Rürup Rente Checkliste

Rürup Check: Ihr Weg zur passenden Rürup Rente

Auf welche Bedingungen und Merkmale müssen Sie bei einer Rürup Rente achten? Wie hoch sind die Abschluss- und Verwaltungskosten? Nutzen Sie die Rürup Checkliste und fordern Sie Ihren individuellen Rürup Vergleich an.

Rürup Check 1: Abschluss- und Vertriebskosten

Rürup Rente Checkliste

Die Abschluss- und Vertriebskosten bezeichnen die Kosten, die dem Rürup-Sparer für den Vertrag beim Versicherer, der Investmentgesellschaft oder der Bank entstehen. Sie betragen bei Rürup Rentenversicherungen zwischen 3 und 6 Prozent der regelmäßigen Beiträge des Kunden und müssen seit einigen Jahren eigens im Vertrag aufgeführt werden.

Während bei anderen privaten Altersvorsorgeverträgen vorgeschrieben ist, dass die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre aufgeteilt werden müssen, können sie bei Rürup-Verträgen im Prinzip über die gesamte Laufzeit oder auch auf einen sehr kurzen Zeitraum zu Vertragsbeginn verteilt werden.

Letzteres kann dazu führen, dass das Rürup-Konto bereits zu Beginn der Versicherung im Minus steht. Dies kann problematisch werden, falls der Rürup-Sparer sein Konto bereits früh beitragsfrei stellen lassen will – denn dann ist praktisch kein Geld auf dem Rentenkonto vorhanden. Die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung wird allerdings gerade in solchen Fällen vom Versicherer oft verwehrt, da dafür ein bestimmtes Mindestkapital vorhanden sein muss.

Neben den Abschluss- und Vertriebskosten werden auch laufende Verwaltungskosten erhoben, die dem Kunden üblicherweise einmal pro Jahr als Pauschale in Rechnung gestellt und dem Vertrag entnommen werden. Sie betragen insgesamt noch einmal etwa 1,5 bis 3 Prozent der Beitragsleistung.

Zwischen den verschiedenen Rürup Sparformen und den Anbietern gibt es hinsichtlich der Abschlusskosten und der laufenden Kosten eklatante Unterschiede. Hier sollten Sie unbedingt die Kostenstruktur vergleichen, denn jeder Euro, der nicht in den Rürup-Vertrag fließt, kostet Rendite und schmälert die spätere Auszahlung der Rürup Rente.

Rürup Check 2: Varianten der Rürup Rente

Innerhalb der Rürup Rente unterscheidet man vier Varianten von Rürup Verträgen. Das Spektrum reicht dabei von Rürup Verträgen mit Beitragsgarantie und Mindestverzinsung bis hin zu fondsbasierten Verträgen, die auch ein Verlustrisiko bergen. Welche Sparform der Rürup Rente am besten für Sie geeignet ist, hängt von Ihrem Anlagehorizont und von Ihrem Risiko-Rendite-Erwartungen ab. Unter den folgenden Links zu den Rürup Sparformen erfahren Sie Details zur jeweiligen Sparform.

Rürup Check 3: Ein- und Sonderzahlungen in die Rürup Rente

Die Einzahlung in den Rürup-Vertrag wird von den meisten Anbietern relativ flexibel gehandhabt: So können Sparer monatlich, einmal im Quartal, einmal pro Halbjahr oder auch nur einmal jährlich in ihren Vertrag einzahlen. Abgesehen von der regulären Zahlung sind auch Sonderzahlungen in die Rürup Rente möglich.

Läuft das Geschäft besonders gut oder hat der Rürup-Kunde z.B. Anteile an seiner Firma verkauft, lassen sich auch höhere Einmalzahlungen in den Vertrag einbringen. Die Sonderzahlungen, deren maximale Höhe vom jeweiligen Versicherer festgelegt wird, werden allerdings auf den steuerlich absetzbaren Betrag angerechnet – ist dieser bereits durch die regulären Zahlungen ausgeschöpft, hat man steuerlich gesehen keinen Mehrwert.

Damit die finanzielle Verpflichtung für den Sparer nicht zu groß wird, wird mitunter empfohlen, lieber kleinere regelmäßige Zahlungen zu leisten und das Angesparte dafür durch höhere Sonderzahlungen aufzustocken.

Rürup Check 4: Mindestbeitrag und dynamische Beitragsanpassung

Bei der Rürup Rente existieren keine Vorgaben hinsichtlich eines Mindestbeitrags. Viele Anbieter schreiben ihren Kunden dennoch vor, dass sie eine gewisse Mindesteinlage leisten müssen – diese kann z.B. bei 25 oder 50 Euro monatlich liegen. Wählt man allerdings eine viertejährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise, erhöht sich der Mindestbeitrag entsprechend.

Rürup-Sparer haben zudem die Möglichkeit, eine dynamische Anpassung des zu zahlenden Beitrags zu wählen. In diesem Fall steigt der Beitrag jährlich um einen bestimmten Prozentsatz an. Die Anpassung dient jedoch dem Inflationsausgleich, so dass der Wert der später ausgezahlten Rente dem Wert entspricht, den die ursprünglich vereinbarte Auszahlungssumme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses besessen hat.

