Rürup Rente vererben

Kann die Rürup Rente vererbt werden?

Lässt sich die Rürup Rente eigentlich vererben? Grundsätzlich ist das möglich – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und nur an bestimmte Personen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, muss eine Rürup Rente mit Todesfallversicherung abschließen.

Rürup Rente vererben

In den Anfangszeiten der Rürup Rente gab es nicht immer die Möglichkeit, eine Rürup Rente auch zu vererben.

Dies hat sich mittlerweile geändert. Die meisten Anbieter von Rürup Rentenversicherungen sehen gleich mehrere Möglichkeiten dafür vor.

Je nachdem, wem die Rürup Rente vererbt werden soll, sind die Bedingungen für eine Vererbbarkeit allerdings nicht immer gegeben – denn die Rürup Rente ist nach dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung gestaltet.

Das bedeutet: Rürup Renten können in aller Regel nur an hinterbliebene Ehepartner oder Kinder mit einem Versorgungsanspruch weitervererbt werden.

Als versorgungsberechtigte Kinder gelten solche, die zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten einen Anspruch auf Kindergeld hatten.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen (Vererben während der Ansparphase oder in der Rentenphase) zur Vererbbarkeit der Rürup Rente.

Vererben der Rürup Rente in der Ansparphase

Wer seine Rürup Rente an den Ehepartner oder das Kind vererben möchte, hat beim Abschluss der Rürup Rente mehrere Möglichkeiten. So kann man bereits für ein vorzeitiges Ableben während der Ansparphase Vorkehrungen treffen und vereinbaren, dass beim Tod des Versicherungsnehmers Geld an die Angehörigen ausgezahlt wird. Hierbei ist üblicherweise eine Rentenzahlung vorgesehen; prinzipiell ist es aber auch möglich, eine Einmalzahlung zu erhalten.

Rentenzahlungen sind in Form einer Hinterbliebenenrente oder eine Beitragsrückgewähr möglich. In beiden Fällen wird sofort nach dem Tod des Versicherten eine Rente ausgeschüttet, deren Höhe entweder einen prozentualen Anteil, der im Vertrag festgeschriebenen Rente beträgt (Hinterbliebenenrente) oder von dem bis dato angesparten Kapital abhängt (Beitragsrückgewähr).

Bei einer Hinterbliebenenrente erhalten Ehepartner meist 60 Prozent, Kinder 40 Prozent der Rente, die der Verstorbene bekommen hätte. Während der Ehepartner das Geld als lebenslange Rente bezieht, können Kinder sie allerdings nur bekommen, bis der Kindergeldanspruch erlischt. Eine Rürup Rente mit Hinterbliebenenrente oder Beitragsrückgewähr unterscheidet sich von der Rürup Rente mit klassischer Todesfallversicherung, da bei beiden eine Rente gewährleistet wird.

Vererben der Rürup Rente in der Rentenphase

Auch wenn der Versicherte in der Rentenphase stirbt, kann sein Kapital an seine Hinterbliebenen vererbt werden. Hier ist ebenfalls eine Verrentung des Restkapitals möglich. Dabei werden die Monatsrenten, die der Versicherte bisher erhalten hat, von dem Ersparten abgezogen. Den Rest bekommen die begünstigten Angehörigen.

Auch Beitragsrückgewähr kann gewählt werden. Wahlweise können Rürup-Sparer für den Todesfall in der Rentenphase auch eine Rentengarantiezeit vereinbaren. In diesem Fall erbringt der Versicherer Rentenleistungen über einen bestimmten Zeitraum an die Angehörigen, falls der Versicherungsnehmer während dieses Zeitraumes verstirbt.

Hier werden Garantiezeiten von bis zu 20 Jahren angeboten. Die Rürup Rente mit zusätzlicher Todesfallversicherung ist auch für den Todesfall nach Beginn der Rentenlaufzeit möglich – nicht alle Versicherer haben sie jedoch im Portfolio.

Rürup Rente mit Todesfallversicherung ist flexibler vererbbar

Die Rürup Rente mit Todesfallversicherung sieht hingegen die Ausschüttung des Vertragskapitals in einer Summe vor. Damit es in dieser Form ausgeschüttet werden kann, ist allerdings ein Zusatzvertrag notwendig. Neben der Einmalzahlung hat diese Zusatzversicherung einen weiteren großen Vorteil: Mit ihr können neben Ehepartnern und Kindern auch weitere Personen begünstigt werden.

Wer das Geld aus seinem Rürup Vertrag beispielsweise an Geschwister vererben möchte, ist daher gut beraten, eine Rürup Rente mit Todesfallversicherung abzuschließen. Auch nichteheliche Lebenspartner oder andere nicht verwandte Personen können durch die Rürup Rente mit Todesfallversicherung bedacht werden. Nachteilig ist jedoch, dass die zusätzliche Versicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.

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