Rückrufkostenversicherung

Produkthaftpflicht- und/oder Rückrufkostenversicherung?

Immer neue Skandale erschüttern den Markt: Dioxin, Pferdefleisch, kein Bio drin, wo Bio drauf steht. Nicht nur im Lebensmittelsektor wird die Forderung nach stärkeren Kontrollen laut. Aber, was passiert, wenn Sie der Hersteller eines mangelhaften Produktes sind? Oft lassen sich nicht alle Risiken bereits im Produktionsprozess ausschließen. Lesen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen gegen Ersatzforderungen schützen können.

Rückrufkostenversicherung

Laut Produkthaftungsgesetz gilt: Wer schadhafte Ware in Umlauf bringt, haftet für entstehende Schäden. Neben den Herstellern können auch Händler, Importeure und Zulieferer nach deutschem Recht in die Pflicht genommen werden!

Der Weg vom Grundprodukt zur fertigen Ware ist oft weit. Quer durch die EU werden Rohstoffe geliefert, verarbeitet und weiter vertrieben. Manchmal ist der Hersteller auch gar nicht mehr greifbar und Sie sehen sich Schadensersatzforderungen gegenüber, die für Sie den finanziellen Ruin bedeuten können.

Verbraucherministerin Ilse Aigner will in Zukunft sogar eine Verpflichtung zum Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung gesetzlich festlegen. Aber auch als Unternehmer kann man die Notwendigkeit, für den Fall der Fälle vorzusorgen, nicht mehr von der Hand weisen. Die Forderungen nach größerer Verantwortung der Händler für die von Ihnen angebotenen Produkte wird immer lauter.

Bessere Qualitätskontrollen, mehr Verantwortlichkeit beim Händler – das wird jetzt schon von foodwatch gefordert. Trotzdem können bei Weitem nicht alle Risiken schon im Produktionsprozess oder bei Qualitätskontrollen ausgeschlossen werden. Mit einer Produkthaftpflichtversicherung und einer Rückrufkostenversicherung können Sie Ihre Risiken reduzieren.

Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherung – für wen sind sie geeignet?

Die Produkthaftpflichtversicherung ist hauptsächlich für Hersteller und Händler, deren Erzeugnisse nicht Endprodukte sind, sondern einer weiteren gewerblichen  oder industriellen Tätigkeit (z.B. Weiterver- oder –bearbeitung) unterliegen oder an Endverbraucher verkauft werden.

Eine Rückrufkostenversicherung richtet sich an Hersteller, Importeure, Zulieferer und Händler. Als Hersteller gelten im Übrigen auch Händler, die die Produkte mit Ihrem Firmenlogo versehen und somit den Anschein geben, auch Erzeuger des Produktes zu sein – so oft gesehen bei großen Supermarktketten!

Produkthaftpflichtversicherung Leistungen

Die Produkthaftpflichtversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern kann nur als Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden und sichert Sie zusätzlich zum konventionellen Produkthaftpflichtrisiko gegen weitere Risiken (auch echte Vermögensschäden). Sie setzt sich i.d.R. aus sechs verschiedenen Bausteinen zusammen:

  1. Fehlen zureichender Eigenschaften
  2. Verbindungs-,Vermischungs- und Verarbeitungsschäden
  3. Weiterverarbeitungs- oder Bearbeitungsschäden
  4. Aus- und Einbaukosten
  5. Schäden durch mangelhafte Maschinen
  6. Prüf- und Sortierkosten

Je nach Firmenrisiko sind diese Bausteine normalerweise frei zubuchbar. Der Versicherer unterstützt Sie bei der Gefahren- und Risikoermittlung.

Die Produkthaftpflichtversicherung übernimmt im Schadenfall für Sie:

  • Kosten zur Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche
  • Kosten eines Rechtsstreits
  • Klärung der Haftungsfrage und die Kosten dafür
  • Entschädigung von berechtigten Haftpflichtansprüchen Dritter
    bei Vermögensschäden aufgrund von mangelhaften Produkten

Rückrufkostenversicherung Leistungen

Eine Produkthaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. die Kosten, die bei einer Rückrufaktion entstehen können, nicht. Daher ist eine Rückrufkostenversicherung sinnvoll. Diese ist eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sach- und Personenschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstanden sind, werden durch die Produkthaftpflichtversicherung übernommen.
 
In der Rückrufkostenversicherung mitversichert können u.a. folgende Ansprüche sein:

  • Kosten zur Überprüfung des Produkts
  • Kosten, die durch die Benachrichtigung von Händlern oder Endverbrauchern
    entstehen Transportkosten, sowie sonstige Kosten der Rückführung
  • Vor-Ort-Reparaturen oder Kosten für den Austausch eines Produktes
  • Kosten für die Beseitigung und Vernichtung gefährlicher Produkte
  • Aufrufe in den Medien
  • Kosten für die Kontrolle von Ablauf und Erfolg der Rückrufaktion

Die beiden Versicherungsarten sind in den Kosten- und Leistungsumfängen von Versicherer zu Versicherer verschieden. Die Deckungssumme wird i.d.R. anhand Ihres Betriebsrisikos und der Produktionsstückzahlen, sowie Ihrer Umsätze ermittelt. Die Vereinbarung höherer Versicherungssummen steht Ihnen natürlich jederzeit frei. Hier ist die realistische Einschätzung Ihres Geschäftsrisikos gefragt.

Vergleich der Produktversicherungen

Da die Produkthaftpflichtversicherung Teil der Betriebshaftpflichtversicherung ist, sollten Sie die Anbieter hierfür vergleichen. Dazu stellen wir Ihnen gerne unseren kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungen zur Verfügung. Ein guter Überblick ermöglicht es Ihnen, den besten Versicherer für Ihre Bedürfnisse zu finden. Eine Rückrufkostenversicherung ist eine eigenständige Versicherung und kann normalerweise unabhängig von der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.