Veranstaltungsausfallversicherung

Überblick Veranstaltungsausfallversicherung

Das Coronavirus sorgt aktuell für ausfallende Messen, Konzerte und leere Stadien. Wenn eine Veranstaltung ausfallen muss, sorgt das für Ärger – nicht nur bei den Zuschauern oder Teilnehmern. Oftmals kommt der Ausfall den Veranstalter teuer zu stehen. Finanziellen Schutz bietet eine Veranstaltungsausfallversicherung.

Veranstaltungsausfallversicherung

Großevents ziehen die Massen an – gut für die Veranstalter, die damit Gewinn erzielen möchten. Schließlich haben sie im Vorfeld auch jede Menge investiert: Nicht nur das Plakatieren kostet Geld, auch das Anmieten des Veranstaltungsgeländes oder das Aufbauen einer Bühne fordern den Veranstalter finanziell.

Hat er bereits für solche Leistungen bezahlt und muss das Event dann abgesagt werden, ist das nicht einfach nur ärgerlich, sondern gefährdet unter Umständen die Wirtschaftslage des Verantwortlichen.

Gründe für ein Nicht-Stattfinden von Veranstaltungen gibt es unabhängig von dem aktuell wütenden Coronavirus viele: Sie reichen von ungünstigen Witterungseinflüssen über behördliche Anordnungen bis hin zum Nichterscheinen angekündigter Prominenter. Insofern ist das Risiko eines Veranstaltungsausfalles durchaus gegeben.

Veranstalter hier allerdings mit der Veranstaltungsausfallversicherung vorbeugen: Diese Versicherung deckt Vermögensschäden ab, die dem Veranstalter durch Ausfall nach bestimmten Ereignissen entstehen können.

Veranstaltungsausfallversicherung: Leistungen

Die meisten Versicherer bieten in erster Linie zwei Versicherungsmöglichkeiten an: Mit dem sogenannten Formblatt A kann sich der Veranstalter schützen, falls das Event aus einem Grund abgesagt, verschoben, verändert oder abgebrochen werden muss, der nachweislich außerhalb des Verantwortungsbereiches des Versicherten oder seiner Organisatoren liegt.

Dazu gehört z.B. ein großflächiger Stromausfall, der das Gebrauchen erforderlicher Technik unmöglich macht. Unter der Variante A werden in aller Regel allgemeine Gründe erfasst; ausgeschlossen ist hier aber der Ausfall der Veranstaltung aufgrund des Nichterscheinens von Personen.

Solche Fälle werden mit dem Formblatt B abgedeckt: Dieses sieht einen Versicherungsschutz immer dann vor, wenn eine für die Veranstaltung wichtige Person nicht auftreten kann.

Als mögliche Gründe dafür zählen z.B. eine kurzfristige Erkrankung, ein Unfall oder der Tod der Person, nicht aber das Nichterscheinen infolge bereits bekannter Krankheiten, Alkohol- und Drogenmissbrauch oder Launen der Person.

Teils werden auch solche Fälle versichert, in denen Verkehrshindernisse den rechtzeitigen Auftritt verhindert haben. Die Person oder die Personen, deren Ausbleiben versichert werden soll, müssen im Vertrag genannt werden.

Der jeweils in den Formblättern A und B enthaltene Versicherungsschutz der Veranstaltungsausfallversicherung kann miteinander kombiniert werden.

Weiterhin bieten die Versicherer den Veranstaltern auch die Möglichkeit, sich gegen schlechtes Wetter zu versichern: Damit schützt die Veranstaltungsausfallversicherung gegen Hagel, dauerhafte Überschwemmung des Veranstaltungsgeländes oder Blitzeinschlag in das Veranstaltungsgelände, witterungsbedingte Nichtbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte und behördliche Absagen wegen drohender Unwetter oder Katastrophenwarnung.

Diese Form der Vorbeugung ist jedoch meist nur bei Veranstaltungen notwendig, die im Freien stattfinden, so etwa bei Tennisspielen oder Open-Air-Konzerten. Bestimmte Ereignisse sind in der Veranstaltungsausfallversicherung grundsätzlich ausgeschlossen: Dazu zählen beispielsweise mangelndes Interesse an der Veranstaltung, terroristische Akte oder Boykott.

Tritt ein Leistungsfall ein, erstattet die Veranstaltungsausfallversicherung dem Veranstalter die entstandenen Vermögensschäden, indem sie bei Ausfall oder Abbruch des Events für die bei Vorbereitung und Durchführung nachweislich entstandenen bzw. vertraglich festgelegten, noch aufzuwendenden Gesamtkosten aufkommt; bei Änderungen in der Durchführung werden die Mehrkosten erstattet.

Optional kann eine Versicherung möglicher entgangener Gewinne in die Veranstaltungsausfallversicherung eingeschlossen werden. Falls auf einer Veranstaltung etwa Preise verlost werden, können auch diese Preise mitversichert werden – die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt dann deren Sachwert, falls sie aufgrund von Veranstaltungsausfall nicht weiter verwendet werden können.

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Veranstaltungsausfallversicherung Kosten

Die Kosten einer Veranstaltungsausfallversicherung hängen von der Höhe der Deckungssumme ab. Die Deckungssumme wiederum wird aus dem Zusammenschluss aller Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls auch aus erwarteten Gewinnen und etwaigen Sponsorengeldern ermittelt, wobei nicht versicherte Positionen abgezogen, zusätzlich versicherte eingerechnet werden.

Natürlich spielt es eine große Rolle, welche Veranstaltung versichert werden soll: Ein Bundesliga-Spiel setzt sicherlich andere Maßstäbe als ein klassisches Konzert oder eine Messe; die Kosten fallen dementsprechend unterschiedlich aus. Die Übernahme einer Selbstbeteiligung ist unter Umständen möglich.

Unser Tipp: Die Kosten variieren, Sie haben es sicher schon vermutet,  von Versicherung zu Versicherung, teilweise erheblich. Nutzen Sie den Vergleich der Veranstaltungsausfallversicherungen und lassen Sie sich ein konkretes Angebot für die gewünschte Veranstaltung erstellen.

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