Rürup Rentenversicherung
Varianten der Rürup Rente: Rürup Rentenversicherung
Seit 2005 können auch Selbständige einen staatlich geförderten Rentenvertrag abschließen: Das Rürup-Modell ermöglicht ihnen das Ansparen einer Rente, die über steuerliche Vorteile gefördert wird: 2022 können bereits bis zu 24.100 Euro der Beitragszahlungen von der Steuer abgesetzt werden. Eine der möglichen Rürup-Sparformen ist die Rürup Rentenversicherung.
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Selbständige und freiberuflich Tätige haben es oft schwerer als Angestellte – das galt einige Jahre lang auch im Hinblick auf die private Altersvorsorge.
Der Abschluss der staatlich geförderten Riester Rente, die 2002 auf den Markt der geförderten Altersvorsorge kamen, blieben ihnen verwehrt.
Um es Selbständigen zu ermöglichen, sich ebenfalls eine staatlich geförderte private Rente aufzubauen, folgte dann 2005 die Rürup Rente, deren Förderung ausschließlich über steuerliche Vorteile funktioniert.
Wie bei der Riester Rente gibt es auch hier verschiedene Sparformen, derer sich Anleger bedienen können, um das Bestmögliche aus ihrem Geld herauszuholen.
Prominent ist dabei vor allem die „klassische“ Rürup Rentenversicherung – hier erfährt der Anleger bereits zu Beginn des Vertrags, wie viel an Rente er später erhalten wird.
Wie funktioniert eine Rürup Rentenversicherung?
Die Rente der Rürup Rentenversicherung setzt sich aus einer Garantierente sowie etwaigen Überschüssen zusammen. Die Garantierente, die sich aus den Einzahlungen des Kunden abzüglich der Kosten, die für den Vertrag anfallen, ergibt, ist bereits festgelegt und wird seit 2015 mit 0,25 Prozent mindestverzinst. Die Überschüsse hingegen gibt es nicht zwangsläufig, und ihre Höhe hängt vom Wirtschaften des Versicherers ab.
In welcher Weise der Kunde in der Ansparphase an Überschüssen beteiligt wird, kann er vor Vertragsbeginn wählen. Falls er wünscht, dass die Überschüsse jährlich in die Rentenleistung einfließen, entscheidet er sich für die sogenannte Bonusrente. Sollen die Überschüsse auf ein Überschusskonto übertragen und erst zu Beginn der Rentenphase zum Ersparten hinzugerechnet werden, ist die verzinsliche Ansammlung die richtige Option. Alternativ können die Überschüsse auch in Investmentfonds investiert werden.
Auch während der Rentenphase wird der Versicherte noch an Überschüssen beteiligt: Daher muss er sich bei der Vertragsauswahl entweder für einen Vertrag mit konstanter Rentenzahlung oder einen Vertrag mit dynamisch steigender Rentenzahlung entscheiden. Während eine konstante Überschussrente inflationsgefährdet ist und sogar geringer ausfallen kann, wenn der Versicherer die Überschussbeteiligung kürzt, ist die dynamische Überschussrente anfangs etwas geringer. Sie steigt jedoch im Verlauf der Auszahlungsphase.
Bei der Rürup Rentenversicherung wird das Kapital des Sparers hauptsächlich in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Ein kleinerer Teil fließt in Immobilien und Aktien.
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Die Rürup- oder auch Basisrente ist nicht übertragbar, auch grundsätzlich nicht vererbbar. Sie können bei Vertragsabschluss jedoch einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. In der Ansparphase und in der Rentenphase sind mit Hinterbliebenenrente, Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit unterschiedliche Lösungen möglich.
Rürup-Anbieter gewähren auf Rürup Rentenversicherungen bisher den sogenannten Garantiezins. Künftig könnten sich Fonds aber eher lohnen, da der Zins seit Jahren sinkt.
Der Garantiezins entspricht dem vom Bundesfinanzministerium (BMF) festgelegten Höchstrechnungszins, der für 2022 auf 0,25 Prozent festgesetzt wurde.
Der steuerfreie Anteil Ihrer Rürup-Rente hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen: Bis zum Jahr 2040 verringert sich der Anteil, ab dann ist die Rente voll steuerpflichtig. Wie viel Steuern Sie zahlen müssen, ist wiederum von Ihrem persönlichen Steuersatz abhängig. Weitere Informationen finden Sie hier unter Steuervorteile der Rürup Rente.
Die Rürup Rentenversicherung ist normalerweise nicht an eine Gesundheitsprüfung gebunden. Es gibt allerdings Versicherungen, die zugleich eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen und die die Risikoprüfung deshalb verlangen. Verbraucherschützer raten aber ohnehin von einer kombinierten Lösung ab.