Wer benötigt eine Unfallversicherung?

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist die eigene Arbeitskraft durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-versicherung gut abgesichert. Auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann jedoch sinnvoll sein – das gilt vor allem dann, wenn aus bestimmten Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erworben werden kann. Welche Personengruppen davon häufig betroffen sind und wem eine Unfallversicherung womöglich zusätzlich anzuraten ist, sagen wir Ihnen hier.

Wer benötigt eine Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung greift immer dann, wenn sich ein Unfall mit gesundheitlichen Folgen ereignet hat: Zeichnet sich innerhalb eines Jahres nach dem Schadensereignis ein bleibender Schaden ab, zahlt die Versicherung eine zuvor festgelegte Summe.

Diese Summe wird entweder anteilig, voll oder sogar vermehrt ausgezahlt; welchen Betrag das Unfallopfer letztlich erhält, hängt vor allem vom Grad der Invalidität und von den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag ab.

Arbeitnehmer sind bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie auf dem Hin- und Rückweg zwischen Arbeitsstätte und Haushalt durch die gesetzliche Unfallversicherung vor Unfällen geschützt.

Die gesetzliche Absicherung erstreckt sich jedoch nicht auf den Freizeitbereich: Verunfallt ein Arbeitnehmer etwa schwer bei einem Segelausflug oder zieht er sich bei einem Treppensturz zuhause einen komplizierten Bruch zu, kann er keine Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung geltend machen.

Besteht allerdings eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist der Geschädigte bereits gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit gewappnet.

Um eine Unfallversicherung sollten sich deshalb vor allem diejenigen bemühen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen erhalten können – insbesondere, wenn ein erhöhtes Unfallrisiko vorliegt. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann besonders für die im Folgenden genannten Personengruppen interessant sein.

Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche und Kinder in Tageseinrichtungen sind, ebenso wie Arbeitnehmer, in bestimmten Situationen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt: Ereignet sich auf dem Weg zur Schule oder Tageseinrichtung, auf dem Nachhauseweg oder während der Zeit in der jeweiligen Einrichtung ein Unfall, können Kinder und Jugendliche je nach Schwere der Verletzung Heilbehandlungen, Eingliederungshilfen, Verletztengeld und Verletztenrenten erhalten.

Insbesondere die Gelder aus den Rentenzahlungen sind jedoch oft nicht hoch: So erhält ein Kind bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr bei Vollinvalidität nicht einmal 500 Euro monatlich, bis zum vollendeten 15. Lebensjahr je nach Bundesland etwa zwischen 530 und 630 Euro. Bei Teilinvalidität richten sich die Zahlungen nach dem prozentualen Grad der Invalidität und können dementsprechend niedrig ausfallen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Kinder bzw. Jugendliche werden selten angeboten und lassen sich in der Regel auch erst für Über-14-Jährige abschließen. Eine private Unfallversicherung für Kinder kann gerade bei sehr lebhaften Kindern ratsam sein.

Unfallversicherung für Studenten

Für Studenten gilt im Grunde das Gleiche wie für Kinder: Sie sind an der Hochschule, außerdem auf Veranstaltungen wie Exkursionen und bei Tätigkeiten in der Uniselbstverwaltung, bei Bibliotheksbesuchen sowie jeweils auf dem Hin- und Rückweg über die gesetzliche Unfallversicherung versichert und können als Über-18-Jährige deutlich mehr Geld aus einer Rentenzahlung erhalten.

Es erweist sich jedoch häufig als problematisch, die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit bzw. die Funktionseinbuße durch einen Unfall nachzuweisen. Zudem wird eine größere Summe nur bei Anerkennung einer 100-prozentigen Einschränkung ausgezahlt.

Studenten sollten sich deshalb überlegen, ob sie sicherheitshalber eine private Unfallversicherung abschließen möchten. Sie haben gegenüber Kindern jedoch den Vorteil, dass sie problemlos eine Berufsunfähigkeitsversicherung erwerben können. Durch das geringe Eintrittsalter sichern sie sich dabei einen preiswerten Vertrag, der allerdings teurer ausfällt als eine private Unfallversicherung für Studenten.

Unfallversicherung für Senioren

Senioren sind bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und können demgemäß keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ist ihrem Fall ebenfalls nicht mehr wirksam. Da mit zunehmendem Alter jedoch oftmals die körperlichen und auch geistigen Fähigkeiten nachlassen und die Unfallwahrscheinlichkeit ansteigt, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Senioren meist eine gute Entscheidung.

