderungen werden vom Versicherer entschärft, indem sie notfalls vor Gericht abgewehrt werden: Die Betriebsversicherung funktioniert insofern wie eine passive Rechtsschutzversicherung und kann auch dadurch sehr wertvoll sein.

Ein weiterer Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Schutz bei Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten auf dem eigenen Betriebsgelände: Vergisst der Betriebsinhaber etwa, im Winter bei Glatteis Streugut auf seinen Betriebswegen zu verteilen, zahlt der Versicherer ebenfalls, wenn sich dadurch ein Kunde verletzt.

Die Betriebsversicherung deckt nicht nur Schäden, die der Inhaber zu verantworten hat, sondern leistet auch dann, wenn ein Mitarbeiter, der im Namen des Betriebes handelt, einen Schaden verursacht.

Sinnvolle Ergänzungsversicherungen

Manche Betriebe sind in Sachen Haftung durch die Art ihrer Tätigkeit weniger gefährdet, Haftungsfälle zu produzieren: Vor allem dort, wo überwiegend geistig gearbeitet wird, ist das Risiko eines Personen- oder Sachschadens durch Ausübung der betrieblichen Tätigkeit oft nicht groß. Hier spielt meist der Abschluss einer Vermögensschadenversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung eine größere Rolle.

Auch in Betrieben mit geringerem Risiko kann die Betriebsversicherung jedoch nützlich sein, wenn sich etwa ein Kunde in den Geschäftsräumen verletzt.

Zusätzlich zur Haftung für Betriebsrisiken können Kunden den Schutz in der Regel erweitern, indem sie etwa eine Umweltschadenhaftpflicht-, eine Produkthaftpflicht- oder eine Mietschadenversicherung in ihren Vertrag integrieren.

Während die Umweltschadenhaftpflichtversicherung Schäden an der Natur ausgleicht, stellt die Produkthaftpflichtversicherung eine Haftpflichtversicherung für mangelhafte Erzeugnisse von Betrieben dar; die Mietschadenversicherung zahlt bei Schäden am gemieteten Betriebsgebäude, wobei der Deckungsumfang von Versicherer zu Versicherer variiert.

Der Deckungsumfang der Betriebsversicherung

Die Betriebsversicherung versichert Schäden an Personen und Sachen ebenso wie Vermögensschäden, wobei nur sogenannte „unechte Vermögensschäden“ gedeckt sind: Diese entstehen als Folgeschäden eines Personen- oder Sachschadens, z.B. dann, wenn ein Selbständiger infolge eines körperlichen Schadens eine Arbeitseinbuße erleidet.

Seit einigen Jahren sind in Betriebsversicherungen automatisch Allmählichkeitsschäden inkludiert, sofern sie in der Police nicht explizit ausgeschlossen werden. In viele Policen können auch sogenannte „Tätigkeitsschäden“ eingeschlossen werden, die direkt durch eine gewerblich bedingte Handlung verursacht sind: Entsteht beispielsweise beim Schweißen eines Geländers ein Feuer durch Funkenflug, ist auch dieser Schaden versichert. Durch die Besonderen Bedingungen der Betriebsversicherung besteht der Versicherungsschutz üblicherweise 24 Stunden pro Tag; bei Auslandstätigkeit können Einschränkungen gelten.

Was kostet eine Betriebsversicherung?

Die Versicherungsprämie einer Betriebsversicherung hängt maßgeblich von der Art des Betriebes ab: So unterstellen die Versicherer einem Tattoostudio aus nachvollziehbaren Gründen ein höheres Risiko als etwa einem Blumengeschäft.

Außerdem werden die Kosten der Betriebsversicherung von der Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter, dem Jahresumsatz, der gewünschten Deckungssumme sowie eventuellen Selbstbehalten bestimmt. Der Selbstbehalt mindert den Preis der Betriebsversicherung, sollte aber nicht zu hoch vereinbart werden: Schließlich muss er im Schadensfall auch vom versicherten Betrieb entrichtet werden.

Da die Deckungssumme den Preis der Betriebsversicherung nicht wesentlich beeinflusst, empfehlen Experten den zu versichernden Unternehmen, eine Summe von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren. Letztlich hat auch die Wahl des Versicherers Einfluss auf die Kosten der Betriebsversicherung: So können sich die Prämien hier bei ähnlichen Bedingungen durchaus stark unterscheiden.

Nicht zu viel bezahlen!

Wer kein allzu hohes Risiko trägt und sich mit einem Standard-Versicherungsschutz anfreunden kann, kann die Betriebsversicherung bereits zum kleinen Preis erhalten.

