UKV Pflegeversicherung

Pflege-Anbieter im Überblick: UKV Pflegeversicherung

Der Versicherer UKV bietet sowohl geförderte als auch ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen an. Im Unterschied zu anderen Versicherern offeriert er außerdem gleich zwei Kombinationstarife.

Die UKV bietet Interessenten im Bereich der privaten Pflegeversicherung geförderte und ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen an: Mit den Tarifen PflegePRIVAT Premium und PflegePRIVAT Premium Plus lassen sich individuelle Tagegelder vereinbaren; zudem gibt es einige Extraleistungen, die vor allem in der Premium Plus-Variante deutliche Vorteile für den Kunden bereithalten.

Außerdem können Kunden einen FörderPflege-Tarif wählen, der die Inanspruchnahme einer staatlichen Unterstützung in Höhe von 5 Euro monatlich für die Pflegevorsorge ermöglicht.

Sowohl der maximal versicherbare Tagessatz als auch der prozentuale Grad der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden sind im Fördertarif jedoch geringer als bei den ungeförderten Pflegeversicherungen. Die FörderPflege der UKV kann sowohl mit PflegePRIVAT Premium als auch mit PflegePRIVAT Premium Plus kombiniert werden.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherern hat die UKV somit zwei anwählbare Kombitarife im Programm. Wie die privaten Pflegeversicherungen der UKV genau aussehen und welche Bewertungen unabhängige Tester für die Angebote des Versicherers vergeben haben, lesen Sie im Folgenden.

UKV Pflegeversicherungen im Test

In einem aktuellen Test des Wirtschaftsmagazins „Focus Money“ (Ausgabe 9/2017), der verschiedene ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen miteinander vergleicht, konnte der Versicherer UKV mit dem Tarif PflegePRIVAT Premium Plus ein gutes Gesamtergebnis erzielen. Auch bisherige Bewertungen der Pflegetarife der UKV haben gute Ergebnisse erbracht: In einem Test der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 5/2015), in dem sowohl ungeförderte Pflegetagegeldtarife als auch Kombitarife unter die Lupe genommen wurden, konnten sich die Tarife der UKV unter den besten etablieren. Geprüft wurden jeweils 31 ungeförderte bzw. 28 Kombinationstarife, die ein 45-jähriger und ein 55-jähriger Musterkunden abschlossen. Entscheidend für die Tester war vor allem die Geldleistung, die die Tarife erbrachten; daneben wurden allerdings auch sonstige Vertragsbedingungen beurteilt. In jedem der Testfälle erhielt die UKV die Gesamtnote „gut“, wobei der Kombinationstarif für den 45-Jährigen sich mit der Bewertung 1,7 als am besten erwies.

In einem Test des Deutschen Institutes für Service-Qualität (DISQ) im November 2015, in dem u.a. geförderte und ungeförderte Pflegeversicherungstarife beurteilt wurden, wurde ein ungeförderter Tarif der UKV sogar als „sehr gut“ bewertet; ein geförderter Tarif erreichte wiederum nur ein „befriedigend“.
Tests zu privaten Pflegeversicherungen können für Interessenten, die eine Pflegeversicherung abschließen möchten, eine wertvolle Einstiegshilfe sein, um Tarife wie die der UKV besser einzuschätzen. Vor dem Vertragsabschluss sollte jedoch ein unabhängiger Versicherungsvergleich stehen, der persönliche Merkmale des Kunden berücksichtigt.

Ungeförderte private Pflegeversicherungen der UKV

Der Pflegetagegeldtarif PflegePRIVAT Premium sichert Tagessätze zwischen 30 Euro und 150 Euro ab. Während in Pflegegrad 5 bei häuslicher und bei stationärer Pflege der volle Tagessatz ausgezahlt wird, sind es in Pflegegrad 4 jeweils 90 Prozent, in Pflegegrad 3 60 Prozent, in Pflegegrad 2 30 Prozent und in Pflegegrad 1 noch 10 Prozent.

Bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher erhält der Versicherte zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 60 Tagessätzen; ab Pflegegrad 3 ist der Versicherte von weiteren Beitragszahlungen befreit. Zusätzlich beinhaltet PflegePRIVAT Premium eine Dynamik, die im Dreijahresrhythmus eine durchschnittliche Steigerung der Geldleistung um 5 Prozent vorsieht, solange der Kunde das Alter von 80 Jahren noch nicht erreicht hat.

