DKV Pflegeversicherung

Pflege-Anbieter im Vergleich: DKV Pflegeversicherung

Die DKV gehört zu den größten deutschen privaten Krankenversicherern. Neben privaten Krankenvollversicherungen und Krankenzusatzversicherungen hat der Versicherer DKV allerdings auch ein breites Angebot in Sachen private Pflegeversicherung parat.

Zum Angebot der DKV zählen zwei ungeförderte Pflegetagegeldtarife, ein geförderter Pflegetagegeldtarif sowie zwei Pflegekostentarife. Der ungeförderte Tagegeldtarif PTG enthält ein Pflegetagegeld, dessen Höhe der Kunde zwischen 5 und 160 Euro frei wählen kann. In Pflegegrad 5 gibt es sogar 150 Prozent der vereinbarten Leistung.

Das ungeförderte Pflegetagegeld KombiMed Tarif KPET ist dagegen in einer Maximalhöhe von 90 Euro vereinbar; die Auszahlungen in den einzelnen Pflegegraden sind geringer.

„KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP“ stellt den staatlich bezuschussten Pflege-Bahr-Tarif der DKV dar, der ab dem Alter 40 nur noch eine Absicherung von 600 Euro erlaubt – wer den Bahr-Tarif jung abschließt, kann jedoch deutlich mehr herausholen.

Die beiden Pflegekostentarife PZU 100 und KombiMed Tarif KPEK stocken die gesetzliche Pflegeleistung jeweils auf: Während PZU 100 hier verdoppelt, gibt es beim Tarif KPEK bestimmte festgelegte Summen, die zur gesetzlichen Zahlung hinzukommen können.

Wie die Tarife im Detail aufgestellt sind und wie die DKV bei unabhängigen vergleichen von privaten Pflegeversicherungen abgeschnitten hat, erfahren Sie hier.

DKV Pflegeversicherungen im Test

Bereits in einem früheren Test von Pflegetagegeldtarifen der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 5/2015), der jeweils 31 ungeförderte Tarife für einen 45-jährigen und einen 55-jährigen Modellkunden prüfte, konnte der Versicherer mit der Note „gut“ überzeugen. Vor allem im Fall des 45-jährigen Kunden zeigte der Test ein solides Leistungsniveau, das mit der Durchschnittsnote 1,8 bewertet wurde.

Eine weitere, vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) im November 2015 durchgeführte Untersuchung, die sich u.a. mit geförderten und ungeförderten Pflegetagegeldtarifen befasste, bescheinigte der DKV eine „gute“ Leistung hinsichtlich eines geförderten und eine „sehr gute“ Leistung hinsichtlich eines ungeförderten Tarifs.

In einem aktuellen Vergleich des Wirtschaftsmagazins „Focus Money“ (Ausgabe 9/2017) wurde der Tarif PTG der DKV nun sogar als „hervorragend“ beurteilt. Pflegekostentarife wurden in der „Finanztest“-Ausgabe 06/2016 vorgestellt: Dabei wurden die Pflegekostenversicherungen von drei Anbietern unter die Lupe genommen; der getestete Tarif der DKV erwies sich als mit den anderen in Bezug auf den Preis für einen 55-jährigen Modellkunden vergleichbar. Im Hinblick auf die Leistung waren die Tarife jedoch leicht unterschiedlich ausgestaltet.

Tests wie die von „Finanztest“ oder dem DISQ können eine wertvolle Einstiegshilfe sein, wenn es darum geht, eine passende private Pflegeversicherung zu finden. Um die beste individuelle Lösung zu erzielen, sollte man aber auch andere Vergleichsangebote wahrnehmen und sich zusätzlich umfassend beraten lassen.

DKV Pflegeversicherung: Ungeförderte Pflegezusatzversicherung Tarif PTG

Im Tarif PTG des Krankenversicherers DKV ist ein Tagegeld zwischen 5 Euro und 160 Euro vereinbar. In welcher Höhe das Tagegeld in den einzelnen Pflegegraden ausgezahlt wird, hängt von der Art der Pflege ab: Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie bei teilstationärer Pflege werden in den Pflegegraden 1 bis 4 jeweils 30, 40, 70 und 100 Prozent der zugesagten Leistung frei, in Pflegegrad 5 sind es sogar 150 Prozent.

Wird dagegen vollstationär gepflegt, schüttet der Tarif PTG in Pflegegrad 1 bis 4 bereits 100 Prozent aus, in Pflegegrad 5 sind es wiederum 150 Prozent. Zudem ist eine Dynamik vorgesehen: Widerspricht der Kunde nicht, erhöht sich das Pflegetagegeld alle drei Jahre um 5 Euro, bis die Maximalsumme von 160 Euro erreicht ist.

Im Gegensatz zu den Tarifen der meisten anderen Pflegetagegeldversicherungen mit Dynamik verfällt die Erhöhungsmöglichkeit auch nach mehrmaligem Widerspruch nicht; sie besteht auch dann noch, wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist. Neben der Dynamik bietet die DKV bei bestimmten Anlässen eine Erhöhung des Tagegeldes um jeweils 5 oder 10 Euro an, sofern der Gesamtbetrag 160 Euro nicht überschreitet. Zusätzlich können Kunden die Dienste eines Pflegetelefons in Anspruch nehmen.