Sie sollten beim Abschluss eines Vertrages jedoch auf Verschiedenes achten: In vielen Policen sind beispielsweise geringere Invaliditätsleistungen vorgesehen, da eine Invalidität den Anspruch auf Altersrente nicht mehr schmälern kann, wie dies bei jüngeren Leuten der Fall ist. Auch die Ansprüche, die ältere Menschen nach einem Unfall an eine Versicherung stellen, können meist nur mittels Zusatzbausteinen, sogenannten „Assistance-Leistungen“, realisiert werden. Dabei ist jedoch auf mögliche Befristungen und Einschränkungen zu achten.

Unfallversicherung für Hausfrauen und Hausmänner

Hausfrauen und Hausmänner haben die Möglichkeit, einen BU-Vertrag zu erhalten. Sie werden von Versicherern gegen Berufsunfähigkeit jedoch durchschnittlich in Risikogruppe 4 eingestuft. Das bedeutet: Sie sind nicht besonders einfach und auch nicht besonders günstig zu versichern.

Eine deutlich preiswertere Alternative bietet die private Unfallversicherung für Hausfrauen und Hausmänner, die ebenso wie Senioren nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hoffen können. Durch die tägliche Arbeit im Haushalt sind sie sogar stark gefährdet, einen Unfall zu erleiden: Bei Tätigkeiten wie Fensterputzen, Kochen oder bei der Kinderbetreuung ist das Risiko eines Unfalls immer gegeben.

Unfallversicherung für Familien

Familien können ihrem speziellen Versicherungsbedarf mittels einer Familienunfallversicherung Rechnung tragen: Über die Familienunfallversicherung müssen mindestens zwei Personen versichert sein. Der Vorteil einer Familienunfallversicherung besteht darin, dass sie meist günstiger ist als mehrere Einzelverträge.

Mit einer Familienunfallversicherung lässt sich ein Schutz realisieren, der z.B. auch Kinder oder Hausfrauen und -männer umfasst. Gerade bei einer Familienkonstellation, bei der ein Partner den Haushalt versorgt und mindestens ein Kind vorhanden ist, kann eine Unfallversicherung eine nützliche Ergänzung zu einer bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung des Geld verdienenden Elternteils sein.

Unfallversicherung für Selbständige

Einige Selbständige müssen sich kraft Gesetzes bei einer Berufsgenossenschaft versichern: Dazu gehören beispielsweise selbständige Fotografen oder Grafikdesigner. Die anderen Selbständigen haben die Möglichkeit, freiwillig in eine Berufsgenossenschaft einzuzahlen. Tun sie das, sind sie bei der Ausübung ihres Berufes durch die gesetzliche Unfallversicherung vor Unfällen geschützt.

Selbständige, die nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind, sollten sich alternativ unbedingt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder über eine private Unfallversicherung absichern. Hierbei kann die private Unfallversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt werden; dies etwa, falls eine BU-Versicherung nur zu äußerst ungünstigen Bedingungen zu haben ist, wie es z.B. bei selbständigen Handwerkern der Fall sein kann. Körperlich Tätige zahlen auch in der privaten Unfallversicherung mehr als „Schreibtischtäter“, doch ist eine Unfallversicherung grundsätzlich preiswerter als eine BU.

Die private Unfallversicherung sichert den Versicherungsnehmer zumindest grundlegend ab; geschieht während der Arbeitszeit ein Unfall mit gesundheitlichen Folgeschäden, erhält der Selbständige von seiner Versicherung einen Einmalbetrag und kann das Geld zur finanziellen Absicherung nutzen. Zudem bietet die Unfallversicherung auch Schutz während der Freizeit.

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Unfallversicherung für Sportler

Personen, die viel Sport treiben und sich keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten können, keinen BU-Vertrag erhalten oder ihren BU-Vertrag ergänzen möchten, können ebenfalls auf die private Unfallversicherung (Sportunfallversicherung) abstellen: Hier können sich unter Umständen sogar Extremsportler versichern. Dabei ist allerdings ausschlaggebend, welchem Extremsport der Versicherungsnehmer frönt: Handelt es sich um Tauchen, Fallschirmspringen oder Rafting, ist der Unfallversicherer normalerweise zur Stelle, wenn etwas passiert.

Betreibt der versicherte hingegen Motorsport oder Segelfliegen, kann er nicht auf die Leistungen der privaten Unfallversicherung zählen. Berufssportler sollten sich übrigens nicht allein auf die Unfallversicherung verlassen: Sie können eine spezielle Unfallversicherung für Berufssportler erwerben, die beispielsweise auch Geldleistungen bei Unfällen ohne Invalidität auslöst.

Sonstige Personengruppen

Unfallversicherungen gibt es natürlich nicht nur für die genannten Gruppen: Eine Unfallversicherung kann jeder abschließen, der ein erhöhtes Unfallrisiko bei sich sieht. Auch Einzelpersonen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und in ihrer Freizeit keine gefährlichen Sportarten betreiben, haben die Möglichkeit, sich durch eine private Unfallversicherung abzusichern.

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