R+V Sofortrente

Sofortrenten im Vergleich: R+V Sofortrente

Die R+V bietet sowohl eine lebenslange als auch eine zeitlich befristete Sofortrente an. Wir haben die beiden Tarife für Sie genauer untersucht und sagen Ihnen, welche Varianten es gibt. Zudem verraten wir Ihnen, wie die R+V mit dem Tarif SofortRente in Tests abgeschnitten hat.

Anbieter-Vergleich Sofortrente

Neben dem Tarif SofortRente, der eine klassische Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag ist, besteht bei der R+V auch die Möglichkeit die zeitlich befristete PrivatRente zu vereinbaren.

Auch hierbei handelt es sich um eine klassische Rentenversicherung, die sofort beginnt und gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wird, allerdings ist die Laufzeit begrenzt. Es handelt sich hierbei also nicht um eine sogenannte Leibrente, was auch steuerlich zu einer leicht abgewandelten Behandlung führt.

Die zeitlich befristete Sofortrente der R+V weist noch ein paar andere Unterschiede zur lebenslangen Sofortrente auf. Diese werden wir Ihnen im Folgenden näher erläutern.

Bei der Wahl einer Sofortrente spielen neben der Höhe der garantierten Rente auch noch andere Faktoren eine wichtige Rolle.

Zum Beispiel ist es wichtig zu wissen, ob und unter welchen Umständen Sie dem Vertrag Kapital entnehmen können und wie Hinterbliebene abgesichert sind. Die SofortRente der R+V bietet unter bestimmten Umständen die Möglichkeit von Entnahmen und Hinterbliebenen können sogar auf drei verschiedene Arten abgesichert werden.

Die R+V gehört zudem zu den finanzkräftigsten Versicherern Deutschlands und ist somit ein solider Partner für Ihre Altersvorsorge. Sie müssen daher nur noch entscheiden, ob die Leistungen der R+V Sofortrente Ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechen. 

R+V Sofortrente: Tarif und Varianten

Die klassische Sofortrente der R+V: Der Tarif SofortRente (3U15) der R+V ist eine klassische sofort beginnende Rente, die ein Leben lang Rentenzahlungen garantiert. Zudem kann zwischen drei Formen des Todesfallschutzes gewählt werden: einer Beitragsrückgewähr, einer Rentengarantiezeit und einer Hinterbliebenen-Zusatzversicherung.

Im Falle einer vereinbarten Beitragsrückgewähr erhält eine von Ihnen bestimmte Person im Falle Ihres Todes den gezahlten Einmalbeitrag ohne Zinsen und abzüglich bereits gezahlter, garantierter Renten ausgezahlt. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, dann wird bei Versterben des Versicherungsnehmers an die von Ihnen bestimmte Person weiter eine Rente in garantierter Höhe ausgezahlt, solange die Garantiezeit läuft.

Es besteht auch die Möglichkeit eine Kapitalauszahlung zu wählen, dann werden die noch ausstehenden garantierten Renten mit dem Rechnungszins abgezinst und in einem Betrag ausgezahlt. Wird die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung gewählt (,was auch zusätzlich zu einer vereinbarten Rentengarantiezeit möglich ist), dann wird an eine von Ihnen bestimmte Person eine lebenslange Rente ausgezahlt.

In der SofortRente der R+V ist eine einmalige Kapitalentnahme möglich, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt bestimmter, im Versicherungsvertrag näher bestimmter Ereignisse, erfolgt. Dazu gehören zum Beispiel eine Heirat oder Scheidung, der Tod des Ehepartners oder das Eintreten einer Pflegebedürftigkeit bei der versicherten Person oder dem Ehegatten.

Die klassische Sofortrente der R+V mit begrenzter Laufzeit: Die zeitlich befristete PrivatRente (Tarif 7U12) der R+V ist in vielen Punkten der SofortRente mit lebenslanger Laufzeit sehr ähnlich. Unterschiede ergeben sich beim Todesfallschutz. Hier ist bei der PrivatRente nur die Wahl einer Rentengarantiezeit möglich. Eine Kapitalentnahme ist aber auch hier, unter den selben Voraussetzungen, möglich. 

Die Sofortrentenversicherung der R+V im Überblick

Da der Tarif SofortRente und die zeitlich befristete PrivatRente in den wichtigsten Punkten übereinstimmen, haben wir die beiden in der folgenden Übersicht zusammengefasst und nur bei Abweichungen auf diese gesondert hingewiesen.

Tarif SofortRente (3U15) und PrivatRente (7U12)
Garantieform Klassisch, sofort beginnend
Kapitalentnahme möglich, aber nur einmal und nach bestimmten Ereignissen. Dazu gehören u.a. Heirat oder das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, der Tod des Ehepartners, eine eintretende Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers und die Modernisierung oder der behindertengerechte Umbau einer selbstgenutzten Immobilie. Es müssen mindestens 1000 Euro entnommen werden.
Todesfallabsicherung wählbar: Rentengarantiezeit, Beitragsrückgewähr oder Hinterbliebenenrente-Zusatzversicherung (nicht bei zeitlicher Befristung der Rentenzahlung)
Überschussbeteiligung Sofortüberschussrente oder dynamische Überschussrente
Rentenzahldauer lebenslang (3U15) oder zeitlich begrenzt (7U12)
Kündigung nicht möglich; keine Rückzahlung des Einmalbeitrags