Pflegerentenversicherung

Private Pflegerentenversicherung

Ein Platz im Pflegeheim kostet mindestens 3.000 EUR im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt bei schwerster Pflegebedürftigkeit jedoch nur 2005 EUR. Für den Restbetrag müssen Sie selbst oder Ihre Kinder aufkommen. Wohl dem, der die Versorgungslücke mit einer privaten Pflegerenten­versicherung schließen kann. 

Die Pflegerentenversicherung bezahlt Ihnen im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente, deren Höhe Sie vor Vertragsbeginn bestimmt haben.

Einige Anbieter von Pflegerentenversicherungen vereinen private Altersvorsorge und Pflegeversicherung und haben die Pflegerentenversicherung so gestaltet, dass der Versicherte ab einem bestimmten Alter regelmäßige Rentenzahlungen erhält. Wird er pflegebedürftig, schüttet die Versicherungsgesellschaft darüber hinaus weitere Summen aus.

Die Dauer der Rentenzahlung entspricht der Dauer der Pflegebedürftigkeit. Wenn sie zusätzlich mit einer Altersvorsorge gekoppelt ist, erhält der Versicherte die reine Rentenzahlung in jedem Fall bis zum Lebensende.

Ebenso wie bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es keinerlei Vorschriften hinsichtlich der Verwendung der Summen.

Flexible Pflegerentenversicherungen

Im Gegensatz zur Pflegetagegeld- und auch Pflegekostenversicherung kann die Pflegerentenversicherung noch bis zum 80., manchmal sogar bis zum 85. Lebensjahr abgeschlossen werden. Bei Bedarf kann der Versicherte die Pflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lassen, um so die Höhe der Rente an steigende Pflegekosten anzupassen.

Bei finanziellen Engpässen ist Beitragsfreistellung der Pflegerentenversicherung ohne Verlust des Versicherungsschutzes möglich. Die meisten Pflegerentenversicherungen gewähren auch die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge nicht monatlich, sondern auf einen Schlag zu zahlen. Tritt der Pflegefall tatsächlich ein, müssen normalerweise keine weiteren Beiträge gezahlt werden, was bei den anderen beiden Arten der Pflegezusatzversicherung nicht immer zutrifft.

Insofern ist die Pflegerentenversicherung flexibler und besser als die Pflegetage- und die Pflegekostenversicherung. Sie hat jedoch auch den Nachteil, dass die Versicherungsprämien deutlich höher sind. Insbesondere die an eine Kapitalversicherung gebundene Pflegerentenversicherung wird von Experten wegen zu hoher Kosten und Beiträge als unrentabel kritisiert. Für ältere Menschen können Pflegerentenversicherungen vor allem aufgrund der Dynamik des Eintrittsalters dennoch eine interessante Alternative sein.

Pflegerentenversicherung Leistungen

Die Höhe der Leistungen aus der Pflegerentenversicherung orientiert sich entweder an der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Pflegegrade oder am sogenannten ADL-Punktesystem. Bei der Anwendung des Punktesystems wird durch Untersuchung eines Vertrauensarztes der Versicherung bestimmt, inwieweit der Pflegebedürftige fähig ist, bestimmte körperliche Grundfertigkeiten wie Körperpflege oder Nahrungsaufnahme selbständig zu bewältigen.

Während für die Zuteilung eines Pflegegrads durch den Medizinischen Dienst geistige und körperliche Fähigkeiten gleichermaßen relevant sind, spielen im ADL-System nur körperliche Fähigkeiten eine Rolle. Im ADL-System geht es nur darum, ob der Pflegegbedürftige Hilfe bei der Grundpflege braucht oder nicht. Soziale Beziehungen, Merkfähigkeit und die psychische Situation bleiben dabei außen vor.

Für jede Grundfertigkeit, die der Versicherte nicht mehr allein ausüben kann, wird ein Punkt vergeben. Ab drei Punkten erkennt der Versicherer die Pflegebedürftigkeit an. Je nach Tarif wird der Versicherte über die Gesamtpunktzahl in einen Pflegegrad eingruppiert; bis zu sechs Punkte sind möglich. Ob bei einer Beurteilung des Versicherten Pflegegrade- oder Punktesystem angewendet werden sollen, kann er in Absprache mit seiner Versicherung selbst entscheiden. Wird der Versicherte später als Pflegefall eingestuft, erhält er einen Teil der Rente, und zwar unabhängig davon, ob Laienpflege oder professionelle Pflege angewandt wird und ob er im Heim oder zuhause betreut wird.

Wie bei der Pflegetagegeldversicherung wird die volle Rente jedoch häufig erst ab Pflegegraden 4 und 5 ausgezahlt. In den Pflegegraden 1, 2 und 3 wird meist lediglich ein anteiliger Betrag gewährt. Die Ausnahme bilden hier flexible Tarife, die ab Pflegegrad 2 in allen Pflegegraden eine hundertprozentige Rentenauszahlung vorsehen.

Im Vergleich zu anderen Arten der Pflegezusatzversicherung haben die Tarife der Pflegerentenversicherungen aber einen großen Vorteil: Sie leisten in jedem Fall bei Vorliegen der sogenannten Pflegegrads 2, der vor allem Demenzkranke umfasst, die in den Jahren zuvor in Pflegestufe 0 eingruppiert wurden. Oft zahlen die Versicherer die Rente aus, die der Betroffene normalerweise erst auf der ehemaligen Pflegestufe 2, also den jetzigen Pflegegraden 3-4, erhielte. Dazu muss jedoch eine mindestens mittelschwere Demenz nach der „Reisberg-Skala“ bescheinigt werden.

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