Unterschiede Gewährleistungsversicherung Gewährleistungsbürgschaft
Gewährleistungsversicherung oder Bürgschaft?
Mittlerweile gibt es auf dem deutschen Versicherungsmarkt einige Produkte, die sich mit der Baubranche befassen. Zwei davon sind die Gewährleistungsbürgschaft und die Gewährleistungsversicherung, die beide zum Tragen kommen, sofern beim Bau eines Objektes Mängel auftreten. Wie sich Gewährleistungsbürgschaft und Gewährleistungsversicherung unterscheiden und welche Versicherung Bauunternehmer abschließen sollten, erfahren Sie hier.
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Sowohl die Gewährleistungsbürgschaft als auch die Gewährleistungsversicherung dienen beide dazu, Mängel abzusichern, die beim Bau eines Objektes vorkommen können. Sie tun dies allerdings auf ganz unterschiedliche Weise: Wer eine Gewährleistungsbürgschaft abschließt, sollte sich vor allem vergegenwärtigen, dass die Bürgschaft ausschließlich in Insolvenzfällen greift. Die mangelhafte Leistung kann den Kunden von Bauunternehmern also nur in solchen Fällen von der Versicherung erstattet werden.
Zudem ist die Erstattungshöhe dabei üblicherweise auf fünf Prozent der Auftragssumme begrenzt. Der Gewährleistungszeitraum umfasst normalerweise die ersten vier oder fünf Jahre nach der Bauabnahme.
Die Gewährleistungsversicherung hingegen sieht den Insolvenzfall nur als zusätzlichen Leistungsfall vor: Zunächst einmal springt sie ein, wenn bei der Bauabnahme eine fehlerhafte Bauleistung festgestellt wird, und kommt für die Kosten der Mängelbeseitigung auf.
Auch Mängel, die bis zu fünf Jahre nach Abnahme auftreten, werden vom Versicherer übernommen. Ist die Beseitigung wirtschaftlich gesehen nicht rentabel oder lässt sich der Schaden nicht beseitigen, erhält der Bauherr stattdessen eine Ausgleichszahlung.
Geht das Unternehmen innerhalb des Gewährleistungszeitraumes aber pleite, so hat der Auftraggeber im Schadensfall einen direkten Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber dem Versicherer. Die Höhe der Versicherungleistung kann bis zu 100 Prozent der Nettobausumme betragen.
Versicherungsschutz erfordert Gegenleistung
Die Gewährleistungsversicherung haftet nicht, falls beim Bau Bauteile oder -stoffe verwendet worden sind, die im Hinblick auf den Verwendungszweck nicht den Regeln der Technik entsprechen. Im Unterschied dazu kennt die Gewährleistungsbürgschaft diese Einschränkung nicht.
Die Gewährleisungsversicherung sieht jedoch eine Baubegleitung vor, wobei der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, die Überprüfung der Bauleistung durch einen von der Versicherung bestellten Gutachter bereits während der Bauphase zuzulassen. So können potenzielle Mängel – wie etwa das Verwenden falscher Bauteile – schon im Vorfeld erkannt und vermieden werden.
Gewährleistungsbürgschaften nehmen ihrerseits eine Bonitätsprüfung des Versicherungsnehmers vor, so dass der Versicherungsschutz auch ein gewisses Maß an Kontrolle des Versicherungsnehmers voraussetzt. Neben der Bonitätsprüfung sind bei Bürgschaften teils Sicherheiten erforderlich, die in der Gewährleistungsversicherung wiederum nicht als notwendig erachtet werden.
Schutzfunktion der Gewährleistungsversicherung
Ein weiterer Unterschied zwischen Gewährleistungsbürgschaft und Gewährleistungsversicherung: Die Gewährleistungsversicherung überprüft bei Mängelreklamationen zunächst die Rechtsansprüche des Reklamierenden, bevor sie etwaige Mängel beseitigt. Dabei erfüllt sie zugleich die Funktion einer passiven Rechtschutzversicherung: Erweist sich ein Anspruch als unbegründet, wehrt sie ihn ab und zahlt dabei selbst Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Eine solche Schutzfunktion bietet die Gewährleistungsbürgschaft nicht.
Gewährleistungsversicherung oder Bürgschaft – welche Versicherung ist die richtige?
Welche Versicherung die richtige ist, muss letztlich jeder Unternehmer selbst entscheiden. Insgesamt bietet die Gewährleistungsversicherung sicherlich einen umfassenderen Schutz, da sie nicht nur bei Insolvenz greift.
Auftraggeber ziehen einen klaren Vorteil aus einer Gewährleistungsversicherung ihres Auftragnehmers, zumal die Absicherung bei Mängeln insgesamt deutlich höher ist. Auch der Auftragnehmer selbst kann sich mit einer Gewährleistungsversicherung rundum absichern. Welche Versicherung die geeignetere ist, hängt jedoch vom einzelnen Bauvorhaben und letztlich auch vom Preis ab.
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Infothek Gewährleistungsversicherung / Bürgschaft
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Formen der Gewährleistung besteht darin, dass die Bürgschaft nur im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers greift und auf wenige Prozent der Auftragssumme begrenzt ist. Eine Gewährleistungsversicherung hingegen springt schon ein, wenn bei der Bauabnahme oder bis zu fünf Jahre danach Mängel festgestellt werden. Sie kommt für die Kosten der Mängelbeseitigung auf.
Der Versicherer bürgt normalerweise nicht nur für ein einzelnes Projekt; er räumt stattdessen eine Bürgschaftslinie ein. Die Kosten der Bürgschaftsversicherung richten sich in der Regel nach diesem Kreditrahmen. Es gibt jedoch auch Anbieter, die die Kosten nach den tatsächlich benötigten Bürgschaften berechnen.
Schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag über eine Gewährleistungsbürgschaft, erhalten Sie eine Bürgschaftsurkunde. Diese geben Sie an den Auftraggeber weiter und können im Gegenzug die vollständige Begleichung der Rechnung von ihm fordern. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muss die Bürgschaftsurkunde wieder an den Versicherer übergeben werden.