Sofortrente Bankauszahlplan

Varianten der Sofortrente: Bankauszahlplan

Sie haben eine größere Geldsumme zur Verfügung und denken darüber nach, wie Sie sich damit im Alter zusätzlich absichern können? Neben der Sofortrentenversicherung ist die Sofortrente per Bankauszahlplan eine beliebte Anlagevariante.

Sofortrente Bankauszahlplan

Ein Bankauszahlplan ist eine der simpelsten Anlageformen überhaupt: Sie zahlen Ihr Kapital an die Bank Ihrer Wahl, die Ihnen dann nach Absprache Teilbeträge auszahlt. Dabei wird i.d.R. ein fester Zinssatz vereinbart, der für die gesamte Laufzeit gilt.

Insbesondere in der Funktion einer Sofortrente sind Bankauszahlpläne äußerst beliebt, denn die Sofortrente per Bankauszahlplan bietet eine sehr hohe Sicherheit und läßt sich problemlos vererben. Nachteil der Sofortrente per Bankauszahlplan: Die Rendite ist meist überschaubar.

Für die Banken ist eine Sofortrente per Bankauszahlplan nur begrenzt lukrativ, daher muss man oft gezielt nach einem Sofortrenten-Auszahlplan fragen.

Die Laufzeiten der Sofortrenten-Bankauszahlpläne liegen in der Regel bei bis zu zehn Jahren. Längere Laufzeiten bieten allerdings nicht alle Banken und Sparkassen an. Wollen Sie eine längere Laufzeit vereinbaren, sollten Sie im Vorfeld die Konditionen der verschiedenen Banken vergleichen.

Ein Bankauszahlplan ist normalerweise nicht kündbar, d.h. Sie können nach dem Abschluss eines Bankauszahlplans nicht mehr frei über Ihr Kapital verfügen. Im Todesfall geht das restliche (noch nicht ausgezahlte) Vermögen  automatisch an die Erben über.

Für wen eignet sich die Sofortrente per Bankauszahlplan?

Die Sofortrente per Bankauszahlplan eignet sich für alle, die nach einer sicheren Geldanlage mit garantiertem Zins suchen und bereit sind, sich zumindest für Jahre festzulegen. Die Mindestlaufzeit beträgt bei den meisten Banken und Sparkassen zwischen vier und fünf Jahren und eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist meist nicht möglich.

Die maximale Laufzeit beträgt zwischen sechs und dreißig Jahren, wobei einige Banken die Laufzeit auf zehn Jahre beschränken. Zwischen diesen Mindest- und Maximalwerten sind Sie aber normalerweise flexibel und können die Anlagedauer selbst festlegen. Generell gilt: Je länger die Laufzeit der Sofortrente, desto höher der vereinbarte Festzins.

Sofortrente Bankauszahlplan: Leistungen

Sie leisten eine Einmalzahlung an eine Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens (oder mit den besten Konditionen!). Für die gesamte Laufzeit wird dann ein Zinssatz festgeschrieben. Dieser ist völlig unabhängig von der Markt- bzw. Zinsentwicklung und macht die Sofortrente per Bankauszahlplan zu einer absolut planungssicheren Anlage.

Dann werden Ihnen nach Ihren eigenen Vorgaben monatliche, vierteljährliche oder jährliche Beträge aus Ihrem Vermögen ausgezahlt. Sie können auch vereinbaren, dass Ihnen nur der Zinsanteil ausgezahlt wird und das investierte Kapital unangetastet bleibt (sog. Kapitalerhalt). Nach Vertragsende wird ein etwaig verbleibendes Kapital wieder frei, ohne Ihr weiteres Zutun.

Im Todesfall wird das Geld direkt an die Erben ausgezahlt. Darin besteht der große Vorteil des Bankauszahlplanes: Ihr Kapital geht nicht verloren, wie das bei einer Sofortrentenversicherung der Fall sein kann, wenn man vor der Zeit verstirbt. Sowenig sich der Zinssatz zu Ihren Ungunsten ändern kann, sowenig kann er das zu Ihren Gunsten.

Auch bei günstiger Marktlage können Sie nicht davon profitieren. Das ist der Preis der Sicherheit. Es kann von Vorteil sein verschiedenen Anlageformen zu mischen. Sie können auch einen Teil des Geldes in einen Bankauszahlplan mit kurzer Laufzeit investieren und einen anderen Teil in Fonds o.ä. investieren.

