Rürup Rente Förderung
Rürup Rente Förderung & Beispiel
Wie die Förderung der Rürup Rente im Detail funktioniert und wie viel Steuern der Rürup-Sparer tatsächlich spart, lässt sich über die gesetzlich festgelegte Rürup Förderquote berechnen.
Auf dieser Seite

Die Rürup Rente – oft auch Basis-Rente genannt – ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie eignet sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder ihre Altersvorsorge gezielt steueroptimiert ausbauen wollen.
Die Förderung erfolgt nicht über direkte Zuschüsse, sondern über steuerliche Vorteile: Beiträge sind während der Ansparphase als Sonderausgaben absetzbar, während die späteren Rentenzahlungen im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung zu versteuern sind.
Steuerliche Förderung in der Ansparphase
Beiträge zur Rürup Rente mindern das zu versteuernde Einkommen, denn sie können vollständig als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – und zwar bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.
Absetzbarkeit: Seit dem Jahr 2023 können Beiträge im Rahmen der Höchstgrenze zu 100 % steuerlich abgezogen werden.
Höchstbeträge pro Jahr: Für Alleinstehende: 29.344 EUR und für zusammen veranlagte Ehepaare: 58.688 EUR.
Diese Höchstbeträge gelten übrigens für sämtliche Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung – also auch für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken.
| Steuerjahr | Rürup Rente Förderung | Rürup Rente Förderquote |
|---|---|---|
| seit 2023 | 100 % | 30,0 % |
Die Beitragshöhe ist flexibel: Versicherte können die Einzahlungen selbst bestimmen, anpassen oder vorübergehend aussetzen. Wichtig ist nur, dass der jährliche Gesamtbetrag die jeweilige Höchstgrenze nicht überschreitet, denn darüber hinausgehende Beiträge lassen sich steuerlich nicht absetzen.
Nachgelagerte Besteuerung der Rente
In der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Die während des Erwerbslebens steuerlich begünstigten Beiträge führen später zu einer Besteuerung der Rentenzahlungen. Entscheidend ist das Jahr des Rentenbeginns.
Für jeden neuen Rentnerjahrgang wird der steuerpflichtige Anteil der Rente festgeschrieben und gilt lebenslang. Der steuerpflichtige Anteil steigt seit 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr.
Wer 2025 erstmals eine Rürup Rente bezieht, muss 83,5 % der Zahlungen versteuern. 100 % volle Steuerpflicht wird erst für Renten mit Beginn ab 2058 erreicht.
Rentenanpassungen oder spätere Erhöhungen werden unabhängig vom festgelegten steuerfreien Anteil stets voll besteuert.
Rürup Rente Beispielberechnung
Eine selbstständige Architektin erzielt 2025 ein zu versteuerndes Einkommen von 72.000 EUR und zahlt 650 EUR pro Monat in ihre Rürup Rente ein.
Das ergibt 7.800 EUR Jahresbeitrag, der dank 100 % Absetzbarkeit vollständig als Sonderausgabe berücksichtigt wird.
Steuerliche Wirkung: Das zu versteuernde Einkommen sinkt rechnerisch von 72.000 EUR auf 64.200 EUR. Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 30 % ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 2.340 EUR pro Jahr (7.800 € × 30 %).
Rente im Alter: Beginnt die Auszahlung beispielsweise im Jahr 2045, läge der steuerpflichtige Anteil nach aktueller Rechtslage bei etwa 89 % (da der Anstieg um 0,5 %-Punkte pro Jahr bis 2058 weiterläuft). Nur der verbleibende Anteil bliebe dauerhaft steuerfrei.
Fazit
Die Rürup Rente bietet seit 2023 maximale steuerliche Absetzbarkeit und langfristige Planungssicherheit. Sie eignet sich insbesondere für Selbstständige und Gutverdienende, die ihre Altersvorsorge eigenständig aufbauen wollen.
Durch die nachgelagerte Besteuerung verschiebt sich die Steuerlast in die Zeit des Ruhestands, wenn der persönliche Steuersatz häufig niedriger liegt.
Allerdings bindet man sich an eine lebenslange Rentenzahlung und kann das angesparte Kapital nicht als Einmalbetrag entnehmen.