Pflegegrad Demenz

Einstufung der Pflegebedürftigkeit: Pflegegrad Demenz

2017 hat sich in Sachen Pflege einiges geändert: Zum einen hat sich der Beitrag, den gesetzlich Krankenversicherte zur Pflegeversicherung zahlen müssen, erhöht. Zum anderen gibt es Neuerungen auf dem Gebiet der Pflege, die mit genau dieser Beitragsanhebung finanziert werden sollen: Vor allem Angehörige der bisherigen Pflegestufe 0, wie Demenzkranke, sollen in Zukunft eine bessere Versorgung erhalten.

Pflegegrad Demenz
Einstufung Pflegebedürftigkeit: Pflegegrad Demenz

Das Bundesministerium für Gesundheit unter der Leitung von Minister Hermann Gröhe hat die umfassende Pflegereform, die sich durch die Umsetzung des Ersten, Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetz sukzessive vollzieht, auch damit begründet, dass künftig Demenzkranke stärker Berücksichtigung finden sollen.

Standen bisher vor allem körperliche Gebrechen im Vordergrund bei der Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit, sollen jetzt auch psychische und geistige Einschränkungen stärker berücksichtigt werden.

Damit soll der individuellen Lebenssituation Pflegebedürftiger und deren pflegender Angehöriger Rechnung getragen werden. Was dieses Vorhaben in konkrete Zahlen und Leistungen ausgedrückt bedeutet, lesen Sie im Folgenden.

Bessere Leistungen für Demenzkranke

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz haben sich die Leistungen für Demenzkranke verbessert. Durch das Neue Begutachtungsassessment, das nicht mehr (nur) auf den zeitlichen Aufwand für die Pflege abstellt, sondern auch den Betreuungsbedarf und individuelle Einschränkungen der Selbstständigkeit berücksichtigt, können mehr Menschen als zuvor auf Leistungen aus der Pflegekasse hoffen.

Bereits 2013 wurde mit Einführung der Pflegestufe 0 den neuen Entwicklungen Rechnung getragen und ein Pflegegeld in Höhe von 123 Euro und Pflegesachleistungen von 231 Euro bei heimischer Pflege für Menschen mit dieser Pflegestufe festgelegt. Mit der Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2017 wurden alle, die zuvor in Pflegestufe 0 waren, in den Pflegegrad 2 eingeordnet.

Das bedeutet eine enorme Verbesserung. Die Leistungen für die Pflege zuhause wurden angehoben auf 316 Euro Pflegegeld und 689 Euro Pflegesachleistungen. Im Jahr 2016 wurde bei einer Heimunterbringung für Demenzkranke nicht geleistet, ab 2017 gibt es im Pflegegrad 2 immerhin 770 Euro monatlich.

Demenzkranke: Antrag auf Feststellung des Pflegegrads möglichst frühzeitig stellen

Durch die Neueinteilung in Pflegegrade haben auch leicht Demenzkranke, bei denen noch keine Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, die Chance auf Leistungen. Pflegerad 1 hat im alten System der Pflegestufen kein Äquivalent. Das bedeutet Menschen, die bisher keine Beachtung gefunden haben, können jetzt auf Unterstützung hoffen.

In Pflegegrad 1 besteht zwar kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber es besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro zu. Dieser darf bei Pflegegrad 1 auch für Leistungen des ambulanten Pflegediensts aufgewendet werden. Außerdem kann er genutzt werden, um jemanden für kleinere Hilfen im Alltag oder zur Unterstützung beim Putzen zu bezahlen.

Zudem haben Pflegebedürftige und Angehörige Anspruch auf Pflegeberatung und Pflegeschulungen, auch bei sich zuhause. Muss der Wohnraum wegen zunehmender Einschränkungen ganz oder teilweise barrierefrei gestaltet werden, kann von Personen mit Pflegegrad 1 ein einmaliger Zuschuss bis zu 4000 Euro beantragt werden. Auch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist mit Pflegerad 1 zugesichert.

Deshalb lohnt es sich auch schon frühzeitig, auch bei noch nicht schwerwiegenden Einschränkungen im Alltag, einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrads zu stellen. Pflegeleistungen werden frühestens ab dem Beginn des Monats erbracht, in dem der Antrag (auch formlos möglich) bei der Pflegekasse eingeht. Deshalb sollten Sie mit der Antragstellung nicht warten.

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