Rürup Rente Rentner

Rürup Rente für Rentner oder kurz vor der Rente

Wer sich kurz vor oder bereits nach dem Eintritt in die Rente noch eine zusätzliche Altersvorsorge sichern möchte, der kann auch dann noch eine Rürup Rente abschließen.

Rürup Rente Rentner

Im Gegensatz zur Riester Rente, die nur über einen möglichst langen Ansparzeitraum genügend Sparpotenzial eröffnet, kann man mit einer Rürup Rente auch kurzentschlossen noch kräftig von der staatlichen Förderung profitieren.

Dies ist dann entweder in Form einer Rürup Sofortrente möglich, was interessant ist, wenn man einen hohen Einmalbetrag zur Verfügung hat, oder über eine normale Rürup Rentenversicherung, in die dann für einige Jahre noch hohe Beiträge eingezahlt werden.

Das lohnt sich allerdings nur, wenn man den Steuervorteil, der sich durch die Beitragszahlung ergibt auch nutzen kann, also wenn das Einkommen vergleichsweise hoch ist.

Das Alter der Rentenauszahlung kann bei Verträgen, die nach dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr liegen. Die Rürup Sofortrente kann daher meist noch bis ins hohe Alter abgeschlossen werden, einige Anbieter haben die Altershöchstgrenze auf 85 Jahre festgelegt.  

Allerdings muss die Rente schon einige Jahre laufen, um sich zu rentieren, also ist ein früher Auszahlungsbeginn immer besser und der Abschluss einer Sofortrente im sehr hohen Alter ist nur bedingt ratsam. Wer aber z.B. gerade erst das 62. Lebensjahr vollendet hat, für den ist die Rürup Sofortrente oftmals eine gute Investition. 

Vorteile der Rürup Rente für Rentner oder Personen kurz vor der Rente

Der große Vorteil einer Rürup Rente ist die steuerliche Förderung, die je nach Höhe der Beiträge und persönlichem Steuersatz eine Steuerersparnis von vielen tausend Euro im Jahr bringen kann. Jedoch erhöhen sich auch bei einer Einmalzahlung die steuerlichen Höchstbeträge nicht.

Das heißt die Rürup Rente per Einmalzahlung für Rentner und für Menschen, die kurz vor Renteneintritt stehen lohnen sich vor allem wenn der doppelte Höchstbetrag für Verheiratete genutzt werden kann. Oder wenn ein ungekürzter Höchstbetrag, zum Beispiel bei Selbstständigen und Freiberuflern, gewährt wird.  

Ob der dadurch gewonnene Steuervorteil günstiger ist als die Betragsanteilsbesteuerung einer privaten Sofortrente ohne staatliche Förderung, muss im Einzelfall errechnet werden. Dabei kommt es auf die steuerlichen Gesamtumstände an. 

Berechnung des steuerlichen Abzugsbetrags der Rürup Rente für Rentner

Wer bereits eine Altersrente bezieht, ist nicht mehr verpflichtet in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die steuerlichen Höchstbeträge werden daher nicht um einen Abzugsbetrag gekürzt, wie das bei Arbeitnehmern oder Beamten der Fall ist.

Für Rentner gilt als höchstmöglicher Steuerabzugsbetrag also der prozentuale Anteil der ungekürzten Höchstbeträge, die im Jahr 2022 25.639 Euro für Alleinstehende und 51.278 Euro für Verheiratete betragen. Im Jahr 2022 sind davon 94 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig. D.h. wenn beide Ehepartner Rentner sind, können Beiträge zu einer Rürup Sofortrente bis zur Höhe von 94 Prozent von 51.278 Euro, also  48.201 Euro, steuerlich geltend gemacht werden.

Die Steuerersparnis richtet sich dabei nach dem persönlichen Steuersatz mit dem das Einkommen zu besteuern ist. Ist der Ehepartner noch berufstätig, so wird dessen Anteil am Höchstbeitrag um Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. 

Berechnung des steuerlichen Abzugsbetrags der Rürup Rente kurz vor der Rente

Wer sich noch kurz vor der Rente dazu entschließt eine Rürup Rente abzuschließen, gelten die entsprechenden Höchstbeträge der verschiedenen Personengruppen. Grundsätzlich wird immer von den geltenden Höchstbeträgen des Jahres ausgegangen, welche an die Höchstbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und damit dynamisch sind.

Im Jahr 2022 sind das wie oben bereits erwähnt 25.639 Euro, bzw. 51.278 Euro. Selbstständige können 94 Prozent dieser Beiträge als maximalen Höchstbeitrag steuerlich geltend machen, während bei Arbeitnehmern, Beamten und Pensionären ein um den realen oder fiktiven Abzugsbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzter Höchstbetrag bei der Steuerberechnung zugrunde gelegt wird. 

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