Der Tagegeldtarif PflegePRIVAT Premium Plus, der ebenfalls ein Tagegeld zwischen 30 und 150 Euro bietet, enthält erweiterte Leistungen, indem er den Versicherten sowohl in Pflegegrad 4 als auch in Pflegegrad 5 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes gewährt. Dies gilt sowohl für häusliche als auch für stationäre Pflege. In Pflegegrad 3 beziehen Versicherte bei häuslicher Pflege 60 Prozent des Tagessatzes, bei stationärer Pflege dagegen immer noch 100 Prozent; ebenso schüttet der Versicherer bei einer Einstufung in Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege 30 Prozent, bei stationärer Pflege wiederum 100 Prozent der Leistung aus. In Pflegegrad 1 liegt der Satz bei häuslicher und stationärer Pflege jeweils bei 10 Prozent.

Bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher zahlt die UKV einmalig eine Summe von 100 Tagessätzen aus, wie im Tarif PflegePRIVAT Premium sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 außerdem von weiteren Beitragszahlungen befreit. PflegePRIVAT Premium Plus enthält die gleiche Dynamik wie PflegePRIVAT Premium; zusätzlich hat der Versicherte während der Vertragslaufzeit zweimal die Möglichkeit, den vereinbarten Tagessatz ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 10 Prozent zu erhöhen.

Dabei gelten jedoch einige Einschränkungen: So müssen zwischen den beiden Erhöhungen mindestens fünf Jahre liegen. Zudem darf der Versicherte zum Zeitpunkt der Erhöhung höchstens 64 Jahre alt und noch nicht pflegebedürftig sein. Der mögliche maximale Tagessatz inklusive der Erhöhungsbeträge liegt bei 150 Euro.

Geförderte private Pflegeversicherung der UKV und Kombitarife

Der Tarif FörderPflege der UKV enthält bereits eine staatliche Förderung in Höhe von 5 Euro pro Monat; der Versicherte zahlt einen Grundbeitrag von 10 Euro hinzu. Grundsätzlich ist der Tarif so kalkuliert, dass mit dem Gesamtbetrag von 15 Euro ein Tagegeld von 20 Euro abgesichert wird. Wer in jungen Jahren schon eine FörderPflege abschließt, kann dafür jedoch ein höheres Tagegeld von bis zu 50 Euro erhalten. Umgekehrt müssen Versicherte mit einem höheren Eintrittsalter oft etwas mehr als 10 Euro Eigenbeitrag leisten, um ein Tagegeld von 20 Euro zu erzielen. Ab einem Eintrittsalter von 43 ist nur noch eine Absicherung von 20 Euro möglich.

Die Förderpflege sichert in Pflegegrad 5 eine 100-prozentige Leistung ab. In Pflegegrad 4 sind es 70 Prozent, in Pflegegrad 3 40 Prozent, in Pflegegrad 2 20 Prozent und in Pflegegrad 1 noch 10 Prozent. Die Werte gelten sowohl für häusliche als auch für stationäre Pflege. Eine Betragsbefreiung ist im Fördertarif nicht vorgesehen, zudem besteht eine Wartezeit von fünf Jahren, die nur bei unfallindizierter Pflegebedürftigkeit entfällt.

In Kombination mit den Tarifen PflegePRIVAT Premium oder PflegePRIVAT Premium Plus kann ein Gesamttagegeld von bis zu 150 Euro in Pflegegrad 5 abgesichert werden, wobei der Anteil der Förderpflege ab einem Alter von 43 nur noch 20 Euro beträgt. Da sich das Tagegeld anteilig aus dem jeweils für die Förderpflege und das ungeförderte Pflegetagegeld geltenden Prozentsatz zusammensetzt, sollte man sich genau ausrechnen, ob ein ungeförderter oder ein Kombitarif lohnender ist. Je nach Tagessatz, Eintrittsalter, Pflegeart und Pflegegrad gibt es wenig bis große Unterschiede. Bei einem Kombinationstarif entfällt die Wartezeit komplett.

Private Pflegeversicherungen im Vergleich

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