Immobilienrente

Die Verrentung der Immobilie im Überblick

Es dürfte so manchem Rentner interessant erscheinen: Die Rente aufbessern, indem man sein Haus einsetzt und es doch weiter nutzt. Doch wie funktioniert das – und lohnt es sich?

Immobilienrente

Im Alter möchte man sich versorgt wissen: Neben dem Dach über dem Kopf soll auch Geld für weitere Annehmlichkeiten da sein. Wer ein eigenes Haus hat, kann es aber auch zu Geld machen − und trotzdem darin wohnen bleiben.

Diese Lösung heißt Immobilienverrentung. Es gibt mehrere Arten der Immobilienverrentung, die z.B. von Stiftungen und Maklern angeboten werden. Grundsätzlich sollte die Immobilie aber einen gewissen Wert haben, sonst lohnt sich das Geschäft nicht.

Immobilienverrentung – welche Bedingungen gibt es? Bislang gibt es auf dem Gebiet der Immobilienverrentung erst wenige Anbieter.

Die Bedingungen, zu denen die Immobilie verrentet wird, sind bei allen ähnlich: Der Eigentümer muss zwischen 60 und 80 Jahren alt sein, das zu verrentende Objekt selbst nutzen und instand halten; das Haus muss sich in wertstabiler Lage befinden, mindestens etwa 250.000 Euro wert und gut erhalten sein und schuldenfrei oder nur gering belastet sein.

Der Eigentümer erhält dann je nach Anbieter eine Einmalzahlung, eine monatliche Rente oder eine Mischform aus beidem, deren Höhe sich nach Alter des Rentners und dem Wert der Immobilie richtet.

Verkauf gegen Rente

Besonders häufig verkaufen Senioren ihre Bleibe gegen eine monatliche Rente. Sie können dann lebenslang in ihrem Haus wohnen und erhalten den Erlös in Form der Rente bis zu ihrem Lebensende oder für eine zuvor vereinbarte Zeitspanne. Der Käufer bzw. Makler kalkuliert so, dass vom Verkaufswert der errechnete Wohnwert sowie weitere Kosten abgezogen werden.

Der Restbetrag wird dann zu einer Monatsrente umgerechnet, die anhand von Sterbetafeln ermittelt wird. Meist ziehen die Verkäufer die Zahlung auf Zeit vor, da die Rente deutlich höher liegt.

Hier gibt es in der Regel aber kein Nießbrauchrecht: Wer doch noch aus seiner Immobilie auszieht, kann zwar nach Vereinbarung eine Ausgleichszahlung bekommen; behalten und etwa weitervermieten kann er sie jedoch nicht.

Beim Modell Leibrente kann hingegen auch Nießbrauch vereinbart werden. In beiden Fällen übernimmt der Käufer die Instandhaltung, für Umbauten zahlen aber die Bewohner.

Achtung: Verkäufer müssen sich ihr Wohn- bzw. Nießbrauchrecht unbedingt ins Grundbuch eintragen lassen! Ansonsten ist der neue Eigentümer nicht daran gebunden.

Verkauf gegen Einmalbetrag

Eine weitere Option ist ein Verkauf mit Nießbrauchrecht: Hier fließt ein Einmalbetrag, der sich aus dem Verkehrswert abzüglich des Nießbrauchwertes errechnet. Die Instandhaltungskosten trägt der Verkäufer.

Verkaufen geht allerdings auch nur zum Teil: Dabei verkaufen die Eigentümer einen Anteil von bis zu 50 Prozent ihres Domizils, der mindestens 100.000 Euro wert sein muss. Nutzen dürfen sie das ganze Haus; für den verkauften Teil wird aber ein Nutzungsentgelt fällig, das etwa 3 bis 4 Prozent des verkauften Teils pro Jahr ausmacht.

Die Höhe des Entgeltes kann sich mit der Zeit auch ändern, eine Festschreibung für einen bestimmten Zeitraum ist jedoch möglich. Trotz Verkauf ist der Hausbesitzer weiterhin Eigentümer und zur Instandhaltung verpflichtet. Lebenslanges Wohnen ist garantiert, so lange das Nutzungsentgelt gezahlt wird.