Sofortrente Bankauszahlplan: Steuern

Die Zinserträge bei einer Sofortrente per Bankauszahlplan sind wie andere Kapitalerträge auch mit Abgeltungssteuer belegt. D.h. bei der Auszahlung behält die Bank vom Zinsertrag 26,375 % (Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag) ein. Ihnen steht ein jährlicher Sparerfreibetrag von 801 Euro (bei Verheirateten 1602 Euro) zu, denn Sie bei Ihrer Bank auch freistellen können. Für diesen Betrag werden dann keine Steuern erhoben.

Außerdem können Sie im Wege der Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres oft nochmal teilweise Beträge zurückfordern. Dies ist abhängig von der Höhe der anderen Einkünfte und dem sich daraus ergebenden persönlichen Steuersatz. Die Versteuerung ist dieselbe wie bei einem Fonds-Entnahmeplan, bei dem das Kapital statt festverzinslich angelegt zu werden in Investmentfonds investiert wird.

Eine Sofortrente aus einer Rentenversicherung hingegen wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Hier wird nur ein Teil des gesamten Rentenauszahlungsbetrags einschließlich Gewinnanteil überhaupt steuerpflichtig und dieser Teil (abhängig vom Renteneintrittsalter) wird dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Ein Beispiel: Sie gehen mit 65 in Rente. Der Ertragsanteil beträgt dann 18 %. Ihnen wird eine Sofortrente aus einer Rentenversicherung in Höhe von 10.000 Euro (im Kalenderjahr) gezahlt. Von den 10.000 Euro sind 18 % steuerpflichtig, d.h. 1800 Euro. Diese werden (sofern Sie noch andere Einkünfte haben und den Grundfreibetrag von 8004 Euro, ab 2013: 8130 Euro übersteigen) mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei einem Steuersatz von 20 % zahlen Sie also jährlich 360 Euro an Steuern auf diese Rente.

Die Steuern, die hierbei anfallen sind oft sehr viel geringer, als die Abgeltungssteuer bei Entnahme- oder Auszahlplänen. Allerdings sind die Gesamtumstände und persönlichen Verhältnisse entscheidend.

Bankauszahlplan oder Rentenversicherung?

Bei einer Sofortrente aus einer Rentenversicherung (Sofortrentenversicherung) zahlen Sie einen Einmalbetrag an den Versicherer und erhalten im Gegenzug eine Rente auf Lebenszeit. Die Anlage ist sehr sicher und setzt sich aus einem Garantiezins und einer nicht festgelegten Überschussbeteiligung zusammen.

Je nach Wunsch, kann eine konstante Rente an Sie ausgezahlt werden, oder eine nach Laufzeit ansteigende Leistung vereinbart werden. Der Rentenbeginn einer Sofortrente liegt i.d.R. im Folgemonat, kann normalerweise von Ihnen aber auch auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt werden (aufgeschobene Rentenversicherung).

Beide Varianten haben Ihre Vor- und Nachteile, die Sie ganz Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend abwägen müssen. Der Bankauszahlplan hat den Vorteil, dass im Todesfall das Restvermögen direkt an die Erben übergeht, während bei einer Sofortrente aus einer Rentenversicherung nur dann eine Zahlung an die Hinterbliebenen erfolgen kann, wenn dies vertraglich vereinbart wurde (sog. Beitragsrückgewähr), was allerdings kostenpflichtig ist. Jedoch haben Sie mit einem Bankauszahlplan im Gegensatz zur Rentenversicherung keine garantierte Leibrente, also keine Rente bis zum Tode.

Speziell bei Auszahlungen mit Kapitalverzehr, kann das Vermögen schon vorher aufgebraucht sein. Ein weiterer Nachteil der Bankauszahlpläne ist, dass der feste Zinssatz Sie nicht an positiven Entwicklungen im Zinsniveau teilhaben lässt. Rentenversicherte dagegen haben die Chance auf höhere Überschüsse bei günstiger Entwicklung. Die Auszahlpläne sind aber in ihrer Laufzeit von Ihnen flexibel festzulegen.

Das heißt nach Ablauf des Auszahlplanes wird der Rest Ihres Vermögens wieder frei und Sie können einen neue Anlageform wählen. So flexibel sind Sie mit einer Rentenversicherung nicht. Für Anleger mit finanziellem Spielraum können Fonds-Entnahmepläne eine Alternative zu beidem sein. Hier sind Sie flexibel und haben hohe Renditechancen, aber es besteht auch ein Verlustrisiko.

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