Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Überblick & Vergleich

Ist es sinnvoll zusätzlich zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen? Welche Leistungen umfasst die landwirtschaftliche Unfallversicherung?

Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung stellt einen Zweig der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau dar. Sie bildet für Landwirte das Pendant zur gesetzlichen Unfallversicherung.

In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind grundsätzlich alle Landwirte pflichtversichert. Die Betriebe und Unternehmen der Landwirtschaft führen regelmäßig Beiträge in die Unfallkasse ab, aus denen Leistungen der Unfallkasse sowohl für Angestellte als auch für Unternehmer finanziert werden.

Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallkasse setzt sich aus einem (nach oben gedeckelten) Grundbeitrag sowie einem risikoorientierten Beitragsanteil zusammen, wobei der Grundbeitrag in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens ermittelt wird; der Risikobeitrag hängt von der Risikoklasse des Mitgliedsunternehmens ab. Ein Unternehmen kann auch mehreren Risikoklassen angehören.

Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfassen die Zahlung von Heilbehandlungen, Leistungen zur Teilhabe, Unfall- bzw. Verletztengeldern und Renten, die infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit notwendig werden. Zudem zahlt sie in Pflege- und Sterbefällen.

Als Arbeitsunfälle werden solche Unfälle gewertet, die sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg von oder zu dieser Tätigkeit ereignen. Auch Betriebswege, die im Interesse des Betriebes zurückgelegt werden (z.B. bei der Beschaffung von Düngemitteln) sind versichert, ebenso das Verwahren, Befördern, instand Halten oder Erneuern von Arbeitsgeräten oder Schutzausrüstung, sofern der Unternehmer es veranlasst hat.

Als Berufskrankheiten gelten solche Krankheiten, die durch die Ausübung des Berufes verursacht werden. Welche Krankheiten zu den Berufskrankheiten für Landwirte zählen, ist festgelegt.

Heilbehandlungen, Leistungen zur Teilhabe und Verletztengeld

Müssen Heilbehandlungen gezahlt werden, finanziert die landwirtschaftliche Unfallversicherung z.B. ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, die Behandlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen oder häusliche Krankenpflege. Leistungen zur Teilhabe gliedern sich in Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben.

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung versucht damit die Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Personen am Arbeitsleben und Gemeinschaftsleben zu sichern, indem sie etwa Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen zusichert oder eine Haushaltshilfe stellt.

Verletztengelder werden zwar durch die Krankenversicherung ausgeschüttet, sind jedoch eine Zuwendung der Unfallversicherung. Sie werden Arbeitnehmern im Anschluss an die Lohnfortzahlung gewährt und umfassen 80 Prozent des Regelentgeltes. Unternehmern wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Verletztengeld nach Kalendertagen ausgezahlt, das sich auf der Grundlage des Jahresarbeitsverdienstes errechnet. Hier gilt nicht der tatsächliche Verdienst, sondern ein festgesetzter Wert als Grundlage.

Zahlung von Unfall- bzw. Verletztenrente

Eine Verletztenrente wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer eine mindestens 20-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit vorweisen kann, die nach Ablauf eines halben Jahres nach Eintritt des Versicherungsfalles fortbesteht. Unternehmer, deren Ehegatten und im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige müssen eine mindestens 30-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit aufweisen, um Renten beziehen zu können.

Für die Rentenhöhe von angestellten Personen ist der Verdienst der letzten zwölf Monate vor Beginn des Versicherungsfalles ausschlaggebend; bei Unternehmern gelten für den Jahresarbeitsverdienst bestimmte, festgesetzte Werte. In beiden Fällen errechnet sich die Rente aus zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes multipliziert mit dem Grad der Erwerbsminderung.

Pflegebedürftigkeit und Sterbefall

Bei Pflegebedürftigkeit, die aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit resultiert, können Betroffene ein festgelegtes Pflegegeld beziehen, dessen Höhe je nach Schwere des Pflegefalls und dem Umfang der benötigten Hilfe derzeit zwischen 344 Euro und 1.374 Euro (West) bzw. zwischen 319 Euro und 1.278 Euro (Ost) liegt. Statt eines Pflegegeldes können Betroffene auch Leistungen in Form von häuslicher Pflege oder Heimpflege beziehen.

Im Todesfall kommt die landwirtschaftliche Unfallversicherung für Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten auf: Das Sterbegeld, das die Bestattungskosten abdecken soll, beläuft sich dabei auf die pauschale Summe von 5.100 Euro (West) bzw. 4.560 Euro (Ost).

Hinterbliebenenrenten umfassen sowohl Witwen- und Waisenrenten als auch Renten an frühere Ehegatten (bei bestehender Unterhaltsleistung) und Elternrenten (bei bereits bestehender oder zukünftiger Unterhaltsleistung). Wenn der Tod des Versicherten nicht auf den Unfall oder die Berufskrankheit zurückzuführen ist, kann auch ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden.

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