Süddeutsche Krankenversicherung Pflege
Pflege-Anbieter: Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)
Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) offeriert grundsätzlich zwei Arten der Pflegetagegeldversicherung. Besonders der ungeförderte Tarif bietet viele interessante Optionen.
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Die Süddeutsche Krankenversicherung, ursprünglich ein Versicherer für Landwirte, bietet neben privaten Krankenvversicherungen auch Pflegeversicherungen an.
Dabei können Interessierte sowohl eine ungeförderte als auch eine nach dem Bahr-Prinzip geförderte Pflegetagegeldversicherung erwerben. Eine Kombination der beiden Tarifarten ist ebenso möglich. Im ungeförderten Tarif PG können die Absicherungsbeträge für die einzelnen Pflegegrade frei vereinbart werden, was einen echten Vorteil für den Kunden darstellt.
Darüber hinaus enthält PG die Möglichkeit einer lebenslangen Dynamisierung – damit wird das Pflegetagegeld auch dann noch angepasst, wenn der Versicherte bereits pflegebedürftig geworden ist.
Der Fördertarif PZ der Süddeutschen Krankenversicherung beinhaltet demgegenüber keine Dynamisierung und lässt eine eher geringe Absicherung zu. Dafür wird er allerdings staatlich gefördert. Mehr zu den privaten Pflegezusatzversicherungen der SDK sowie zu den Bewertungen des Versicherers in unabhängigen Tests erfahren Sie im Folgenden.
In einem aktuellen Test des Wirtschaftsmagazins „Focus Money“ (Ausgabe 9/2017) hat der Tarif PG der SDK mit der Gesamtbewertung „gut“ abgeschnitten. Getestet wurde der Tarif für je einen 25-jährigen, 35-jährigen, 45-jährigen und 55-jährigen Musterkunden, wobei PG nur im Falle des 25-Jährigen mit „befriedigend“, ansonsten durchweg mit „gut“ beurteilt wurde.
Bereits in früheren Bewertungen hat sich Süddeutsche Krankenversicherung ein „gutes“ Urteil sichern können: So in einem Vergleich des Verbrauchermagazins „Finanztest“ (Ausgabe 5/2015), der sowohl ungeförderte als auch Kombitarife der Pflegezusatzversicherung für einen 45-jährigen und einen 55-jährigen Musterkunden untersuchte und der SDK im Durchschnitt die Note 2,3 bescheinigte.
Das Leistungsniveau des Kombitarifs wurde für den 45-jährigen Musterkunden dabei sogar mit der Teilnote 1,9 ausgezeichnet. In einem weiteren Vergleich, den das Deutsche Institut für Service-Qualität im November 2015 u.a. für geförderte und ungeförderte Tarife durchführte, bewährte sich der getestete ungeförderte Tarif ebenfalls mit einem „gut“; der damals bewertete Fördertarif hingegen erhielt lediglich ein „befriedigend“.
Aufgrund der vielen angebotenen Optionen dürften für Kunden vor allem der Tarif PG sowie der damit verbundene Kombitarif der SDK interessant sein. Vor der Unterschrift unter einen Pflegezusatzvertrag sollte jedoch immer ein unabhängiger Vergleich möglichst aller Pflegezusatztarife am Markt stehen, der individuelle Merkmale in den Vordergrund stellt.
Privater Pflegezusatz der SDK: Die ungeförderte Pflegetagegeldversicherung
Im Tarif PG der Süddeutschen Krankenversicherung können die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden frei vereinbart werden. Dabei dürfen auch unterschiedliche Leistungen für ambulante und stationäre Pflege gewählt werden, was den Tarif besonders flexibel macht. Es gilt lediglich, dass die Leistungen für ambulante Pflege nicht höher sein dürfen als diejenigen für stationäre Pflege; außerdem kann die gewählte Leistung in einem Pflegegrad maximal so hoch sein wie die im nächsthöheren Pflegegrad.
