Pflegegrad 2

Einstufung der Pflegebedürftigkeit: Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 erhalten Menschen, die erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Doch was heißt das genau? Und welche Leistungen kann man bei festgestelltem Pflegegrad 2 erwarten? Hier bekommen Sie Antworten.

Einstufung Pflegegrad 2
Einstufung der Pflegebedürftigkeit: Pflegegrad 2

In Zukunft soll ein ganzheitlicher Ansatz bei der Feststellung von Pflegegraden zum Einsatz kommen. Spielte in der Vergangenheit vor allem der zeitliche Pflegeaufwand eine Rolle, soll jetzt auf die individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen der Antragsteller abgestellt werden.

Die fünf Pflegegrade lassen dabei eine differenziertere Einordnung als die Pflegestufen bisher zu. Angehörige der bisherigen Pflegestufe 1 und damit des Pflegegrads 2 stellen den größten Anteil der Pflegebedürftigen dar.

Fast 60% der Pflegebedürftigen fallen darunter. Ein guter Grund sich den Pflegegrad 2 genauer anzusehen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Pflegegrad 2 zugesprochen zu bekommen, welche Leistungen kann man von der Pflegekasse erwarten und was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Pflegegrad 2: Voraussetzungen

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Feststellung des Pflegegrads 2. Personen, die bis zum 31.12.2016 bereits in Pflegestufe 0 oder 1 eingeordnet waren, haben zum 01.01.2017 automatisch Pflegegrad 2 erhalten. Bei Pflegestufe 1 und vorliegender eingeschränkter Alltagskompetenz wurde direkt in den Pflegegrad 3 übergeleitet.

Diese Umstellung erfolgte automatisch und bedurfte keines neuen Antrags. Wer nach dem 01.01.2017 einen Erstantrag gestellt hat, der kommt mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in Berührung. Wie bisher beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) für gesetzlich Versicherte, bzw. die Medicproof GmbH für privat Versicherte, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Dies wird anhand von verschiedenen Fragen zu sechs Lebens- und Fähigkeitsbereichen entschieden. Die Einschätzungen und Antworten, die gemeinsam mit dem Antragsteller und pflegenden Personen gefunden werden, sollen dazu dienen zu beurteilen, inwieweit der Antragsteller in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist.

Das bezieht sich nicht nur auf körperliche Mobilität, sondern auch auf die Bereiche Selbstversorgung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. Die Skala reicht von 0-90 Punkten, wobei 90 Punkte die schwerste Pflegebedürftigkeit bedeuten. Wer in diesem Punktesystem zwischen 27 und 47 Punkte erreicht, dem wird Pflegegrad 2 zugesprochen.

Pflegegrad 2: Leistungen

Wer bisher Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte, bekam den Entlastungsbetrag in Höhe von 104 (bzw. 208 Euro), maximal 123 Euro Pflegegeld, 231 Euro für Pflegesachleistungen, 231 Euro für die Tages- uns Nachtpflege und keinen Zuschuss zur stationären Pflege. In Pflegegrad 2 sind in allen Bereichen deutliche Erhöhungen vorgenommen worden.

Pflegegeld wird nun in Höhe von 316 Euro gezahlt, Pflegesachleistungen bis 689 Euro. Die Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege wurden ebenfalls auf 689 Euro angehoben und für die stationäre Pflege werden maximal 770 Euro gewährt. Der Leistungsanspruch von Angehörigen der bisherigen Pflegestufe 0 hat sich damit mehr als verdoppelt. Auch für diejenigen, die bisher Pflegestufe 1 hatten, haben sich vorwiegend Verbesserungen eingestellt.

Nur bei der stationären Pflege hat sich der Zuschuss auf 770 Euro, statt bisher 1064 Euro, verringert. Allerdings greift hier der sogenannte Besitzstandschutz. Wem vor 01.01.2017 bereits in eine Pflegestufe zugesprochen wurde, kann danach nicht schlechter gestellt werden. Das heißt, dass der zu zahlende Eigenanteil für die Kosten des Pflegeheims garantiert nicht steigt, was durch Zuschüsse der Pflegekasse sichergestellt wird.

Für alle wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil festgelegt. Im Folgenden sehen Sie die Leistungen bei Vorliegen des Pflegegrads 2 noch einmal im Überblick:

Pflegegrad 2
Entlastungsbetrag 125 Euro
Pflegegeld 316 Euro
Pflegesachleistungen 689 Euro
Tages- und Nachtpflege 689 Euro
Stationäre Pflege 770 Euro

Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zuhause stattfindet und selbst organisiert wird. Also zum Beispiel dann, wenn Angehörige pflegen. Pflegesachleistungen dienen dazu, einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen. Es kann auch Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert beantragt werden. Allerdings wird dann das Pflegegeld um den Anteil der Pflegesachleistungen gekürzt.

Pflegegrad 2: Antrag

Wenn Sie bisher keine Pflegestufe hatten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese leitet ihn weiter an die zuständige Pflegekasse. Nachdem der MDK seine Gutachten erstellt hat, wird Ihnen ein Pflegegrad zugeteilt. Anträge sollten sofort bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit gestellt werden, weil Leistungen maximal zu Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden.

Die Pflegekasse muss sicherstellen, dass nach Antragseingang innerhalb von 5 Wochen ein Bescheid ergeht. Andernfalls kann der Antragsteller für jeden Tag, den die Frist überzogen wird, 10 Euro verlangen. Das gilt natürlich nicht, wenn der Antragsteller selbst die Verzögerung zu verantworten hat. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er zum Begutachtungstermin nicht zuhause ist. Wird ein abschlägiger Bescheid erteilt, kann der Antragsteller innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

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