Ungeförderte Pflegezusatzversicherung: KombiMed Tarif KPET

Während beim Tarif PTG bis zu 160 Euro Tagegeld vereinbart werden können, sind es beim Tarif KPET nur bis zu 90 Euro. Die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden sind ebenfalls geringer: In den Pflegegraden 1 bis 5 werden jeweils 10, 25, 50, 75 und 100 Prozent ausgezahlt, sofern es sich bei der Art der Pflege um Laienpflege, ambulante Pflege, Kurzzeitpflege oder teilstationäre Pflege handelt.

Im Fall einer vollstationären Pflege werden in Pflegegrad 1 lediglich 10 Prozent des Tagegeldes ausgeschüttet, in den Pflegegraden 2 bis 5 sind es allerdings volle 100 Prozent. Im KombiMed Tarif KPET nimmt der Versicherer DKV alle drei Jahre eine Anpassungsprüfung vor, im Zuge derer das Pflegetagegeld um mindestens 10 Euro angehoben werden kann, um damit der Pflegekostenentwicklung Rechnung zu tragen. Auch hier darf der festgesetzte Höchstsatz jedoch nicht überschritten werden.

Geförderte Pflegetagegeldversicherung: KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP

Die geförderte Pflegetagegeldversicherung KFP der DKV funktioniert nach dem Prinzip der staatlichen Förderung: Auf einen monatlichen Grundbeitrag von 10 Euro legt der Staat noch einmal 5 Euro drauf. Dafür sind mindestens 600 Euro Pflegetagegeld pro Monat versichert.

Wer den Fördervertrag früh abschließt, sichert sich damit einen höheren Maximalbetrag: Bei einem Eintrittsalter von 18 gibt es in Pflegegrad 5 knapp 1.600 Euro, bei einem Eintrittsalter von 30 immerhin noch etwa 900 Euro. Erst ab einem Alter von 40 Jahren können Versicherte nur noch 600 Euro absichern. In den einzelnen Pflegegraden 1 bis 5 gelten die Staffelungen 10, 20, 30, 40 und 100 Prozent, wodurch die Leistung in den ersten vier Pflegegraden vor allem dann gering ausfallen kann, wenn altersbedingt kein höheres Tagegeld mehr abgeschlossen wird.

Im Tarif KFP wird durch den sogenannten „Pflegebonus“ nach 15 Versicherungsjahren allerdings einmalig die Leistung erhöht. Die versicherte Maximalsumme steigt dabei um 10 Prozent. Vor allem aber steigen auch die prozentualen Sätze in den Pflegegraden 1 bis 4 deutlich an: Statt 10 Prozent in Pflegegrad 1 gibt es dann knapp 18 Prozent der Maximalsumme. In Pflegegrad 2 sind es bereits etwa 27 Prozent der Summe, in Pflegegrad 3 schon rund 64 Prozent, in Pflegegrad 4 sogar rund 82 Prozent.

Pflegekostenversicherung der DKV: Der Tarif PZU 100

Der Tarif PZU 100 des Versicherers DKV verdoppelt die gesetzlichen Leistungen: Nehmen Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 beispielsweise Laienpflege in Anspruch, erhalten sie von der Pflegekasse monatlich 728 Euro – und das Gleiche noch einmal von der privaten Versicherung.

Analog zu dem, was der Staat finanziert, beziehen Versicherte der DKV im Tarif PZU 100 auch zusätzliche Entlastungsleistungen bei ambulanter Pflege, Leistungen für Kurzzeitpflege und Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die DKV begrenzt ihre Auszahlung dabei jedoch nicht auf die tatsächlichen entstandenen Pflegekosten: So erhalten Pflegebedürftige bei Pflege durch einen Pflegedienst in Pflegegrad 3 beispielsweise eine gesetzliche Leistung von 1.298 Euro.

Der Versicherer verdoppelt diesen Betrag – auch wenn die Gesamtkosten für die Pflege etwa nur bei 2.500 Euro liegen. Den Versicherten steht im Tarif PZU 100 weiterhin ein kostenloses Pflegetelefon zur Verfügung.

Pflegekostenversicherung: Aufstocken mit KombiMed Tarif KPEK

Durch den Pflegekostentarif KPEK werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse erhöht: Bei Laienpflege schüttet die DKV in Pflegegrad 2 Leistungen in Höhe von 117,50 Euro aus, in Pflegegrad 3 sind es 220 Euro, in den Pflegegraden 4 und 5 jeweils 350 Euro. Im Bereich der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst werden in Pflegegrad 2 bis zu 225 Euro gezahlt; Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 3 eingestuft wurden, erhalten maximal 550 Euro, Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 775 Euro.

In Pflegegrad 5 zahlt die Versicherung bis zu 959 Euro aus. In allen Pflegegraden inklusive des Pflegegrades 1 werden nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zudem Entlastungsleistungen mit bis zu 60 Euro bezuschusst. Bei vollstationärer Pflege erhalten Versicherte in Pflegegrad 1 60 Euro, in Pflegegrad 2 bis 4 bis zu 775 Euro, in Pflegegrad 5 bis zu 959 Euro.

Ist eine vollstationäre Pflege aus bestimmten Gründen erforderlich, leistet die DKV auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Pflegekasse in den Pflegegraden 2 bis 5 pro Monat 350 Euro. In Pflegegrad 1 können Versicherte in diesem Fall ein Pflegegeld von 60 Euro beziehen. Der Tarif KPEK sichert seinen Kunden auch finanzielle Hilfe für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, für teilstationäre und Kurzzeitpflege zu.

Private Pflegeversicherungen im Vergleich

Um Ihnen einen guten Überblick über Kosten und Leistungen der privaten Pflegeversicherungen zu ermöglichen, bieten wir Ihnen einen Vergleich der Pflegeversicherungen an. Der Pflege-Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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