Pflegerentenversicherung Ratgeber
Pflegerentenversicherung – flexibel bis ins hohe Alter
Die Pflegerentenversicherung gibt es in zwei Varianten – mit oder ohne Sparvertrag. In der Variante Pflegerentenversicherung mit Sparvertrag spart der Versicherte Kapital zur Altersvorsorge an, das ab seiner Verrentung monatlich ausgezahlt wird. Wenn der Sparer pflegebedürftig wird, erhält er zusätzliche Summen.
Wird die Pflegerentenversicherung ohne Sparvertrag gewählt, wird bei Pflegebedürftigkeit eine Pflegerente ausgezahlt. Ebenso wie beim Pflegetagegeld kann der Versicherte die Höhe der Rente bis zu einer bestimmten Grenze (meist 3.500 Euro/Monat) vereinbaren und den ausgezahlten Betrag nach eigenem Gutdünken verwenden, ohne einen Kostennachweis erbringen zu müssen.
Vor allem das Ansparmodell der Pflegerentenversicherung bewerten Experten als zu teuer. Auch die Variante mit reiner Pflegerente ist im Vergleich zu Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung kostenintensiver; die Pflegerente bietet jedoch den Vorteil, dass sie im Leistungsfall Beitragsfreiheit garantiert und auch noch in hohem Alter (oft bis zum 80. Lebensjahr) abgeschlossen werden kann.
Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung sehen dagegen eine Beitragsfortzahlung im Leistungsfall vor; zudem können sie meist nur bis zum 65. bzw. 70. Lebensjahr abgeschlossen werden (Ausnahme: Pflege Bahr Versicherung).
Pflegerentenversicherung leistet bei Demenz
Ein weiterer Vorteil der Pflegerentenversicherung besteht darin, dass die Rentenversicherer üblicherweise auch bei Vorliegen einer demenziellen Erkrankung zahlen. Der Versicherte bezieht dabei die Leistungen, die er auf Pflegestufe 2 erhielte. Diese Leistung erbringen die anderen Pflegezusatzversicherungen in der Regel nicht oder nicht in diesem Umfang.
So ist bei den relativ neuen Pflege Bahr Verträgen beispielsweise ebenfalls eine Ausschüttung in Pflegestufe 0 vorgesehen; sie beträgt jedoch lediglich 10 Prozent der Maximalsumme, die in Pflegestufe 3 ausgezahlt wird. Um Pflegeleistungen aus der Pflegerentenversicherung bei Demenz zu erhalten, muss dem Versicherten eine mindestens mittelschwere Demenz nach der sogenannten „Reisberg-Skala“ bescheinigt werden.
Pflegerentenversicherungen sind flexibel
Die Pflegerentenversicherung ermöglicht außerdem eine zeitweise Beitragsfreistellung bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit, was bei Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung häufig nicht vorgesehen ist – der Versicherte verliert dann ganz einfach seinen Versicherungsschutz, ganz egal, wie lange er bereits eingezahlt hat.
Ein zusätzlicher Pluspunkt der Pflegerentenversicherung liegt in den individuell vereinbaren Tarifen: Wie die Pflegetagegeldversicherung orientiert sich die Pflegerentenversicherung normalerweise an der gesetzlich festgelegten Pflegestufe und schüttet in den Pflegestufen 1 und 2 anteilige Beträge der vereinbarten Höchstsumme aus; es lassen sich jedoch auch flexible Tarife wählen, mit Hilfe derer man die Summen in den Pflegestufen 1 und 2 zwischen 0 und 100 Prozent individuell vereinbaren kann.
Flexible Tarife können – bei entsprechendem Preis-Leistungs-Verhältnis – ebenso sinnvoll sein wie eine Orientierung am sogenannten ADL-Punktesystem. Neben der Einstufung anhand der gesetzlichen Pflegestufe gibt es bei der Pflegerente nämlich die Möglichkeit, eine Einstufung nach einem anderen Verfahren zu erhalten: Im Gegensatz zur üblichen Bewertung, die sich danach richtet, wie viel Zeit eine Hilfsperson für die Versorgung eines Pflegebedürftigen aufwenden muss, bewertet das ADL-System, ob ein Pflegebedürftiger überhaupt noch in der Lage ist, gewisse Grundfertigkeiten ohne fremde Hilfe auszuüben. Das Festlegen der Pflegestufe nach dem ADL-Verfahren wird den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen oft eher gerecht.
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