Pflegezusatzversicherung Pflegetagegeld

Pflegetagegeld – die beliebteste Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherungen gibt es in drei Arten. Eine davon ist die Pflegetagegeldversicherung, die im Pflegefall eine Leistung in Form eines frei verfügbaren Tagegeldes vorsieht. Die Pflegetagegeldversicherung eignet sich besonders für Menschen, die im Pflegefall selbst bestimmen möchten, wofür sie ihr Geld ausgeben.

Mit dem Tagegeld können auch Aufwendungen finanziert werden, die nicht direkt mit der Pflege in Zusammenhang stehen. Es ist keinerlei Verwendungsnachweis erforderlich. Die Prämie, die für den Versicherungsschutz aufgewendet werden muss, orientiert sich sowohl an Alter und Gesundheitszustand als auch an der gewünschten Deckung, die bei Pflegebedürftigkeit monatlich ausgezahlt wird. Diese ist bis zu einer bestimmten Grenze (meist 3.000 Euro/Monat) relativ frei vereinbar.

Das volle Pflegetagegeld gibt es nur in Pflegestufe 3

Wie bei den anderen beiden Arten der Pflegezusatzversicherung hängt die Höhe der von der Versicherung auszuzahlenden Summe in der Regel von der gesetzlich festgestellten Pflegestufe ab: Nur in Pflegestufe 3 gibt es das volle vereinbarte Tagegeld; in den Pflegestufen 1 und 2 lediglich einen prozentualen Anteil davon.

Versicherer, die auf eine Auszahlung in den Pflegestufen 1 und 2 ganz verzichten, sollte man unbedingt meiden, da die meisten Pflegebedürftigen in diese beiden Pflegestufen eingeteilt werden: Statistischen Erhebungen zufolge sind es derzeit zwischen 80 und 90 Prozent; „schwer pflegebedürftige“ Personen, die in Pflegestufe 3 eingeteilt werden, gibt es also deutlich weniger. Die meisten Versicherer, die Tagegelder für die Pflegestufen 1 und 2 vorsehen, kalkulieren mit Ausschüttungen von 30 Prozent des vereinbarten Tagegeldes in Pflegestufe 1 und 60 Prozent in Pflegestufe 2.

Manche bieten jedoch vorteilhaftere Konditionen, indem sie hier höhere Prozentsätze gewähren (z.B. 40 Prozent in Pflegestufe 1 und 70 Prozent in Pflegestufe 2). Derartige Policen sind natürlich attraktiver. Interessenten sollten bei solchen Angeboten jedoch darauf achten, dass das Gesamtpaket stimmt: Einige Versicherer unterscheiden z.B. zusätzlich zur Pflegestufe, ob der Versicherte Laienpflege, ambulante Pflege oder stationäre Pflege erhält, und zahlen je nachdem mehr oder weniger Geld aus.

Wieviel Pflegetagegeld sollte ich vereinbaren?

Wenn eine Pflegebedürftigkeit durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt wird, zahlt zunächst die Pflegepflichtversicherung, in die jeder Krankenversicherte einzahlen muss. Die Leistungen der Pflichtversicherung reichen jedoch selten aus, um Pflege zu finanzieren.

Eine Pflegetagegeldversicherung ist also eine sinnvolle Ergänzung. Um sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall genügend abgesichert sind, sollten Sie ein Pflegetagegeld von mindestens 50 Euro in Pflegestufe 3 vereinbaren. Dadurch ist gleichzeitig gewährleistet, dass Sie in den Pflegestufen 1 und 2 ausreichend abgesichert sind. Jüngere Versicherte können diese Summe schon mit einem Monatsbeitrag von 50 Euro absichern.

Tipp zur Pflegetagegeldversicherung

Nach Möglichkeit sollte im Vertrag auch das Risiko einer eingeschränkten Alltagskompetenz, wie sie z.B. bei einer demenziellen Erkrankung vorliegt, versichert werden. Der Grund: Immer mehr Menschen erkranken an Demenz und benötigen trotz körperlicher Rüstigkeit Pflege. Auch für demente Personen kann eine ärztliche Begutachtung beantragt werden; verläuft diese positiv, erhalten die Betroffenen die sogenannte „Pflegestufe 0“ und können Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Das Abdecken dieses Risikos durch einen entsprechenden Versicherungsvertrag ist höchst empfehlenswert; allerdings bieten längst nicht alle Versicherer derartige Konditionen an. Manche Tarife sehen aber Auszahlungen vor, wobei Versicherungswillige auch hier die Höhe der prozentuellen Leistung berücksichtigen sollten.

Weiterlesen: Pflegekostenversicherung – strikt an den Kosten orientiert

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