Vertrauensschadenversicherung
Vertrauensschadenversicherung: Übersicht und Vergleich
Viele Unternehmer sind zu gutgläubig. Sie stellen die Loyalität ihrer Mitarbeiter ungern in Frage. Eigentlich gut so, leider führt das aber nur allzu oft zu hohen finanziellen Schäden im Unternehmen. Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Sie!
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In ihren Lagerräumen stehen schon länger einige Computer – ungenutzt. Sie haben geplant diese in einer Zweigstelle zum Einsatz zu bringen. Einer Ihrer Mitarbeiter hat beschlossen, dass Sie sie wohl nicht brauchen, hat sie Stück für Stück entwendet und verkauft, um den Erlös selbst einzustreichen.
Das ist zwar ein dreister Fall, allerdings noch harmlos im Vergleich zu dem was sonst noch in einem Unternehmen vorkommen kann: An die Konkurrenz verkaufte Informationen, gefälschte Urkunden, das Anzapfen des Firmenkontos – leider alles Risiken, vor denen kein Betrieb gefeit ist.
Manche Mitarbeiter sind durch private Probleme erst in eine Situation gekommen, aus der sie nur durch kriminelles Handeln einen Ausweg sehen. Den wenigsten Menschen ist ein solches Verhalten zuzutrauen und nicht immer ist Boshaftigkeit die Triebfeder. Ihre Menschenkenntnis bei der Personalauswahl hilft Ihnen da also nur bedingt.
Natürlich können Sie durch gewisse Sicherheitsmaßnahmen das Risiko verringern. Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen, begrenztes Zeichnungsrecht zu gewähren und ähnliches ist sicher der erste wichtige Schritt. Mehr aber auch nicht.
Denn: Ihre Mitarbeiter kennen die Firmenstrukturen und Sicherheitsmaßnahmen sehr schnell sehr gut und profitieren von dem von Ihnen entgegen gebrachten Vertrauen. Lesen Sie hier alles Wichtige zu Leistungen, versicherten Risiken und Kosten einer Vertrauensschadenversicherung.
Was leistet eine Vertrauensschadenversicherung?
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Ihnen den nachgewiesenen verursachten Vermögensschaden; außerdem werden Kosten für die Schadensermittlung, die im Zusammenhang mit der Aufklärung des Sachverhaltes, der Ermittlung der Höhe des entstandenen Schadens und des Schadensverursachers entstehen, übernommen.
Auch unmittelbare Rechtsverfolgungskosten, sowie Kosten zur Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter zahlt der Versicherer. Einige Anbieter übernehmen sogar die Kosten für einen PR-Berater, wenn das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beschädigt wurde.
Wurde unerlaubt ein Eingriff in die Datenverarbeitung der Firma vorgenommen, so zahlt die Vertrauensschadenversicherung auch die Kosten für die Wiederherstellung der Daten. Des Weiteren übernommen werden fällig werdende Vertragsstrafen durch das Unternehmen selbst, oder ein Tochterunternehmen.
Vertrauensschadenversicherung: Versicherte Risiken und Vertrauenspersonen
Versichert sind Vermögensschäden durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Industriespionage, Hackerschäden, Schäden durch Geheimnisverrat und sonstige absichtlich herbeigeführte Schäden (Sabotage u.ä.). Vertrauenspersonen, deren Handlungen versichert sind, sind: angestellte Mitarbeiter, Volontäre, Praktikanten, Zeitarbeitnehmer, Auszubildende und Werkstudenten.
Auch Reinigungspersonal, Hausmeister und Personen, die Wartungsarbeiten ausführen, sowie EDV-Betreuer sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Einige Versicherungsgesellschaften schließen Hackerangriffe Dritter ebenfalls in die versicherten Risiken mit ein.
Achten Sie hier genau auf die Bestimmungen im Versicherungsvertrag. In der Regel wird verlangt, dass von den angestellten Mitarbeitern ein Arbeitszeugnis des vorangehenden Arbeitgebers vorliegt. Wurde der Mitarbeiter schon einmal auffällig, kann der Versicherer ihn aus der Versicherung ausschließen.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der entstandene Schaden, sowie der Schadensverursacher benannt wird. Sollte dieser nicht feststellbar sein, reicht auch die Erstattung einer Strafanzeige und der Nachweis, dass der Schaden nur durch eine Vertrauensperson entstanden sein kann.
Vertrauensschadenversicherungen im Vergleich
Die Kosten einer Vertrauensschadenversicherung sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig, so z.B. von der Art des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter und sonstiger Vertrauenspersonen, dem Sicherheitskonzept des Unternehmens, der Höhe der Versicherungssumme und der von Ihnen gewählten Selbstbeteiligung. Ein Pauschalbetrag kann hier also nicht genannt werden. Die Anbieter unterscheiden sich stark in Leistungen und Preisen.
Um Ihnen die Recherche nach einer guten und günstigen Versicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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