Rürup Check 5: Auszahlung in der Rentenphase

Je nach Vertrag beginnt die Auszahlung des angesparten Kapitals frühestens mit dem Beginn des Rentenalters. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden, ist hinsichtlich dieses Rentenalters das vollendete 60. Lebensjahr maßgeblich. Wurde der Vertrag ab dem 1. Januar 2012 geschlossen, so gilt das vollendete 62. Lebensjahr als das Rentenalter.

Üblich ist allerdings der Beginn der Auszahlung mit dem vollendeten 65. Lebensjahr – soll die Auszahlung schon früher einsetzen, muss dies vereinbart werden. Der spätestmögliche Termin für den Rentenbeginn variiert je nach Anbieter.

Die Auszahlung kann nicht als Einmalzahlung erfolgen, sondern wird als monatliche Rente gewährt – es sei denn, die vorgesehene Rente ist so gering, dass sie höchstens 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße ausmacht. Man spricht hier auch von „Kleinstrenten“. 2022 liegen die Bezugsgrößen bei 3.290 Euro (West) bzw. 3.150 Euro (Ost).

Rürup Check 6: Anbieterwechsel

Da nicht mehr nur Versicherungen, sondern auch Banken Rürup-Verträge anbieten dürfen, gibt es auf dem Markt inzwischen viele Tarife. Wie bei der Riester Rente ist es auch möglich, den Rentenanbieter zu wechseln. Das bisher Ersparte wird dann auf einen anderen Anbieter übertragen. Das funktioniert aber nur, wenn der bisherige Anbieter eine solche Möglichkeit im Vertrag vorgesehen hat.

Zu beachten ist hier, dass beim Wechsel des Versicherers Kosten anfallen. Die Kostenhöhe muss im Vertrag des alten Anbieters nicht angegeben werden. Oft kommen die (neuen) Versicherer Neukunden beim Wechsel jedoch entgegen, so dass etwaige finanzielle Verluste abgemildert werden.

Rürup Check 7: Kündigung und Beitragsfreistellung

Nach Antragstellung hat der Kunde 30 Tage Zeit, um den Antrag zu widerrufen. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, den erhaltenen Vertrag binnen 30 Tagen zu kündigen. Die Kündigung muss jeweils in schriftlicher Form erfolgen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Sollten dem Kunden vor Vertragsabschluss Informationen vorenthalten worden sein, verlängert sich die Kündigungsfrist auf ein volles Jahr ab der ersten Beitragszahlung.

Abgesehen davon lässt sich die Rürup Rente allerdings nicht mehr kündigen. Auch zurückkaufen kann man den einmal begonnenen Vertrag nicht mehr – es gibt höchstens die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen, so dass der Rürup-Sparer nicht mehr in ihn einzahlen muss.

Dies ist allerdings nicht unproblematisch, da Rürup-Verträge relativ hohe Abschluss- und Vertriebskosten verursachen – lässt der Kunde seinen Vertrag schon kurze Zeit nach dem Abschluss beitragsfrei stellen, bleibt ihm womöglich nicht mehr viel – schlimmstenfalls sogar gar nichts – an Rente übrig. Manche Rürup-Anbieter verlangen konkret vom Kunden, einen bestimmten Betrag anzusparen, bevor der Vertrag beitragsfrei gestellt werden darf.

Rürup Check 8: Rürup Rente mit Hinterbliebenenversicherung

Das Vererben des Rürup-Vertrages ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn der Vertragsinhaber stirbt, fallen die Beiträge dem Versicherer bzw. mittelbar den anderen Kunden des Unternehmens zu. Durch eine zusätzliche Versicherung ist es dem Sparer jedoch erlaubt, im Fall des eigenen Todes seine Hinterbliebenen zu begünstigen.

Mittels einer Hinterbliebenenversicherung können Ehepartner und Kinder, die noch Kindergeld beziehen, anstelle des Versicherungsnehmers in den Genuss der Rente kommen. Eingetragene Lebenspartner hingegen können diese Regelung nicht nutzen. Kinder erhalten die Rente höchstens bis zum Ende ihrer Ausbildung. Der Zusatzbaustein kostet jedoch und mindert den Rentenanspruch dadurch.

Tritt der Tod des Rürup-Sparers vor dessen Rentenbeginn ein, erhalten Hinterbliebene durch die Zusatzoption eine monatliche Rente, die bei Ehepartnern in der Regel 60 Prozent dessen beträgt, was der Versicherungsnehmer erhalten hätte. Alternativ ist auch eine Beitragsrückgewähr im Todesfall möglich, die ebenfalls zusätzlich vereinbart werden muss. Die Hinterbliebenen erhalten dann eine Rente aus der bisher angesparten Summe, bis diese aufgebraucht ist.

Tritt der Tod des Rürup-Sparers nach dessen Verrentung ein, können Hinterbliebene die Rente ebenfalls für sich beanspruchen, falls der Vertrag einen Hinterbliebenenschutz einschließt. Neben Restkapitalverrentung und prozentual anteiliger Rente gibt es auch die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit zu wählen. In diesem Fall wird die Monatsrente des Verstorbenen nach dessen Ableben über einen bestimmten Zeitraum als Rente an hinterbliebene Ehepartner oder Kinder gezahlt.