Es ist auch möglich, zunächst nur den höchsten Pflegegrad zu versichern und für die Pflegegrade 1 bis 4 gegen eine geringe Prämie eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen: Dann können die niedrigeren Pflegegrade zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung nachversichert werden. Der Beitrag wird allerdings mit dem Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung berechnet. Tritt vor der Umwandlung eine Pflegebedürftigkeit ein, können die anwartschaftlich abgesicherten Pflegegrade zudem nicht mehr nachversichert werden.
Zusätzlich sieht der Versicherer für Kunden im Tarif PG die Bereitstellung von Assistance-Leistungen vor: Dadurch erhalten die Versicherten etwa Unterstützung bei der Organisation von Essenslieferungen oder Einkaufshilfen und bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst. Ab einer Einstufung in Pflegegrad 2 greift eine Beitragsbefreiung. Außerdem verfügt die Versicherung über eine regelmäßige Dynamik: Dadurch wird die Leistung der privaten Pflegeversicherung der SDK alle zwei Jahre um fünf Prozent erhöht – zunächst, solange die versicherte Person das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Versicherungsnehmer darf der Dynamik bis zu zweimal hintereinander widersprechen; widerspricht er ein drittes Mal, erlischt sein Recht auf Dynamik. Sofern die Dynamik zum 70. Geburtstag noch nicht erloschen ist, kann er sie weiterhin wahrnehmen, muss dazu jedoch alle zwei Jahre ein vom Versicherer übersandtes Formular ausfüllen. Auch hier ist zweimal hintereinander eine Ablehnung möglich, bevor das Recht auf Dynamik erlischt.
Eine eintretende Pflegebedürftigkeit steht dem Recht auf dynamische Erhöhung nicht entgegen. Da sich mit den Dynamikschritten grundsätzlich auch der Beitrag der Pflegeversicherung erhöht, ist die Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 hier besonders attraktiv.
Die Höchstgrenze der Leistung nach Dynamik ist mit 5.000 Euro monatlich in Pflegegrad 5 großzügig kalkuliert. Schließlich kann der ungeförderte Pflegetarif mittels des optionalen Tarifbausteins PGU so erweitert werden, dass die SDK beim Eintreten von unfallbedingter Pflegebedürftgkeit einen vereinbarten Einmalbeitrag leistet.
SDK Pflegeversicherung: Der Fördertarif
Der SDK-Fördertarif PZ gleicht den meisten Fördertarifen, die am Pflegemarkt erhältlich sind: Er erfordert im Gegensatz zu ungeförderten Pflegetarifen keine Gesundheitsprüfung und gewährt eine Mindestabsicherung, die mit einem Eigenbeitrag von 10 Euro pro Monat plus 5 Euro staatlicher Zulage rechnet. Für diesen Betrag werden grundsätzlich 600 Euro an monatlichem Pflegetagegeld in Pflegegrad 5 versichert, wobei junge Tarifeinsteiger aufgrund ihres Eintrittsalters mehr Leistung herausholen können.
Ältere Versicherungswillige erhalten nur noch 600 Euro, zahlen dafür aber etwas mehr als den Mindestbeitrag. In den Pflegegraden 1, 2, 3 und 4 gibt es eine prozentuale Leistung, die mit jeweils 10 Prozent, 20 Prozent, 30 Prozent und 50 Prozent des vereinbarten Maximalbetrages allerdings teils weniger bietet als die Fördertarife anderer Versicherer.
Auch eine Dynamik, wie sie viele andere Anbieter in solche Tarife integrieren, fehlt hier. Interessant ist jedoch die Möglichkeit, die Prämie nach Vollendung des 60. Lebensjahres durch eine Einmalzahlung hinabzusetzen, sofern ein Mindesteigenbeitrag von 10 Euro verbleibt. Um den PZ-Tarif der Süddeutschen Krankenversicherung um weitere Leistungen zu ergänzen, kann der Kunde ihn auf Wunsch mit dem ungeförderten Tarif PG kombinieren; die genauen Bedingungen des Kombinationstarifes sollte man jedoch beim Versicherer erfragen.
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