Pflege Checkliste
Mit 12 Check-Punkten zur perfekten Pflegeversicherung
Bei privaten Pflegeversicherungen bestimmen die Versicherungsbedingungen in hohem Maße über die Qualität des Versicherungsschutzes. Damit Sie die, für Sie passende Pflegeversicherung finden, sollten Sie alle Leistungen einer Pflegeversicherung genau überprüfen. Die nachfolgende Pflege Checkliste verschafft Ihnen einen schnellen und guten Überblick.
Auf dieser Seite
- Wie hilft Ihnen die Pflege Checkliste?
- Pflege Check 1: Übernahme des Pflegegrades
- Pflege Check 2: Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
- Pflege Check 3: Keine Karenz- und Wartezeiten vor Leistung
- Pflege Check 4: Einfache und eindeutige Gesundheitsfragen
- Pflege Check 5: Pflegefall − Sofortleistungen helfen
- Pflege Check 6: Keine Leistungskürzungen bei Laienpflege
- Pflege Check 7: Beitragsbefreiung in der Pflegezusatzversicherung
- Pflege Check 8: Inflationsschutz durch Leistungserhöhung
- Pflege Check 9: Weltweite Pflegeleistungen
- Pflege Check 10: Einschluss teilstationärer Pflegeaufwand
- Pflege Check 11: Leistungseinschluss Kurzzeitpflege
- Pflege Check 12: Einschluss stationärer Reha-Maßnahmen
- Pflegeversicherung
Anbieter-Vergleich
Wie hilft Ihnen die Pflege Checkliste?
Die Bedingungswerke der meisten privaten Pflegeversicherungen sind zwar standardisiert, aber auch wenn der Rahmen der Versicherungsbedingungen einheitlich scheint, so gibt es dennoch wichtige und im Leistungsfall wesentliche Unterschiede. Nicht zuletzt unterscheiden sich die Pflegeversicherungen in den Versicherungsbeiträgen.
Doch zuerst wollen wir Ihr Augenmerk mit der Pflege Checkliste auf die inhaltlichen Unterschiede richten: Hier haben wir Ihnen wichtige Checkpunkte zusammengestellt, die vielleicht nicht jeder Vertrag erfüllt, auf die Sie bei Ihrer Pflegeversicherung aber achten sollten.
Erst wenn Sie sich darüber im Klaren sind, was eine Pflegeversicherung alles leisten kann, können Sie Angebote effektiv miteinander vergleichen. Mit der Pflege Checkliste verschaffen Sie sich einen guten Überblick über alle wichtigen Auswahlkriterien und erkennen schnell die Verbraucherfreundlichkeit der jeweiligen Pflegeversicherung.
Pflege Check 1: Übernahme des Pflegegrades
Ihr von der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegepflichtversicherung festgelegter Pflegegrad sollte von der privaten Pflegezusatzversicherung zur Leistungsbemessung übernommen werden.
Einige Versicherer verwenden anstelle der Übernahme des Pflegegrades eigene Systeme, um die Leistungshöhe für die Pflegezusatzversicherung zu berechnen.
Tarife, die auf die Übernahme des Pflegegrades verzichten, sind oft intransparent und somit nicht kundenfreundlich: der Versicherer ordnet im Ernstfall eine eigene Überprüfung der Pflegebedürftigkeit an, was sich für den Versicherten negativ auswirken kann.
Desweiteren verlangen solche Versicherer regelmäßige Neudiagnosen. Die regelmäßige Diagnosenerstellung dient selbstverständlich dazu, dass bei positiven Veränderungen der Pflegebedürftigkeit die Leistungen angepasst werden.
Wählen Sie also nur die Anbieter, die Ihren durch den Medizinischen Dienst oder die Medicproof GmbH festgestellten Pflegegrad übernehmen und als maßgeblich für die Berechnungen der Pflegeleistungen betrachten. So stehen im Pflegefall keine weiteren Untersuchungen an.
Pflege Check 2: Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
In den ersten drei Jahren der Versicherung darf der Versicherer prinzipiell zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Eine gute Pflegeversicherung sollte zum Vorteil des Verbrauchers auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichten.
So verlieren Sie im Falle auftretender Pflegebedürftigkeit innerhalb dieses Zeitraums nicht Ihren Versicherungsschutz, da die Versicherung nicht ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
Nach einer solchen Kündigung würden die Chancen auf eine neue private Pflegezusatzversicherung bei anderen Anbietern aussichtslos werden, da diese Informationen über die Kündigung des vorherigen Anbieters und über vorhandene Erkrankungen verlangen.
Pflege Check 3: Keine Karenz- und Wartezeiten vor Leistung
hEine vertraglich vereinbarte Karenz- oder Wartezeit bedeutet, dass die Pflegeversicherung in den ersten Monaten oder Jahren Ihrer Pflegebedürftigkeit, je nach Wartezeitraum, nicht leisten muss.
Das kann in manchen Fällen bedeuten, dass Pflegeleistungen in dieser Zeit zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Eine Karenzzeit beträgt meist circa sechs Monate, Wartezeiten können bis zu drei Jahre dauern. Das macht den Vertrag wiederum günstiger, da sich der Versicherer die Leistungen der Wartezeit gespart hat.
Scheuen Sie die höheren Kosten nicht und wählen Sie besser einen Versicherer, der sofort leistet. Viele Versicherer verzichten auf diese Wartezeit oder leisten zumindest, wenn ein Unfall Ursache der Pflegebedürftigkeit war.
Pflege Check 4: Einfache und eindeutige Gesundheitsfragen
Die Gesundheitsfragen der Pflegeversicherung sollten für den Versicherten klar verständlich und einfach zu beantworten sein.
