Varianten Pflegezusatzversicherung

Welche Varianten von Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Insgesamt lassen sich drei Arten unterscheiden: Die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Bei allen drei Arten wird die Summe der monatlichen Zahlungen und Auszahlungen im Vertrag vorvereinbart. Während Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung dem Versicherten im Pflegefall die vereinbarte Summe zur freien Verfügung gewährt, oriertiert sich die Pflegekostenversicherung daran, welche Kosten tatsächlich entstehen: Dabei wird die Summe, die die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, zu einem bestimmten Prozentsatz dazugezahlt oder bis zu einer bestimmten Höhe – im Idealfall bis zur Höhe der Realkosten – aufgestockt. Um die Leistung der Pflegekostenversicherung in Anspruch zu nehmen, ist ein Kostennachweis erforderlich.

Welche Pflegezusatzversicherung ist die sinnvollste?

Diese Frage muss je nach persönlicher Situation beantwortet werden: Sind z.B. keine Kinder oder überhaupt keine Angehörigen vorhanden, ist man im Ernstfall auf die Pflege durch Pflegedienste angewiesen. Dann ist es von Vorteil, eine Pflegekostenversicherung abgeschlossen zu haben, die sich an den tatsächlichen Kosten orientiert, aber häufig keine Laienpflege zahlt.

Wer also mehr auf Laienpflege, z.B. durch Angehörige, setzt und das Geld aus der Pflegeversicherung generell lieber nach eigenem Ermessen verwenden möchte, sollte auf eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung setzen. Die Pflegerentenversicherung ist teurer als eine Pflegetagegeldversicherung, bietet dafür aber z.B. den Vorteil, dass sie sich auch in hohem Alter noch abschließen lässt und unter Umständen eine vorübergehende Beitragsfreiheit garantiert.

Ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung mit Gesundheitsfragen verbunden?

Zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung müssen üblicherweise Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung handelt. Mit der Einführung der Pflege Bahr Versicherung existiert seit 2013 allerdings eine neue Form der Pflegetagegeldversicherung, die weder eine Altersgrenze noch die Beantwortung von Gesundheitsfragen vorsieht. Einziges Ausschlusskriterium bei Pflege Bahr ist eine bereits bestehende Pflegebedürftigkeit.

Wie hoch sind die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung?

Die Beitragshöhe ist individuell und errechnet sich anhand mehrerer Faktoren: Entscheidend sind sowohl das Alter als auch der Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Daneben spielt auch die Höhe der gewünschten monatlichen Auszahlungen im Pflegefall eine Rolle. Hinsichtlich der vereinbarten Summe ist zu beachten, dass diese grundsätzlich nur in den Pflegegraden 4 und 5 voll ausgezahlt wird, während die Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 und 3 lediglich einen prozentualen Anteil davon erhalten.

Ist die Höhe der monatlichen Beiträge garantiert?

Das ist von der Art der Pflegezusatzversicherung abhängig: Bei Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung können die Prämien angehoben werden, wenn die Ausgaben des Versicherers sich nicht im Rahmen von dessen Kalkulation bewegen.

Werden z.B. mehr Versicherte zu Pflegefällen als ursprünglich gedacht, können die Beiträge der Versicherten angehoben werden. Bei der Pflegerentenversicherung wird im Gegensatz zu den anderen beiden Arten der Pflegezusatzversicherung eine Beitragsstabilität garantiert.

Müssen die Beiträge für die Versicherung beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit weiterhin gezahlt werden?

So traurig es klingen mag: In den meisten Fällen müssen die Beiträge tatsächlich weiterbezahlt werden, wenn der Versicherungsfall eingetreten und der Versicherte pflegebedürftig geworden ist. Das gilt vor allem für die Pflegekosten-, aber auch für die meisten der Pflegetagegeldversicherungen. Selbst die neuen, staatlich geförderten Pflege Bahr Verträge, die nach dem Vorbild einer Pflegetagegeldversicherung gestaltet sind, sehen keine Beitragsbefreiung im Pflegefall vor. Nur wenn ein Pflegerentenvertrag besteht, ist die Beitragsbefreiung üblich.

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