Pflegetagegeldversicherung Pflegegrade

Pflegetagegeldversicherung: Umstellung auf Pflegegrade

Die Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetz macht auch eine Neugestaltung der Pflegetagegeldversicherung durch die Versicherer notwendig. Im Folgenden sagen wir Ihnen, was Sie zur Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade in der Pflegetagegeldversicherung wissen sollten. 

Pflegetagegeldversicherung Pflegegrad
Beliebter Pflegezusatz: Pflegetagegeldversicherung

Durch die umfangreiche Pflegereform, die in Teilen schon in den Jahren 2015 und 2016 in Kraft getreten ist, sollen Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen in Zukunft deutlich bessere Leistungen im Pflegefall zukommen. Vor allem soll künftig auch Menschen mit vorwiegend geistigen Einschränkungen geholfen werden.

Im Zuge dieser Veränderungen wird ab 2017 die alte Einstufung in die Pflegestufen (0-3) durch eine Zuordnung von Pflegegraden (1-5) abgelöst. Für alle bereits Pflegebedürftigen besteht ein Bestandsschutz, da heißt bei der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade kann keine Abstufung zu Ungunsten des Pflegebedürftigen erfolgen, ebenso wenig muss erneut ein Nachweis erbracht werden. In fast allen Pflegegraden gibt es künftig mehr Geld für die Pflege.

Eine Ausnahme bilden nur Pflegestufe I und II für Pflegebedürftige, die nicht an Demenz leiden und im Heim leben. Hier bleiben aber die bisherigen Zuschüsse für derzeit bereits Pflegebedürftige erhalten, sodass es auch hier nicht zu einer Schlechterstellung kommt. Erst bei einem Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads greifen die Neuregelungen bei Einstufung und Auszahlung. Es gibt also keinen Grund sich Sorgen zu machen, allerdings werden sich auch bei den Pflegezusatzversicherungen, allen voran bei der Pflegetagegeldversicherung durch die Reform umfangreiche Änderungen ergeben.

Pflegetagegeldversicherung: Umrechnung der Pflegestufen in Pflegegrade

Wie ab 2017 bereits festgestellte Pflegestufen in das neue System der Pflegegrade umgerechnet werden, ist in §140 SGB XI festgehalten. In der folgenden Auflistung werden die Änderungen für Sie übersichtlich dargestellt.

Pflegestufe bisher 0 wird zu Pflegegrad 2.
Pflegestufe bisher 1 wird zu Pflegegrad 2.
Pflegestufe bisher 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 2.
Pflegestufe bisher 2 wird zu Pflegegrad 3.
Pflegestufe bisher 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 4.
Pflegestufe bisher 3 wird zu Pflegegrad 4.
Pflegestufe bisher 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 5.
Pflegestufe bisher 3 als Härtefall ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 5.
Pflegestufe bisher 3 als Härtefall mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 5.

Menschen, die bisher in keine Pflegestufe eingeordnet waren und nur in geringem Umfang in der Selbstständigkeit beeinträchtigt sind, haben jetzt die Chance bei Neubeantragung den Pflegegrad 1 zu erhalten.

Unter Alltagskompetenz versteht man die Fähigkeit einer erwachsenen Person, die alltäglichen Aufgaben, die in ihrer Kultur anfallen, selbstständig und unabhängig in eigenverantwortlicher Weise erfüllen zu können. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz wird insbesondere bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder bestimmten psychischen Erkrankungen angenommen.

Festgestellt werden muss dies immer vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Härtefallregelung greift bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand. Hierfür muss mindestens sechs Stunden täglich Hilfe bei der Grundpflege, sowie mindestens dreimal in der Nacht erforderlich sein, oder der Bedarf an mindestens zwei Pflegekräften zur Grundpflege (auch nachts) bestehen. Neben einer professionellen Pflegekraft reicht auch die Mithilfe eines Angehörigen.

Tarifumstellungen Pflegetagegeldversicherungen: Vergleich anfordern

Die Versicherer müssen im Zuge der umfangreichen Pflegereform einige inhaltliche Anpassungen der bisherigen Tarifen vornehmen. Dabei gilt: Niemand, der bereits Leistungen bezieht, erhält künftig eine geringere Auszahlung. Überhaupt wird die Überarbeitung der Tarife eher zu Leistungsverbesserungen führen. Damit sind allerdings auch Beitragsanpassungen verbunden, die mehr oder weniger hoch ausfallen können.

Wer also bisher keine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte zunächst in einem Vergleich der Pflegetagegeldversicherungen prüfen, welcher Versicherer das beste Angebot bereit hält. Auch ein Wechsel kann sich lohnen, allerdings ist dieser nur zu empfehlen, wenn bisher keine nennenswerten Vorerkrankungen bestehen. Auch spielt es eine Rolle, wie lange Sie bereits versichert sind. Eine Neueinstufung in höherem Alter ist selten lukrativ.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Pflegetagegeldversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Pflege-Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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