Pflege Lücke berechnen

Pflege Lücke berechnen: Wieviel Geld benötige ich im Alter?

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur passenden Pflegezusatzversicherung ist die Ermittlung der Summe, die im Pflegefall täglich bzw. monatlich benötigt wird – nachfolgend als Pflege Lücke bezeichnet. Was die gesetzliche Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung nicht tilgt, sollte dabei idealerweise gänzlich von der privaten Pflegezusatzversicherung übernommen werden.

Die Leistung der Pflegepflichtversicherung orientiert sich am Pflegegrad, den ein Pflegebedürftiger erhält: Bei einer Einstufung in Pflegegrad 2 leistet sie weniger als bei einer Einstufung in Pflegegrad 3 oder gar Pflegegrad 4 oder 5. Daneben spielt es eine Rolle, welche Art der Pflege zum Einsatz kommt. Bei häuslicher Pflege zahlt die Pflichtversicherung weniger als bei stationärer Pflege; zudem macht es bei häuslicher Pflege einen Unterschied, ob die Pflegepersonen eine entsprechende Ausbildung vorweisen können oder nicht.

Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegepflichtversicherung derzeit mindestens 700 Euro und höchstens 1.550 Euro – in besonderen Härtefällen kann der Betrag auf maximal 1.918 Euro aufgestockt werden (Pflegegrad 5). Das klingt zwar nach viel, ist es aber nicht. Zum einen werden die wenigsten Pflegebedürftigen überhaupt auf Grad 4 oder gar 5 eingruppiert – derzeit haben nur etwa zehn Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland Pflegegrad 4; weniger als ein Prozent davon sind als Härtefälle mit Pflegegrad 5 anerkannt. Zum anderen kostet Pflege in der Regel viel mehr, als die Pflegepflichtversicherung zu leisten imstande ist.

Anhand von Durchschnittswerten die Pflege Lücke berechnen

Anhand der nachfolgenden Zahlen zur gesetzlichen Pflegeversicherung und den Durchschnittswerten zum zusätzlichen Eigenanteil können Sie bereits im Vorfeld die eigene Pflege Lücke berechnen.

Gemäß dem Pflegereport der Barmer GEK aus dem Jahr 2012 zahlen Pflegebedürftige allein für häusliche Pflege monatlich durchschnittlich 247 Euro aus eigener Tasche – und das, obwohl sie Leistungen der Pflegepflichtversicherung beziehen. Für stationäre Pflege ist der private Anteil noch deutlich höher: So kostet ein Platz im Pflegeheim rund 3.000 Euro – je nach Bundesland und Pflegegrad etwas mehr oder weniger.

Ist ein stationärer Aufenthalt im Heim nachweislich erforderlich, zahlt die Pflegepflichtversicherung zwischen 770 Euro (Pflegegrad 2) und 2005 Euro (Pflegegrad 5) dazu. Der Rest muss aber von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Wenn deren Vermögen nicht ausreicht, muss das Sozialamt für die restlichen Kosten aufkommen.

Allerdings sind auch Kinder verpflichtet, den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern zu finanzieren. Tritt das Sozialamt an sie heran, müssen sie ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen. Übersteigen ihre Einkünfte dann den Selbstbehalt, sind sie verpflichtet, die Restkosten der Pflege ganz oder zum Teil zu tragen.

Um die bestehende Pflege Lücke zu schließen, ohne dabei Sparvermögen und Angehörige zu belasten, sollte man also eine Versicherung abschließen, die den Differenzbetrag möglichst vollständig ausgleicht.

Im Falle einer Pflegetagegeldversicherung sollte mindestens eine Leistung von 50 bis 80 Euro pro Tag abgedeckt werden; in der Pflegerentenversicherung ist eine dementsprechende monatliche Deckungssumme sinnvoll. Hinsichtlich Pflegekostenversicherungen haben sich Hochleistungstarife, die mehr als 100 Prozent der gesetzlichen Leistung abdecken, als empfehlenswert erwiesen.

Pflege Lücke vorhanden

Aufgrund des starken Anstiegs von Pflegebedürftigkeit in den letzten Jahren ist der Abschluss einer privaten Zusatzpflegeversicherung äußerst sinnvoll: Wie der Pflegereport der Barmer GEK 2012 zeigt, müssen Pflegebedürftige ab dem Beginn ihrer Pflegebedürftigkeit bis zu ihrem Tod durchschnittlich etwa 31.000 Euro an Pflegekosten aus eigener Tasche zahlen.

In einigen Fällen wird diese Summe sogar um ein Vielfaches überstiegen. Dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um Pflege vollständig zu finanzieren, dürfte damit klar sein. Wer für den Pflegefall vorsorgen möchte, sollte sich definitiv Gedanken über eine private Pflegeversicherung machen.

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