Praxisausfallversicherung

Praxisausfallversicherung: Überblick und Vergleich

Die Leistungs- und somit auch die Beitragsunterschiede zwischen den Praxisausfallversicherungen sind groß. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick und erfahren Sie, welche Tarife gut und günstig sind.

Praxisausfallversicherung

Manchmal kommt es doppelt bitter: Sie erhalten eine schlimme Krankheitsdiagnose, die Sie zwingt, Ihre  Praxisräume für längere Zeit zu schließen. Noch schlimmer ist, dass die laufenden Kosten Sie nun auch finanziell in die Knie zwingen.

Gerade Praxen, die auf den Schultern eines Mannes oder einer Frau aufgebaut wurden, stehen schnell vor dem Aus, wenn diese Person längere Zeit ausfällt. Das kann schnell passieren, sei es durch unerwartete Krankheit, sei es durch längere Heilbehandlungen wegen eines Unfalles.

Das Problem kann aber auch ganz woanders liegen: Was, wenn die Kanzlei- oder Praxisräume durch einen Brand unbetretbar geworden sind? Die Aufräumarbeiten und das Neueinrichten der Räume können sich wochen-, wenn nicht gar monatelang hinziehen.

Personalkosten, Zinsen und Versicherungen müssen aber weiter gezahlt werden. Ebenfalls denkbar ist der Ausfall durch behördlich angeordnete Schließung der Räumlichkeiten wegen Quarantäne.

Faktoren, die Sie zur vorübergehenden Schließung des Betriebes zwingen könnten, gibt es leider genug. Mit einer Praxisausfallversicherung können Sie die Finanzierung der laufenden Kosten in solchen Situationen absichern.

Die Praxisausfallversicherung ist dabei keinesfalls nur für Ärzte oder Heilpraktiker gedacht, sondern auch für andere Selbstständige und Freiberufler, so z.B. Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure und Apotheker.

Praxisausfallversicherung: Leistungen und versicherte Risiken

Eine Praxisausfallversicherung ist eine spezielle Versicherung, die für den Fall eines Ausfalls oder einer Unterbrechung des Geschäftsbetriebs einer Praxis entwickelt wurde. Hier finden Sie eine Liste von Leistungen, die in einer Praxisausfallversicherung enthalten sein können:

  • Erstattung des entgangenen Gewinns: Die Praxisausfallersicherung kann den entgangenen Gewinn während des Ausfalls oder der Unterbrechung des Praxisbetriebs erstatten. Dies umfasst normalerweise den verlorenen Umsatz sowie die laufenden Kosten, die weiterhin anfallen, wie beispielsweise Mietkosten, Gehälter der Mitarbeiter und weitere Betriebsausgaben.
  • Betriebsunterbrechungskosten: Die Versicherung kann die Kosten für alternative Räumlichkeiten oder provisorische Einrichtungen während des Ausfalls decken, damit der Praxisbetrieb fortgesetzt werden kann.
  • Wiederherstellungskosten: Die Versicherung kann die Kosten für die Wiederherstellung oder Reparatur von beschädigten Einrichtungen oder Geräten abdecken.
  • Erstattung von Behandlungskosten: Falls der Ausfall aufgrund einer Verletzung oder Krankheit des Praxisinhabers oder eines Mitarbeiters erfolgt, kann die Versicherung die Kosten für medizinische Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen erstatten
  • Verlust von Patientendaten: Falls es zu einem Datenverlust oder einer Verletzung der Patientendatensicherheit kommt, kann die Versicherung die Kosten für die Datenwiederherstellung, rechtliche Beratung oder Schadenersatzansprüche übernehmen.
  • Naturkatastrophen: Außerdem ist die Schließung der Räume wegen eines Sachschadens, bspw. verursacht durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, austretendes Leitungswasser oder Brand und Blitzschlag, außerdem bei einer Seuche, Epidemie oder infolge einer behördlich angeordneten Quarantäne, versichert.

Statt der Absicherung der Fixkosten ist auch die Kostenübernahme für einen von Ihnen bestellten Vertreter möglich. Die Praxisausfallversicherung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie wegen Krankheit oder infolge eines Unfalles zeitweise arbeitsunfähig werden. Einige Versicherer leisten schon, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent vorliegt.

Die genauen Leistungen und Bedingungen einer Praxisausfallversicherung hängen stark von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und dem abgeschlossenen Vertrag ab. Es ist entsprechend ratsam, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen und Angebote einzuholen.

Praxisausfallversicherung: Beitragshöhe

Die Höhe der von Ihnen zu leistenden Beiträge ist natürlich hauptsächlich von der Höhe der zu versichernden Kosten abhängig. Da für die Versicherer der Versicherungsfall meist zu sehr hohen Forderungen führt, ist eine Praxisausfallversicherung keine ganz billige Sache. 

Sie können die Höhe der Beiträge positiv beeinflussen, indem Sie bspw. eine längere Karenzzeit vereinbaren, der Versicherer also erst nach sechs Wochen statt nach vier einspringt.

Wenn Sie die Absicherung der Sachrisiken bereits durch eine andere Versicherung sicher gestellt haben, können Sie diese aus der Praxisausfallversicherung ausschließen und damit eine Reduzierung der Beitragshöhe erreichen.

Auch ein Selbstbehalt kann vereinbart werden. Hierbei sollte man immer eine genaue Kosten-Nutzen-Abwägung vornehmen. Wählen Sie keinesfalls einen Selbstbehalt, den Sie im Schadensfall nicht sicher leisten können.

Eine konkrete und individuelle Beitragsberechnung liefert Ihnen zum einen der nachfolgende Tarif-/Anbieter-Vergleich bzw. ein verbindliches Angebot der Versicherung.

Praxisausfallversicherung Vergleich

Da die Versicherer ganz unterschiedliche Kriterien zur Berechnung der Risiken und Prämien heranziehen, kommt es zu erheblichen Prämienunterschieden. Es ist daher empfehlenswert vor dem Abschluss einer Versicherung einen Beitragsvergleich durchzuführen.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Praxisausfallversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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