Pflegeversicherung Vergleich

Pflegeversicherungen im Vergleich 2024

Die Unterschiede zwischen den privaten Pflegeversicherungen sind groß. Erfahren Sie, welche Tarife SEHR GUT sind und prüfen Sie Ihr Sparpotenzial.

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Für wen ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?

Die beste Antwort auf diese Frage liefert die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes.* Im Januar 2024 waren in Deutschland über 5,0 Millionen Menschen pflegebedürftig.

Dank der steigenden Lebenserwartung werden es jedes Jahr mehr. Mit steigendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit signifikant.

Kurz: Wer alt zu werden gedenkt, der sollte sich mit dem Thema Pflege und der Finanzierung der Pflegekosten auseinandersetzen. Eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim kostet schnell über 3.000 EUR im Monat. Auch die Pflege in den eigenen vier Wänden gibt es nicht umsonst.

Bei den meisten Pflegebedürftigen klafft zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. privaten Pflegepflichtversicherung eine erhebliche Finanzierungslücke.

Alle diejenigen, die zur Schließung der Pflegelücke nicht an ihr Erspartes (auch das der Angehörigen) gehen wollen, sollten eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

ACHTUNG: Ganz so einfach ist die Beantwortung der Frage dann doch nicht! Denn selbst wenn Sie eine Pflegezusatzversicherung bräuchten, heißt das noch lange nicht, dass es auch sinnvoll ist eine abzuschließen.

Denn nicht jeder kann sich eine private Pflegeversicherung leisten. Eine Pflegezusatzversicherung ist nämlich, vor allem in fortgeschrittenem Alter, nicht gerade günstig. Zur Orientierung: Für eine Pflegetagegeldversicherung bezahlt ein 55-Jähriger laut Finanztest rund 90 EUR im Monat.

Sie sollten also nur dann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Beiträge auch dauerhaft bezahlen können. Gelingt dies nicht, so verlieren Sie den Versicherungsschutz und die bereits gezahlten Beiträge sind auch verloren.

Quelle:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html

Tipps zur privaten Pflegeversicherung

Sicheres Einkommen:
Schließen Sie eine private Pflegeversicherung nur dann ab, wenn Sie die Beiträge dauerhaft, auch in der Rente, zahlen können. Ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren und das eingezahlte Geld ist weg.

Lieber Pflegetagegeld:
Für die Meisten eignet sich eine Pflegetagegeldversicherung am besten. Die Versicherung bezahlt, je nach Pflegegrad, eine vorher vereinbarte Summe pro Tag. Sie entscheiden frei, ob Sie das Geld für die Pflege zuhause oder im Pflegeheim einsetzen.

Ambulante Pflege:
Achten Sie darauf, dass der Vertrag für Profi- und Laienpflege gleich hohe Leistungen anbietet. So können Sie entscheiden, ob ein Angehöriger oder ein Pflegedienst die Pflege übernimmt.

Wartezeit:
Die Pflegeversicherung sollte auf eine Wartezeit verzichten und auch dann bezahlen, wenn Sie kurz nach Vertragsabschluss pflegebedürftig werden.

Pflegezusatzversicherung | Kurz und bündig

Können Pflegekosten von der Steuer abgesetzt werden?

Grundsätzlich ja. Es dürfen jedoch nur Kosten geltend gemacht werden, die noch nicht anderweitig, z.B. von der Pflegekasse, erstattet worden sind. Wird der Gepflegte in sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützt, können z.B. für eine Haushaltshilfe 20 Prozent der Kosten erstattet werden; maximal 4.000 Euro an Erstattung sind möglich.

Alternativ können die Aufwendungen in der Steuererklärung auch als außergewöhnliche Belastungen deklariert werden: Darunter fallen z.B. Kosten für einen Platz im Pflegeheim. Für außergewöhnliche Belastungen sind ebenfalls maximal 4.000 Euro absetzbar. Ausbezahltes Pflegegeld wird nicht auf den Betrag angerechnet; allerdings veranschlagt das Finanzamt je nach persönlicher Situation einen Eigenanteil von ein bis sieben Prozent des Einkommens.

Um die entstandenen Kosten nachzuweisen, sollten möglichst alle Belege für Aufwendungen gesammelt werden; sie werden jedoch nur dann vom Finanzamt berücksichtigt, wenn ersichtlich ist, dass die Aufwendungen unbedingt notwendig waren. Reicht der zu Pflegende keine Kostennachweise ein, wird ein Pauschbetrag von 924 Euro berücksichtigt. Neben dem Pflegebedürftigen können auch die pflegenden Angehörigen Aufwendungen geltend machen: Dazu muss jedoch die Hilflosigkeit des zu Pflegenden nachgewiesen werden. Sofern sich mehrere Personen die Pflege teilen, müssen sie den Betrag unter sich aufteilen.

In welchem Alter sollte ich eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Es gibt kein optimales Alter für den Abschluss einer Pflegeversicherung. Generell gilt zwar: Je früher die private Pflegeversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie auch. Trotzdem sollte der „relativ niedrige Beitrag“ Sie nicht dazu verleiten, zu früh abzuschließen, denn für Personen in der 30ern und jünger ist zum einen die Absicherung der Arbeitskraft (Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung) wichtiger und zum anderen sorgen die vielen Beitragsjahre dafür, dass man oft deutlich mehr bezahlt als bei einem späteren Einstieg.

