Pflegegrad 4
Einstufung der Pflegebedürftigkeit: Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 wird Pflegebedürftigen zugesprochen, die in ihrer Selbstständigkeit schwerst beeinträchtigt sind. Der Pflegeaufwand und damit verbunden natürlich auch die Pflegekosten, sind hier sehr hoch. Lesen Sie hier, welche Leistungen man mit Pflegegrad 4 erhalten kann und welche Voraussetzungen es zur Feststellung des Pflegegrads 4 gibt.
Einstufung der Pflegebedürftigkeit: Pflegegrad 4
Personen, bei denen Pflegegrad 4 festgestellt wird, sind nicht mehr in der Lage ihre Alltagsverrichtungen selbstständig zu erledigen. Sie brauchen sowohl Hilfe bei der Grundpflege als auch zusätzliche Betreuung tagsüber und nachts.
Ein solcher Pflegeaufwand ist durch Angehörige alleine in aller Regel nicht mehr abzudecken. Sie brauchen professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, oder auch eine teil- oder vollstationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen.
Das Problem sind die dabei anfallenden Kosten, die häufig sehr hoch ausfallen. Natürlich, denn in einer Pflegeeinrichtung kümmern sich viele Menschen darum, dass der Pflegebedürftige alles hat, was er braucht. Seit 2017 haben sich die Zuschüsse, die die Pflegekasse zahlt, für viele Pflegebedürftige deutlich erhöht. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die Leistungen bei Vorliegen des Pflegegrads 4 und darüber, wann dieser erteilt wird.
Pflegegrad 4: Voraussetzungen
Der Pflegegrad 4 wurde bei der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zum 01.01.2017 Personen zugeordnet, die zuvor Pflegestufe 2 hatten und in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt waren, sowie all denjenigen, die in Pflegestufe 3 waren ohne in der Alltagskompetenz eingeschränkt zu sein.
Gerade für Angehörige von Pflegestufe 2 bedeutet diese Neuzuordnung ein echtes Plus an Leistungen, da sich die Beträge in allen Bereichen erhöht haben. Natürlich kann man Pflegegrad 4 auch dann erhalten, wenn vor 2017 noch kein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt wurde und damit keine Pflegestufe existiert.
Ebenso kann im Rahmen einer Neuprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Höhereinstufung bei zunehmender Pflegebedürftigkeit beantragt werden. Entscheidend für eine Feststellung des Pflegegrads 4 ist die Höhe der Punktzahl, die im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben wird. Die Skala im NBA reicht von 0-90 Punkte, wobei 90 Punkte eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bedeuten.
Bei einer Punktzahl zwischen 70 und unter 90 Punkten wird Pflegegrad 4 festgelegt. Punkte werden vergeben durch die Einschätzung von Einschränkungen in der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen des Antragstellers. Es spielt zum Beispiel eine Rolle wie mobil er im Alltag ist, aber auc, ob es psychische Problemlagen gibt, ob die Selbstversorgung funktioniert und wie der Umgang mit therapiebedingten Anforderungen ist.
Pflegegrad 4: Leistungen
Die Pflegeleistungen haben sich Gegenüber der Vorjahre im Jahr 2017 zumindest für all diejenigen, die zuvor Pflegestufe 2 mit e.A. hatten, deutlich verbessert. Das Pflegegeld betrug in 2016 bei Angehörigen der Pflegestufe 2 mit e.A. nur 545 Euro und bei Pflegestufe 3 ohne e.A. 728 Euro. Seit 2017 liegt es einheitlich bei 728 Euro im Monat. Die Pflegesachleistungen haben sich von 1298, bzw. 1612 Euro auf 1612 Euro erhöht.
Dasselbe wird auch für die Tages- und Nachtpflege gezahlt. Für die stationäre Unterbringung werden ab 2017 1775 Euro Zuschuss gewährt. Hier ist auch für Angehörige der Pflegestufe 3 eine Verbesserung eingetreten. Im Folgenden sehen Sie die Leistungen aus der Pflegekasse bei Vorliegen des Pflegegrads 4 noch einmal im Überblick.
Pflegegrad 4 | |
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Entlastungsbetrag | 125 Euro |
Pflegegeld | 728 Euro |
Pflegesachleistungen | 1612 Euro |
Tages- und Nachtpflege | 1612 Euro |
Stationäre Pflege | 1775 Euro |
Pflegegeld kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zuhause stattfindet und selbst organisiert wird. Also zum Beispiel dann, wenn Angehörige den Antragsteller pflegen. Pflegesachleistungen dienen dazu, einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen.
Es können auch Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert beantragt werden. Allerdings wird dann das Pflegegeld um den Anteil der Pflegesachleistungen gekürzt. Leistungen für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege können zusätzlich zum ungekürzten Pflegegeld in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 4 beantragen
Wenn Sie bisher noch keinen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, können Sie das bei Ihrer Krankenkasse tun. Der Antrag wird dann an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet. Der Antrag kann schriftlich, aber zum Beispiel auch telefonisch erfolgen und ist an keine bestimmte Form gebunden. Antragsteller ist dabei immer die pflegebedürftige Person. Ein Angehöriger oder Pfleger kann nur dann Antragsteller sein, wenn eine Vollmacht vorliegt oder eine Vormundschaft besteht.
Innerhalb von 5 Wochen muss die Pflegekasse einen Bescheid erteilen, ansonsten ist sie zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Sie sollten den Antrag sofort bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit stellen, da Leistungen immer nur rückwirkend bis zu Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden können.
Ist die Pflegebedürftigkeit also am 12.05.2017 eingetreten und der Antrag wird erst zum 25.06.2017 gestellt, dann können die Leistung frühestens rückwirkend für den Zeitraum ab 01.06.2017 gezahlt werden. Von Ihnen wird übrigens kein Antrag auf Erteilung des Pflegegrads 4 gestellt, sondern nur ein Antrag auf Pflegeleistungen oder Feststellung eines Pflegegrads.
Die Zuordnung des Pflegegrads erfolgt immer erst aufgrund der Einschätzung des MDK. Natürlich haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen, sofern Ihnen der festgestellte Pflegegrad als zu niedrig erscheint, oder aber Leistungen gänzlich abgelehnt wurden. Dieser ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen. Hat er keinen Erfolg, bleibt Ihnen immer auch die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
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