Landwirtschaftliche Inventarversicherung
Landwirtschaftliche Inventarversicherung: Infos & Vergleich
Die Existenzgrundlage eines Landwirtes sind seine Maschinen, der Tierbestand und die Ernte. Daher sollte man diese Werte so gut wie möglich schützen – mit einer landwirtschaftlichen Inventarversicherung.
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Als Landwirt haben Sie auf Ihrem Hof enorme Sachwerte gebündelt. Sie müssen hart arbeiten, um trotz der vielfältigen Ausgaben einen Gewinn zu erwirtschaften. Umso schlimmer ist es dann, wenn die Betriebsein-richtung, die eingefahrene Ernte oder der Tierbestand durch unerwartete Ereignisse beschädigt oder zerstört werden.
Neben der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung ist daher auch eine landwirtschaftliche Inventarversicherung, auch landwirtschaftliche Inhaltsversicherung genannt, ein Muss.
Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Existenzgrundlage ausreichend geschützt ist. Schadenbeispiele gibt es viele, sei es, dass die Be- und Entlüftungsanlage des Stalls aufgrund eines Blitzschlages außer Betrieb gesetzt wird und Ihr Schweinebestand sich deshalb massiv verringert, oder dass ein Feuer Ihre Erntemaschinen zerstört – die Schäden gehen in die Zehntausende.
Dann ist es wichtig schnell die nötigen Mittel aufbringen zu können, um den Betrieb am Laufen zu halten. Eine landwirtschaftliche Inventarversicherung sorgt dafür, dass Sie liquide bleiben und in der Lage sind schnellstmöglich zu reagieren. Lesen Sie daher im Folgenden alles Wichtige zur landwirtschaftlichen Inventar- bzw. Inhaltsversicherung.
Landwirtschaftliche Inventarversicherung: Welche Sachen sind versichert?
Die landwirtschaftliche Inventarversicherung schützt Ihre Betriebsinhalte am Versicherungsort. Zu den versicherten Sachen gehören:
- die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
- der Tierbestand (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel, Bienen)
- Ernteerzeugnisse (geerntete und zugekaufte Erzeugnisse, sowie Saatgut)
- sonstige Vorräte der Landwirtschaft
- Gebrauchsgegenstände Betriebsangehöriger (nicht in deren Wohnräumen)
- fremdes Eigentum
Andere als die oben genannten Tiere gehören meist zu den Sondertierarten, deren Versicherung mit dem Anbieter explizit vereinbart werden muss.
Einige andere Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu gehören in der Regel u.a.:
- Bargeld und Wertpapiere
- Akten, Geschäftsbücher und Pläne
- zulassungspflichtige KFZ, sowie KFZ-Anhänger und Zugmaschinen
- Intensivtierhaltung
- an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Schilder, Antennen, Überdachungen und ähnliches
Die Ein- und Ausschlüsse müssen im Einzelnen den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters entnommen werden, da es hier zu Abweichungen unter den Versicherern kommen kann.
Landwirtschaftliche Inventarversicherung: Welche Gefahren sind versichert?
In der landwirtschaftlichen Inventarversicherung sind die Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung, Implosion, Sturm, Hagel, austretendes Leitungswasser, Elementargefahren wie Überschwemmung und Erdrutsch, sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus versicherbar.
Bei einigen Versicherern ist jede Gefahr gesondert zu vereinbaren, andere bieten einen Versicherungsschutz an, der in der Regel alles außer den Elementargefahren beinhaltet, die dann zusätzlich versichert werden müssen.
In einigen Inventarversicherungen für Landwirte ist auch die Absicherung von Fermentationsschäden an Ernteerzeugnissen und Schwelzersetzungsschäden an mineralischem Dünger enthalten.
Außerdem sollten Sie darauf achten, dass es eine Klausel zur Versicherung von Weidetieren gibt, die Ihnen eine Entschädigung für den Fall des Raubes der Tiere oder einer durchzuführen Nottötung wegen der Verletzung von Tieren zusagt.
Im Schadenfall übernimmt der Versicherer für Sie die Kosten für die Wiederbeschaffung der versicherten Sachen, dabei werden in der Regel auch Preissteigerungen in Folge von Technologiefortschritten beachtet.
Auch Aufräum-, Abbruch- und Absperrkosten, die Kosten für die Schadenermittlung und dazu beauftragte Sachverständige und für die Dekontamination des Erdreichs werden vom Versicherer getragen.
Haben Sie im Schadenfall Kosten aufgewendet, um den Schaden zu mindern oder ganz abzuwenden, so ersetzt der Versicherer diese sofern sie verhältnismäßig oder von ihm angeordnet waren.
Landwirtschaftliche Inventarversicherung: Versicherungswert und Kosten
Was die landwirtschaftliche Inventarversicherung kostet, hängt entscheidend von der vereinbarten Versicherungssumme ab. Der Versicherungswert ist für die verschiedenen versicherbaren Sachen unterschiedlich zu berechnen.
In der Regel sieht die Berechnung wie folgt aus: Für die Betriebseinrichtung gilt, dass der Versicherungswert der Neuwert der Gegenstände ist, außer der tatsächliche Wert beträgt weniger als 40% des Neuwerts, dann ist der Zeitwert zu ermitteln.
Für Tiere gilt der Wiederbeschaffungswert, allerdings oftmals innerhalb vereinbarter Höchstgrenzen. Bei den Ernteerzeugnissen wird der Verkaufspreis zugrunde gelegt. Für Vorräte und Saatgut, sowie Treib- und Schmierstoffe ist der Wiederbeschaffungspreis entscheidend.
Landwirtschaftliche Inventarversicherungen im Vergleich
Der Leistungsumfang der landwirtschaftlichen Inventarversicherung kann von Versicherer zu Versicherer stark variieren, daher tun es auch die Kosten. Sie sollten vor Abschluss unbedingt eine realistische Einschätzung Ihrer Risiken vornehmen, um den optimalen Versicherungsschutz bekommen zu können.
Um Ihnen die Übersicht und die Suche nach einer guten und günstigen landwirtschaftlichen Inventarversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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