Der rechnerisch beste Moment für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist zwischen 40 und 55 Jahren. In dieser Lebensphase stehen der Versicherungsbeitrag und die Wahrscheinlichkeit, dass man die Pflegezusatzversicherung aus gesundheitsgründen auch abschließen kann, in einem sehr guten Verhältnis. Wer erst in einem höheren Alter (60 Jahre und mehr) mit der privaten Pflegeversicherung beginnen möchte, läuft Gefahr, dass der Pflegefall noch vor dem Abschluss eintritt oder der Gesundheitszustand (außer bei Pflege Bahr) keinen Abschluss mehr zulässt.

In beiden Fällen ist es dann zu spät. Bis zu welchem Höchstalter kann ich eine private Pflegeversicherung abschließen? Die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen lassen sich normalerweise nur bis zum 65. oder höchstens 70. Lebensjahr abschließen. Die einzige der Pflegezusatzversicherungen, die diese Altersgrenze standardmäßig überschreitet, ist die Pflegerentenversicherung: Hier lässt sich meist noch bis zum 80. Lebensjahr ein Vertrag machen.

Kein Höchstalter bei Pflege Bahr: Die Bahr-Pflegeversicherung, die in Form einer Tagegeldversicherung gestaltet ist, sieht kein Höchstalter vor.

Quelle: Finanttest | Stiftung Warentest: https://www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-0/

Welche Arten von Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Die drei auf dem Markt befindlichen Modelle Pflegekosten-, Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherung (Pflege-Bahr ist auch eine Pflegetagegeldversicherung) sind unterschiedlich gestaltet und gehen auf unterschiedliche Pflegebedürfnisse ein. So sind Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung eher für Personen geeignet, die im Pflegefall frei über ihr Geld verfügen möchten.

Der Versicherer leistet hier, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde und ohne Kostennachweise zu verlangen. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür er die Zuwendungen ausgibt Somit lassen sich nicht nur reine Pflegeaufwendungen finanzieren; es können auch Freizeitaktivitäten von den Versicherungsleistungen bezahlt werden. Eine Pflegerentenversicherung ist generell teurer als die Pflegetagegeldversicherung, sie kann jedoch noch in höherem Alter abgeschlossen werden.

Die Pflegekostenversicherung ist im Gegensatz zu Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung an den tatsächlichen Pflegekosten orientiert: Die Pflegekostenpolice garantiert die Übernahme derjenigen Kosten, die auch von der Pflegepflichtversicherung bezahlt werden; darüber hinaus leistet sie jedoch nicht. Um die entstandenen Kosten nachzuweisen, müssen Rechnungen beim Versicherer eingereicht werden. Eine Pflegekostenversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn besonders hohe Pflegekosten zu erwarten sind.

Da nicht alle Pflegekostentarife auch für Laienpflege zahlen, sind entsprechende Tarife zudem eher für Personen geeignet, die erwarten, im Alter auf professionelle Pflege angewiesen zu sein. Stiftung Warentest zu den gesetzlich geförderten Pflege-Bahr-Tarifen: „Nicht empfehlenswert“! Warum? Die staatlich fixierte Anforderung an einen Pflege-Bahr-Tarif ist, dass kein Interessent aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden darf.

Für den Verbraucher ist dies auf den ersten Blick sehr gut. Auch der Umstand dass bei einem monatlichen Mindesteigenbeitrag von 10 EUR, der Staat monatlich 5 EUR zuschießt, ist nicht verkehrt. Allerdings sind die Pflege-Bahr-Tarife für die Versicherungen derart nachteilig, dass die Beiträge unverhältnismäßig hoch sind. Fazit Hohe Beiträge und niedrige Leistungen machen reine Pflege-Bahr-Tarife unattraktiv.

Ausnahme: Personen, die aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes oder eines zu hohen Alters eigentlich keine Chance auf eine Police hätten, können mit Pflege Bahr doch noch an einen Vertrag kommen. Quelle: Finanttest | Stiftung Warentest: https://www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die- Pflegeluecke-4837475-0/

Private Pflegezusatzversicherung: Was ist wichtig?

Pflegegrad: Manche Versicherungstarife bezahlen nur bei höheren Pflegegraden. Diese Regelung ist nachteilig für Sie. Achten Sie darauf, dass die Versicherung bei allen Pflegegraden Leistungen erbringt.

Art der Pflege: Sie können zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses in der Regel nicht ahnen, welche Leistungen Sie konkret benötigen. Aus diesem Grund sollte die Versicherung sowohl bei stationärer als auch bei häuslicher Pflege Leistungen erbringen.

Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Hier sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass die private Pflegeversicherung der Pflegegradzuordnung der gesetzlichen Pflegeversicherung folgt. Auf eine externe Einstufung durch eigene Ärzte sollte die Versicherung verzichten, denn zu selten wird ein höherer Pflegegrad zu Ihren Gunsten festgestellt.

Wartezeit-Verzicht: Die Versicherungsvertrag sollte auf eine Wartezeit verzichten und auch dann leisten, wenn Sie kurz nach Vertragsabschluss pflegebedürftig werden.

Zeitpunkt der Leistung: Schlecht für Sie: Die Versicherung zahlt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Leistungen beantragen. Gut für Sie: Die Versicherung bezahlt rückwirkend ab dem Tag, an dem Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Auch wenn Sie den Versicherungsfall zeitversetzt gemeldet haben, entgehehen Ihnen keine Leistungen.

Beitragszahlung: Gute Versicherungsverträge sehen eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vor. Wenn Sie pflegebedürftig sind, sollten Sie keine Beiträge mehr bezahlen.

Weiterhin positiv: Wenn die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragspause, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, gewährt und Sie auch in dieser Phase vollen Versicherungsschutz haben. Hier sollten Sie auch prüfen, ob nach der Beendigung der Beitragspause die „offenen Beiträge“ nachgezahlt werden müssen.

Quelle: https://www.bundderversicherten.de/hilfe-und-informationen/pflegefallrisiko

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