Denn im schlimmsten Fall können falsch oder unzureichend beantwortete Gesundheitsfragen in der Gesundheitsprüfung die Leistungsverweigerung oder gar die Kündigung durch den Versicherer bedeuten.
Einfache Pflegeversicherung Gesundheitsfragen fragen meist gezielt nach bestimmten Krankheiten oder Behandlungen.
Wenn Sie sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen der Pflegeversicherung nicht sicher sind, so meiden Sie das Risiko und kontaktieren Sie vor dem Abschluss einen Pflege- bzw einen Versicherungsspezialisten.
Pflege Check 5: Pflegefall − Sofortleistungen helfen
Als sehr sinnvoll können sich Pflegetagegeld-Policen erweisen, die bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit eine Einmalleistung bzw. Sofortleistung bereitstellen, etwa für den altersgerechten Umbau des Hauses oder den Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
Sofortleistungen der Pflegeversicherung sind eine gute Sache, denn am Anfang der Pflegebedürftigkeit kommen erfahrungsgemäß hohe Kosten auf den Pflegebedürftigen zu.
Bis die Umstellung auf Ihren neuen „Pflege-Alltag“ vollzogen ist, ersparen Sie sich so die Aufnahme eines Darlehens bzw. müssen Ihre finanziellen Reserven nicht angreifen.
Pflege Check 6: Keine Leistungskürzungen bei Laienpflege
Manche private Pflegeversicherungen kürzen ihre Leistungen, wenn die Pflege von keinem professionellen Pflegedienst oder Pflegeheim, sondern in Form einer häuslichen Laienpflege übernommen wird. Oft ist es Pflegebedürftigen aber lieber, wenn sich Angehörige um ihr Wohl kümmern, anstatt sich in fremde Hände zu begeben.
Wenn Sie schon vor dem Abschluss der Pflegeversicherung ziemlich sicher sind oder bereits wissen, dass Sie von einem Angehörigen oder einem Dritten in Form einer Laienpflege gepflegt werden, dann sollten Sie nach einem Tarif suchen, der bei Laienpflege möglichst keine Abstriche macht.
Pflege Check 7: Beitragsbefreiung in der Pflegezusatzversicherung
Eine Beitragsbefreiung im Pflegefall ist nicht bei allen Modellen der Pflegeversicherung üblich: In der Pflegerentenversicherung müssen Versicherte normalerweise keine Beiträge mehr bezahlen, wenn sie pflegebedürftig geworden sind. Bei der Pflegekostenversicherung sind fortdauernde Zahlungen wiederum nicht ungewöhnlich.
Die Pflegetagegeldversicherung bietet mitunter eine Beitragsbefreiung an. In Abhängigkeit vom gewählten Versicherungsmodell sollten Sie darauf achten, dass im Pflegefall möglichst schon ab Pflegegrad 2 keine Prämien mehr gezahlt werden müssen – schließlich stellen diese dann eine zusätzliche Belastung dar.
Pflege Check 8: Inflationsschutz durch Leistungserhöhung
Die Pflegeversicherung Ihrer Wahl sollte die Leistung in regelmäßigen Abständen erhöhen, und zwar ohne eine erneute Gesundheitsprüfung oder erneute Wartezeiten zu verlangen.
So ist stets gewährleistet, dass im Leistungsfall genügend Kapital zur Verfügung steht, denn die Pflegekosten steigen ständig an. Besonders gut ist es, wenn das Recht auf Dynamisierung der Leistung auch noch im Pflegefall besteht.
Pflege Check 9: Weltweite Pflegeleistungen
In manchen Fällen kann es ratsam sein, einen Vertrag zu wählen, der auch dann leistet, wenn ein Verzug ins europäische oder nicht-europäische Ausland geplant ist, beispielsweise wenn ein anderes Klima für die Pflege der versicherten Person förderlich ist.
Die meisten Verträge verlangen für einen dauerhaften Auslandsaufenthalt eine Zusatzvereinbarung. Einzelheiten sind mit dem Versicherer zu klären.
Pflege Check 10: Einschluss teilstationärer Pflegeaufwand
Ein guter Pflegezusatzvertrag sollte beinhalten, dass versicherte Personen bei teilstationärer Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege beispielsweise nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie für sonstige Leistungen haben.
In Abhängigkeit vom Pflegegrad und der Art der gewählten Zusatzversicherung erbringen Versicherer unterschiedliche Leistungen, wenn es um die Finanzierung von teilstationärer Pflege geht. Bei einem Vergleich verschiedener Tarife ist deshalb auch die Höhe der jeweils garantierten Leistungen relevant.
Pflege Check 11: Leistungseinschluss Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch eine teilstationäre Pflege nicht aus, sollte der pflegebedürftige Versicherte Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung haben. Meist gilt eine Begrenzung dieses Anspruchs auf einen Monat pro Kalenderjahr.
Dass Pflegebedürftige eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen müssen, ist nicht unwahrscheinlich, denn in der Regel konzentriert sich die häusliche Pflege auf ein bis zwei pflegende Personen. Fallen eine oder gar beide pflegende Personen – meistens sind es Angehörige – aus, so entsteht oft „über Nacht“ die Notwendigkeit einer vollstationären Pflege. Auch im Hinblick auf Kurzzeitpflege sollte auf die unterschiedlich ausfallenden Leistungen der Versicherer in den einzelnen Pflegegraden geachtet werden.
Pflege Check 12: Einschluss stationärer Reha-Maßnahmen
Die Leistungspflicht der Pflegeversicherung sollte möglichst auch noch während einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen bestehen – sofern diese Aufenthalte ausschließlich auf der Pflegebedürftigkeit beruhen.
Pflegeversicherungen im Anbieter-Vergleich
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen privaten Pflegeversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Pflege-Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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