So können kleinere Gewerbe wie etwa Kosmetikstudios, Bekleidungsgeschäfte oder Heilpraktiker schon für rund 15 Euro pro Monat solide Leistungen erhalten.

Größere Betriebe bzw. Betriebe, die umfangreiche Leistungen wünschen, zahlen in der Regel etwas mehr. Damit man für die Betriebsversicherung aber nicht unnötig viel Geld ausgibt, empfiehlt sich ein ausführlicher Vergleich der verschiedenen Versicherungsunternehmen.

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Tipps zur Betriebsversicherung

Personen-, Sach- und „unechte“ Vermögensschäden: Im Rahmen der Tilgung berechtigter Schadenersatzforderungen leistet die Betriebsversicherung im Falle von Personen- und Sachschäden sowie bei sogenannten „unechten“ Vermögensschäden. Solche Vermögensschäden sind die Folge eines Personen- oder Sachschadens: Verletzt sich etwa ein Kunde in den Betriebsräumen des versicherten Betriebes (Personenschaden) und kann danach einige Zeit nicht mehr arbeiten, entsteht ihm durch den Verdienstausfall ein unechter Vermögensschaden, für den der Betrieb aufzukommen hat.

Für „echte“ Vermögensschäden, die einen direkten Schaden am Vermögen eines Dritten bedeuten, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung hingegen nicht auf: Büßt ein Kunde beispielsweise Geld ein, weil er von einem Betrieb falsch beraten wurde, handelt es sich um einen echten Vermögensschaden.

Der Vermögensschaden ist allerdings nur dann gedeckt, wenn der Verursacher eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Je nach Art des Betriebes kann auch ein solcher Vertrag sinnvoll sein; für einige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Steuerberater ist der Abschluss sogar verpflichtend.

Der Einschluss von Tätigkeitsschäden ist vorteilhaft: Der Leistungsumfang einer Betriebshaftpflichtversicherung kann variieren: Neben der Erstattung bei Ansprüchen aus mangelnder Verkehrssicherung und Folgeschäden, die aus einer fehlerhaften Leistung des Betriebes resultieren, sind meist auch Allmählichkeitsschäden eingeschlossen, sofern sie in der Police nicht explizit ausgeschlossen werden.

Durch den Einschluss von Allmählichkeitsschäden übernimmt der Versicherer den Schadenersatz auch in Fällen, in denen die Leistungserbringung des versicherten Betriebes schon längere Zeit zurückliegt, der dadurch entstandene Schaden aber erst kürzlich entdeckt wurde. Die Übernahme solcher Schäden ist gerade deshalb besonders wichtig, da sich aufgrund des langen Zeitraums bereits größere Folgeschäden ergeben haben können.

Idealerweise sollte die Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer auch gegen Tätigkeitsschäden schützen: Dann trägt der Versicherer die Kosten, wenn bei der Leistungserbringung fremdes Eigentum beschädigt wird. Dies ist etwa der Fall, wenn bei der Montage eines Waschbeckens Fliesen beschädigt werden oder wenn bei Arbeiten mit einem Schweißgerät ein Brand entsteht.

Auf den Geltungsbereich achten: Je nach zu versichernder Branche sollten Versicherungswillige darauf achten, dass Nachbesserungsbegleitschäden in den Vertrag der Betriebsversicherung inkludiert werden: Das sind Schäden, die im Zuge von Nachbesserungsarbeiten an Sachen von Kunden entstehen, so beispielsweise, wenn zur Nachbesserung an nachweislich falsch installierten Wasserrohren Fliesen abgeschlagen werden müssen.

Das Subunternehmerrisiko sollte ebenfalls abgesichert werden. Sinnvoll können zudem – bei produzierenden bzw. verarbeitenden Unternehmen – der Einschluss einer Produkthaftpflichtversicherung und – beim Umgang mit gefährlichen Gütern – der Einschluss einer Umweltschadenversicherung sein. Auch der Abschluss einer Mietschadenversicherung ist ratsam.

Der Geltungsbereich der Betriebsversicherung erstreckt sich meist auf 24 Stunden am Tag und sowohl auf die Haupt- und Nebenstandorte des versicherten Betriebes als auch auf Wohn- und Geschäftsräume des Kunden und öffentliche Plätze. Bei Arbeiten im Ausland kann der Versicherungsschutz jedoch eingeschränkt sein – hier sind die Bedingungen des Versicherungsvertrages zu beachten.