Pflegeversicherung Abschluss

Wann sollte ich eine Pflegeversicherung abschließen?

Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist wichtig – aber wann sollte er erfolgen? Mit 30 Jahren oder erst mit 60 Jahren? Mit steigendem Abschlussalter steigen auch die Beiträge.

Eine Pflegezusatzversicherung bietet eine gute Möglichkeit, Pflegebedürftigkeit im Alter vorzubeugen: Mit der Police sollte gewährleistet sein, dass keine Versorgungslücke entsteht und genügend Geld für die Pflege vorhanden ist. Doch wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss der Versicherung?

Da die Zusatzversicherung mit steigendem Alter immer teurer wird und mit der Zeit Erkrankungen auftreten können, die den Erwerb eines Vertrages unmöglich machen, ist es sinnvoll, nicht zu lange zu warten.

Nach Angaben der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 03/2020) zahlt ein 55-Jähriger für eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung knapp 30 Euro mehr im Monat als ein 45-Jähriger. Im Vergleich zu einem 30-Jährigen ist die Differenz noch größer, so dass ein früher Abschluss durchaus ratsam ist.

Abschluss der Pflegeversicherung auch noch in höherem Alter möglich

Wer erst Anfang oder Mitte 30 ist, benötigt das Geld unter Umständen aber für andere Dinge: Neben Geld, das für Kinder oder die Anschaffung einer Immobilie gebraucht wird, stehen im Bereich der privaten Versicherungen Policen gegen Berufsunfähigkeit oder für den privaten Rentenaufbau im Vordergrund.

Das Thema Pflege liegt meist noch in weiter Ferne. Die gute Nachricht: Auch wenn der Abschluss einer Pflegeversicherung erst mit Mitte 50 erfolgt, müssen Versicherte in der Summe nicht unbedingt viel mehr leisten, da die Beiträge zwar höher sind, die Einzahlungsdauer dafür aber kürzer ausfällt.

Es gilt allerdings zu beachten, dass die Versicherer in vielen Fällen auch noch Beiträge fordern, wenn der Kunde bereits pflegebedürftig geworden ist – so bleiben bei einem späteren Vertragsabschluss etwas weniger Eigenmittel für die Pflege übrig. Außerdem ist dann ein guter Gesundheitszustand vonnöten, um den Vertrag noch problemlos zu bekommen. Ab dem Alter 65 lehnen viele Versicherer Anträge rundheraus ab.

Pflege-Bahr ohne Altersgrenzen

Mit den sogenannten „Pflege-Bahr-Versicherungen“ gibt es auch Pflegezusatzversicherungen, deren Abschluss immer möglich ist – egal, ob der Kunde schon älter ist oder Vorerkrankungen aufweist, mit denen er eine Pflegezusatzversicherung eigentlich nicht mehr erhielte. Bei Pflege-Bahr gibt es nur zwei Abschlusskriterien: Der zu Versichernde muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf auch in der Vergangenheit noch nicht pflegebedürftig geworden sein.

Zudem erhalten Versicherte einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro vom Staat auf ihren Versicherungsbeitrag. Die Sache hat allerdings einen Haken: Mit den allermeisten Bahr-Verträgen lassen sich im Vergleich zu ungeförderten Pflegezusatzversicherungen nur geringe Summen besparen; in den niedrigeren Pflegegraden werden darüber hinaus oft relativ geringe Anteile des vereinbarten Pflegetagegeldes ausgeschüttet.

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