Rürup Rente Steuern

Steuern sparen mit der Rürup Rente

Steuern sparen und gleichzeitig eine private Altersvorsorge aufbauen – die Rürup Rente macht es möglich. Lesen Sie hier, wie hoch der steuerliche Vorteil der Rürup Rente ist und wie die Rürup Rente den Weg in die Steuererklärung findet.

Rürup Rente Steuern

Mit der Rürup Rente lassen sich jede Menge Steuern sparen – das hört man immer wieder. Aber was bedeutet das eigentlich? Ganz einfach: Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge, deren Vorteile in der steuerlichen Absetzbarkeit liegen.

Vor allem den frei versicherten Selbständigen sowie Freiberuflern, die sich nicht anderweitig für ihr Alter absichern können, bietet sich mit der Rürup Rente eine gute Möglichkeit, die Vorsorge für das Rentenalter aufzubauen. Sie sparen mit der Rürup Rente am meisten Steuern – vor allem, seit 2007 der steuerliche Verpuffungseffekt abgeschafft wurde.

Die Rürup Rente ist jedoch nicht allein den Selbständigen und freiberuflich Tätigen vorbehalten: Auch Angestellte, Beamte und Freiberufler, die bereits in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können das Angebot der Rürup Rente nutzen, um Steuern zu sparen. Sie müssen allerdings mit weniger Ersparnis rechnen, da sie bereits anderweitig abgesichert sind.

Bis zum Jahr 2025 ist nur der Abzug von Prozentualbeträgen vorgesehen, die 2005 60 Prozent betrugen und seitdem jährlich um zwei Prozentpunkte steigen. Für das Jahr 2013 konnten maximal 76 Prozent von 20.000 Euro, also höchstens 15.200 Euro, von der Steuer abgesetzt werden, für 2019 sind es 88% von 24.305 Euro, also rund 21.388 Euro.

Rürup Rente Steuervorteile

Die Steuervorteile der Rürup Rente machen Rürup Sparen in jedem Fall attraktiv. Selbständige, die üblicherweise nicht in ein berufsständisches Versorgungswerk oder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bilden dabei die Zielgruppe Nr. 1. Allerdings können auch Angestellte, Freiberufler oder Beamte die Steuervorteile für sich nutzen – für sie gelten aber Sonderregelungen.

Angestellte müssen den Betrag, den sie im jeweiligen Jahr maximal absetzen können, mit der Zuzahlung ihres Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung verrechnen. Dieser ist nämlich ohnehin steuerfrei. Zusätzlich müssen sie von dem Maximalbetrag, der im fraglichen Jahr gilt, den Prozentsatz abziehen, den sie als Arbeitnehmer steuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Die restliche Summe ergibt die absetzbare Höchstsumme. Arbeitnehmer, die einen Rürup Vertrag abschließen möchten, um die Steuervorteile der Rürup Rente zu nutzen, sollten dabei aber nicht vergessen, dass sie mehr einzahlen müssen, damit sie den errechneten Betrag absetzen können. Dieser beläuft sich bis 2025 schließlich nur auf einen bestimmten Prozentsatz des Eingezahlten.

Auch Freiberufler, die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, sollten kalkulieren. Ihnen werden diese Beiträge vom Höchstbetrag, der 2025 gelten soll, abgezogen; anschließend wird aus dem Verbleibenden der für das Jahr maßgebliche Prozentsatz ermittelt, der dem Rürup Rente Steuervorteil entspricht.

Beamten wird ebenfalls ein bestimmter Betrag von der 2025 geltenden Höchstsumme abgezogen; da sie keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichten müssen, ist dieser jedoch fiktiv. Aus dem restlichen Betrag wird prozentual der für das jeweilige Jahr maßgebliche maximale Steuervorteil errechnet.

Rürup Rente Steuererklärung in der Ansparphase

Im Jahr 2022 gelten Höchstbeträge von 25.639 Euro bei Ledigen, bei zusammenveranlagten Ehepaaren: 51.278 Euro. Der Höchstbetrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und kann sich bis 2025 noch ändern.

Bis dahin ist nur ein anteiliger Abzug möglich, der jährlich um 2 Prozentpunkte steigt. In der Steuererklärung für 2022 können die Rürup Rentenbeiträge zu 94 Prozent, maximal also 24.100 bzw. 48.201 Euro, abgesetzt werden.

Es sind gerade die steuerlichen Vorteile, die die Rürup Rente so attraktiv für Kunden machen. Doch um sie richtig nutzen zu können, muss zuerst die Steuererklärung sachgemäß ausgefüllt werden. Dazu müssen die Daten, die der Rentenversicherer dem Kunden für das Steuerjahr zusendet, in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ (Z. 7) übertragen werden.

Zusätzlich ist der Datenbogen des Versicherers der Steuererklärung in Kopie beizufügen. Wird die Steuererklärung vom Steuerberater erledigt, muss ihm der Datenbogen zugehen. So kann ein Großteil der Aufwendungen für die Rürup Rente in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Rürup Rente Steuererklärung in der Rentenphase

Rürup Renten werden in der Rentenphase ebenso besteuert wie gesetzliche Renten. Der Besteuerungsanteil für gesetzliche Renten lag 2005 bei 50 Prozent; ähnlich wie der steuerliche Vorteil, den eine Rürup Rente mit sich bringt, soll er bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei, danach bis 2040 jährlich um einen Prozentpunkt steigen; 2040 wird er schließlich bei 100 Prozent liegen.

Entscheidend ist das Jahr des Rentenbeginns

Entscheidend für den individuellen Besteuerungsanteil ist das Jahr, in dem der Sparer in Rente geht. Er behält dann den jeweils geltenden Anteil für die gesamte Dauer seiner Rentenzeit.

Dabei ist allerdings nicht der Prozentsatz maßgebend, sondern die zu Rentenbeginn ermittelte Summe, die aus dem Prozentsatz resultiert – dies ermöglicht es dem Staat, Rentensteigerungen nach Rentenbeginn voll zu versteuern.

Durch die Besteuerung in der Rentenphase werden Rürup Sparer zum Teil doppelt besteuert: Je nachdem, zu welchem Rentenjahrgang sie gehören, können sie einen geringeren Teil der Beiträge steuerlich absetzen als sie später an Rente versteuern müssen.

Vorteilhaft kann sich die unterschiedliche Besteuerung allerdings für wohlhabende Senioren auswirken, die auf eine Sofortrente setzen: Entscheiden sie sich 2019 für eine solche, können sie 88 Prozent der Beiträge zur Basisrente in der Steuererklärung geltend machen, müssen aber lediglich 78 Prozent der Rente versteuern. Auch hier gilt jedoch: Falls die Rente nach dem Rentenbeginn steigt, muss die Zusatzsumme zu 100 Prozent versteuert werden.

Fazit

Die Rürup Rente lohnt sich nicht für jeden. Ob die Steuerersparnis in der Ansparphase die Steuerlast in der Auszahlungsphase aufwiegt und die Rürup Rente im Vergleich zu klassischen Altersvorsorgeprodukten rentabel ist, hängt vom jeweiligen Sparer ab. Ein Vergleich der Rürup Renten und eine steuerliche Beratung sind daher vor dem Abschluss höchst sinnvoll.