Rürup Rente Einmalzahlung

Rürup Einmalzahlung bringt steuerbegünstigte Sofortrente

Rürup-Sparen? Da muss ich doch jahrelang einzahlen – oder doch nicht? Was viele nicht wissen: Die Rürup Rente kann man sich auch schon mit einer einzigen Zahlung sichern. Diese Einmalzahlung zur Rürup Rente wird auch Sofortrente genannt.

Rürup Rente Einmalzahlung

Das Modell der Sofortrente per Einmalzahlung bei Rürup ist vor allem dann geeignet, wenn ein größerer Betrag zur Verfügung steht.

Wird beispielsweise eine Lebensversicherung ausgezahlt, macht die Firma unerwartet hohe Gewinne oder fällt eine Erbschaft an, kann auf einen Schlag eine größere Summe Verfügung stehen.

Dieses Geld in eine Rentenversicherung zu investieren, ist in jedem Fall eine gute Idee – und bringt unter Umständen große finanzielle Vorteile mit sich.

Denn für die Einmalzahlung in eine Rürup Rente gelten die gleichen Vorteile wie für regelmäßige monatliche Beitragszahlungen, die über viele Jahre hinweg geleistet werden. Sie wird staatlich gefördert – und das bedeutet in diesem Fall steuerlich begünstigt.

Bei Rürup ist in jedem Jahr ein gewisser Prozentsatz des Aufgewendeten steuerlich absetzbar. Im Jahre 2005 lag dieser Prozentsatz bei 60 Prozent von 20.000 Euro (alter Höchstbetrag); seither steigt er jährlich um zwei Prozentpunkte an, bis 2025 die volle Summe (neuer dynamischer Höchstbetrag) gilt. An der Absetzbarkeit der Beträge ändert sich auch mit der Einmalzahlung zur Rürup Rente nichts – so können schlaue Sparer sich schon mit einer größeren Zahlung eine staatlich geförderte Rente sichern.

Rürup Einmalzahlung – Vorteil für ältere Sofortrentner

Wer einen Einmalbetrag in eine Rürup Rente investieren möchte, sollte beachten, dass die Rentenauszahlung nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen kann. Die Sofortrente ist also insbesondere für ältere Personen geeignet, die sich innerhalb kurzer Zeit eine private Altersvorsorge aufbauen wollen. Dies ist auch nach dem 62. Lebensjahr noch möglich: Je nach Versicherungsgesellschaft kann der Abschluss der Sofortrente mitunter sogar bis zum vollendeten 85. Lebensjahr erfolgen.

Gerade wenn der Rentenbeginn nur noch wenige Jahre in der Zukunft liegt oder bereits erreicht ist, wirkt sich die Einmalzahlung in die Rürup Rente besonders vorteilhaft aus: Dann steht ein relativ hoher Steuervorteil einer noch relativ geringen Steuerbelastung in der Zukunft gegenüber. Momentan ist der persönliche Steuersatz bei Rentenbeginn nämlich noch vergleichsweise niedrig.

Der Rentensteuersatz lag 2005 bei 50 Prozent; er steigt seither jährlich um zwei Prozentpunkte an, so dass er 2020 80 Prozent betragen wird. Danach klettert der Steuersatz um ein Prozent pro Jahr, bis die Rente 2040 zu 100 Prozent besteuert werden wird. Bislang ist die Besteuerung der Rentenauszahlung also deutlich günstiger, als sie in ein paar Jahren ausfallen wird.

Bei Rürup Einmalzahlungen den Hinterbliebenenschutz abklären

Im Vergleich etwa zu einer Auszahlung aus einem Banksparplan können Sparer sich mit einem Schlag eine lebenslange Auszahlung sichern. Die Einmalzahlung zur Rürup Rente hat jedoch auch Nachteile: So lässt sich die Rürup Rente grundsätzlich nicht vererben – nur durch Zusatzvereinbarungen kann sie an den Ehepartner oder an kindergeldberechtigte Kinder fließen.

Ein nichtehelicher Lebenspartner beispielsweise hätte allerdings keine Möglichkeit, die Rente zu erben. Zudem kann ein Rürup-Vertrag auch zu Lebzeiten nicht verschenkt oder übertragen werden. Wer also plant, Hinterbliebene noch in den Genuss der einmal investierten Summe kommen zu lassen, sollte genau prüfen, ob dies möglich ist.

Die Rürup Rente Einmalzahlung ist nicht gleich Sonderzahlung

Die Einmalzahlung zur Rürup Rente, die zu einer Sofortrente führt, darf nicht mit den sogenannten Sonderzahlungen zur Rürup Rente verwechselt werden. Die Sonderzahlungsoption im Rürup Vertrag eröffnet Sparern die Möglichkeit, zusätzlich zu den geleisteten regelmäßigen Prämien weiteres Kapital in den Vertrag einzuzahlen. Die Höchstgrenze für diese Zahlungen wird dabei vom Versicherer vorgegeben.

Die Möglichkeit zur Sonderzahlung ist für Versicherte insofern günstig, als diese sich nicht zwangsläufig mit hohen regulären Beiträgen belasten müssen, sondern den Vertrag je nach Belieben und finanzieller Lage aufstocken können.

Wer mit Sonderzahlungen liebäugelt, sollte allerdings bedenken, dass die staatliche Förderung von Rürup im Steuervorteil besteht – und der ist eben begrenzt: Falls der Vorteil bereits durch die regulären Zahlungen oder etwaige Pflichtbeiträge zur Altersvorsorge ausgeschöpft ist, lohnt sich eine Rürup Sonderzahlung nicht mehr.

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