Produktversicherung

Produktversicherung im Überblick

Was versteht man unter einer Produktversicherung? Was leistet eine Produkthaftpflichtversicherung? Wer benötigt eine Rückrufkostenversicherung?

Produktversicherung

Was versteht man unter einer Produktversicherung?

Produktversicherung ist der Oberbegriff für zwei verschiedene Versicherungsarten:

  • (erweiterte) Produkthaftpflichtversicherung
  • Produktrückrufkostenversicherung

Was ist die (erweiterte) Produkthaftpflichtversicherung?

Die Produkthaftpflicht stellt einen Zusatz zur Betriebshaftpflichtversicherung dar. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die durch Ihre Produkte entstehen. Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung kommt in der Regel aber nicht für Vermögensschäden auf, die sich aus der Herstellung oder dem Vertrieb mangelhafter Ware ergeben.

Dazu benötigen Sie eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, die sogenannte Produktvermögensschäden deckt.

Besonders wichtig ist diese Erweiterung, wenn Sie Produkte vertreiben, die nicht Endprodukte sind, sondern weiterverarbeitet werden!

Ein Beispiel: Sie liefern fehlerhafte Zutaten für Speiseöl; das fertige Öl wird dadurch ungenießbar. Der Abnehmer macht Sie nun für seine vergeblich aufgewendeten Weiterverarbeitungskosten sowie die Kosten für die Vernichtung der Produktcharge haftbar.

Achten Sie gegebenenfalls unbedingt darauf, auch die erweiterte Produkthaftpflicht zu versichern.

Wer ist zur Produkthaftung verpflichtet?

Auch wer selbst nicht Hersteller mangelhafter Ware ist, kann in Regress genommen werden, wenn er sein Markenzeichen auf dem Produkt anbringt und somit den Eindruck erweckt, der Hersteller des Produktes zu sein. Dies ist gängige Praxis bei vielen großen Supermarktketten in Deutschland. In der Produkthaftung nennt man das dann einen „Quasi-Hersteller“.

Oftmals sind die Lieferwege lang und kaum noch zum Hersteller zurückzuverfolgen, auch dann kann der Händler in Haftung genommen werden.

Selbst wenn Sie Waren nur importieren, können Sie bereits haftbar gemacht werden, falls jemand einen Schaden durch das Importprodukt erleidet!

Achtung!

Bei gemeinsamer Haftung kann sich der Geschädigte aussuchen, von wem er Schadenersatz verlangt. Haben Sie z.B. Ware importiert, wird sich der Geschädigte höchstwahrscheinlich an Sie statt an den Hersteller wenden. Sie können zwar Ihrerseits vom Hersteller Schadenersatz fordern ‒ sitzt der im Ausland, kann das aber schwierig werden.

Herkunftskennzeichnungen sollen der erste Schritt zu mehr Nachvollziehbarkeit werden. Zivilrechtlich haften die Händler schon – die finanziellen Verluste sind enorm. Eine Absicherung des Unternehmens durch eine Produktversicherung ist unerlässlich!

Was ist eine Rückrufkostenversicherung?

Neben der Produkthaftpflicht gibt es auch die Rückrufkostenversicherung. Eine Rückrufkostenversicherung übernimmt alle in Verbindung mit einem erforderlichen Rückruf auftretenden Kosten. Diese Kosten sind sowohl aus der erweiterten Produkthaftpflicht als auch aus einer Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Wichtig:

Damit Sie Ihre Rückrufkostenversicherung in Anspruch nehmen können, muss ein Personenschaden drohen! Bei Sachschäden greift die Versicherung nicht. Droht also ein Feuchtigkeitsschaden, weil Sie Spülmaschinen mit fehlerhaften Schläuchen verkauft haben, ist die Rückrufkostenversicherung nicht zuständig.

Eine Pflicht zum Rückruf Ihres Produktes kann sich ergeben aus

  • Ihrer Produktbeobachtungspflicht
  • behördlicher Anordnung

Zum Rückruf verpflichtet sind sowohl Hersteller als auch Importeure und Händler. Der Rückruf eines Produktes kann hohe Kosten nach sich ziehen! Um finanzielle Schäden zu vermeiden, ist der Abschluss einer Rückrufkostenversicherung das richtige.

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