Pflegeversicherung Zeitpunkt

Wann sollten Sie die private Pflegeversicherung abschließen?

Da die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung im Pflegefall oft nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken, ist es sinnvoll, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Egal, ob man dabei an eine Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung denkt: Der Abschluss sollte in jedem Fall zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen!

Die Beiträge werden nämlich insbesondere aufgrund des Alters der zu versichernden Person ermittelt: So zahlt eine 50-Jähriger bereits wesentlich mehr als ein 30-Jähriger, der denselben Leistungsumfang versichert hat. Ein zweites wichtiges Kriterium, welches die Versicherer anlegen, ist der Gesundheitszustand der potenziellen Versicherungsnehmer.

Zur Ermittlung des Gesundheitszustandes wird bei den meisten Arten der Pflegezusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, die bei älteren Menschen tendenziell schlechtere Ergebnisse liefert als bei jüngeren Menschen. Das Bestehen der Gesundheitsprüfung wird in höherem Alter somit schwieriger, das Risiko, keine Police mehr zu erhalten, ist größer. Nach dem Abschluss gilt zudem eine mehrjährige Wartezeit, bevor der Versicherte die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen darf.

Pflegerisiko auch für junge Menschen

Der frühzeitige Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist schon deshalb sinnvoll, weil auch jüngere Menschen zu Pflegefällen werden können: Im Jahr 2009 waren rund 90.000 Personen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen, 20 Jahre oder jünger. Auch für Kinder kann sich eine private Pflegezusatzversicherung also bereits lohnen: Hier sind die Beiträge sogar sehr niedrig, da das Risiko einer Pflegebedürftigkeit vergleichsweise gering ist. Tritt dann tatsächlich der Pflegefall ein, ist die Zusatzversicherung um so wichtiger, da die Familie eines pflegebedürftigen Kindes höchstwahrscheinlich selbst zuhause pflegt – für Laienpflege zuhause gibt es aber weniger Leistung von der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Gibt es ein Höchstalter für den Vertragsabschluss?

Das Höchstalter für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich nach der Art der gewählten Versicherung: Pflegerentenversicherungen lassen sich mitunter noch bis zum 80. oder sogar 85. Lebensjahr abschließen. Bei Pflegetagegeldversicherungen und Pflegekostenversicherungen ist ein Abschluss dagegen nach dem vollendeten 65. oder 70. Lebensjahr kaum noch möglich.

Die Ausnahme unter den Pflegetagegeldversicherungen bildet die relativ junge Pflege Bahr Versicherung, die eine staatliche Förderung der besparten Verträge vorsieht: Bei Pflege Bahr gibt es weder Höchstalter noch Gesundheitsprüfung – auch alte und gebrechliche Menschen können sich somit theoretisch noch gegen den Pflegefall versichern.

Gegen eine Eigenzulage von mindestens 10 Euro pro Monat wird ein Pflegegeld von mindestens 600 Euro ab Pflegegrad 4 gedeckt. Trotz der fehlenden Altersgrenze werden die Beiträge jedoch am Alter der zu versichernden Person gemessen und danach ausgerichtet – so müssen Ältere mehr bezahlen als Jüngere, um die vorgeschriebene Deckungssumme von 600 Euro noch finanzieren zu können. Insofern ist es auch bei Pflege Bahr sinnvoll, die Versicherung so früh wie möglich abzuschließen.

Was Sie vor dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung beachten müssen

Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist sicherlich eine gute Entscheidung. Zwei Dinge sollten aber unbedingt beachtet werden, bevor Sie einen Vertrag eingehen: Zum einen sollte die Regelmäßigkeit der Beitragszahlung gesichert sein, denn viele Tarife tolerieren keinen Zahlungsausfall – selbst bei einmaliger Zahlungssäumnis ist der Versicherungsschutz dann verloren, ebenso wie die bisher eingezahlten Beiträge. Zum Anderen sollten vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung alle anderen wichtigen Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit, Privathaftpflicht) unter Dach und Fach sein.

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