Verkauf mit Rückmiete und Umkehrhypothek

Wer mehr aus seiner Immobilie rausholen möchte, kann das Haus auch verkaufen und eine anschließende Anmietung vereinbaren. Der Verkäufer darf dann lebenslang bleiben, sofern der Käufer auf das Recht einer Eigenbedarfskündigung verzichtet. Die Miete muss natürlich pünktlich gezahlt werden, andernfalls droht Kündigung.

Die Bedingungen für Instandhaltung und Umbauten gestalten sich in diesem Fall wie bei einem normalen Mietvertrag.

Außerdem können Sie auf Ihr Haus ein Darlehen aufnehmen, statt es zu verkaufen: Dabei können Sie bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes als Kredit erhalten, der über eine feste Laufzeit hinweg ausgezahlt wird.

Grundsätzlich können Sie am Ende der Laufzeit einen neuen Kredit aufnehmen. Dies wird jedoch nicht garantiert. Wenn Sie den aufgenommenen Kredit nicht tilgen können, müssen Sie aus Ihrer Immobilie ausziehen. Die Instandhaltungskosten tragen weiterhin Sie.

Achtung: Bei Verkauf mit Rückmiete und Umkehrhypothek haben Sie keinen Anspruch auf ein lebenslanges Wohnen! Auch beim Teilverkauf hängt das Wohnrecht von der Zahlung des Nutzungsentgeltes ab.

Falls Sie über eine Verrentung Ihrer Immobilie nachdenken, sollten Sie die verschiedenen Arten in Ruhe miteinander vergleichen und erst dann eine Entscheidung treffen. Lassen Sie sich am besten professionell beraten und holen Sie mehrere Angebote ein!

Infothek Immobilienrente

Welche Art der Immobilienverrentung eignet sich für mich?

Das kommt ganz auf Ihre Situation an: Benötigen Sie kontinuierliche Zahlungen bis an Ihr Lebensende, sollten Sie die Leibrente wählen. Die monatliche Rente auf Zeit ist höher, die Zahlungen enden jedoch nach der vereinbarten Zeit. Modelle mit einmaligen Zahlungen eignen sich, um bereits bestehende Reserven aufzustocken; Rückmiete ist eine Option, falls Sie ohnehin in absehbarer Zeit ausziehen wollen.

Ab welchem Alter lohnt sich die Immobilienverrentung für mich?

Je älter Sie sind, desto mehr Geld können Sie bei Verrentung Ihrer Immobilie erhalten: Je nach Modell wird von der Auszahlung der Wert des Wohnrechts abgezogen, der sich aus dem marktüblichen Mietpreis und der Restlebenserwartung des Besitzers ergibt. Wer älter ist, hat statistisch gesehen eine geringere Restlebenserwartung und erhält deshalb einen höheren Betrag vom Käufer. Manche Käufer verlangen ein Mindestalter des Verkäufers.

Was passiert, wenn ich sterbe?

Bei Rentenauszahlungen kann eine Mindestrentenzeit vereinbart werden. Ist sie noch nicht abgelaufen, erhalten Erben die Immobilienrente für den verbliebenen Zeitraum. Auch bei Verkauf mit Nießbrauchrecht lässt sich eine Mindestnutzungszeit vereinbaren, die die Erben nach dem Tod des Verkäufers wahrnehmen dürfen. Bei einem Teilverkauf können die Erben bevorrechtigt zurückkaufen, ansonsten beziehen sie einen Teil des Erlöses; bei Rückmiete kann ihnen der Eintritt in den Mietvertrag eingeräumt werden.

Sofortrenten im Anbieter-Vergleich

Beim Verkauf gegen Einmalbeitrag kann das Geld auch in eine Sofortrente angelegt werden. Auf diese Weise können Sie nach wie vor Ihr Haus bewohnen und sich eine monatliche Rente auszahlen lassen.

Um Sie bei der Suche nach einer geeigneten Sofortrente zu unterstützen, bieten wir Ihnen einen kostenfreien Anbieter-Vergleich an. Die Dateneingabe dauert ca. eine Minute und ist unverbindlich.

Sofortrenten im Vergleich [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden