Tier-Ertragsschadenversicherung

Tier-Ertragsschadenversicherung: Gefahr Vogelgrippe

Wenn wieder Fälle von Vogelgrippe bekannt werden, dann geht bei Landwirten und Züchtern erneut die Angst um. Auch wenn nur ein Tier betroffen ist, so muss der gesamte Geflügelbestand gekeult werden.

Tier-Ertragsschadenversicherung
Bild: Ertragsschadenversicherung Tierwirtschaft

Aufgrund der Ansteckungsgefahr durch Wildvögel gilt im Januar 2017 in mehreren Bundesländern für Geflügel derzeit die Stallpflicht.

Nachdem in Thüringen zwei Fälle des H5N8-Virus nachgewiesen worden sind, wurden dort teils Verbote für Geflügelmärkte und -ausstellungen ausgesprochen; in einer Putenhaltung im Kreis Soest in Nordrhein-Westfalen mussten bereits mehrere Tausend Puten und Küken gekeult werden, da sich eine Ansteckung von Tieren mit der Vogelgrippe bestätigt hatte.

Wird in einem Geflügelbetrieb auch nur ein einziger Fall von Vogelgrippe bekannt, müssen alle Tiere vorsorglich getötet werden, damit sich der Erreger nicht weiter ausbreitet. Das ist Vorschrift in Deutschland.

Vogelgrippe schädigt Geflügelbauern finanziell

Für Geflügelbauern bedeutet die Vogelgrippe letztlich finanzielle Einbußen: Nach Fällen von Vogelgrippe verzichten viele Verbraucher lieber auf Geflügel und Geflügelprodukte, obgleich eine Übertragung auf den Menschen nahezu ausgeschlossen ist.

Die Stallpflicht in bedrohten Gebieten bewirkt zudem eine Umstellung von Tieren, die an Freilandhaltung gewöhnt sind: Damit sie im Stall nicht aggressiv werden und sich gegenseitig attackieren, müssen sie beschäftigt werden, was unter Umständen Mehrkosten verursacht. Am schwersten wiegt allerdings der Verlust der Tiere nach einem Ausbruch der Geflügelseuche im Tierbestand.

Die Tierseuchenkasse zahlt nicht alles

Zwar ersetzt die Tierseuchenkasse, an die jeder Landwirt jährlich Beiträge abführen muss, den Sachwert der getöteten Tiere, doch müssen erst wieder neue Tiere beschafft werden. Zudem ist es notwendig, Einstreu u.Ä. als Sondermüll zu entsorgen und die Tierhaltungsanlagen zu desinfizieren. Diese Kosten werden von der Seuchenkasse nicht immer erstattet.

Auch wenn der eigene Hof nicht verseucht ist, kann das zuständige Veterinäramt ihn bei entsprechendem Verdacht sperren lassen. Ein Handel mit den Tieren oder deren Produkten ist dann für die Dauer der Sperrung nicht mehr möglich, was ebenfalls zu finanziellen Verlusten führt.

Tier-Ertragsschadenversicherung als Lösung

Für den schlimmsten Fall können Geflügelbauern sich mit einer Tier-Ertragsschadenversicherung absichern: Diese Versicherung erstattet sowohl Mehrkosten, die durch eine Tierseuche entstehen, als auch Erlöse, die dem betroffenen Landwirt infolge des Keulens der Tiere oder der Sperrung des Tierhofes entgangen sind.

Insofern kommt sie etwa für die Kosten von Reinigung und sonstigen Gesundheitsmaßnahmen auf und zahlt, wenn der Produzent seine Erzeugnisse nicht mehr an den Mann bringen darf. Die Tier-Ertragsschadenversicherung eignet sich daher nicht nur für Geflügelbauern, sondern auch für Landwirte, die etwa Rinder oder Schweine halten.

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