Unfallversicherung für Studenten
Gesetzliche und private Unfallversicherung für Studenten
Auch Studenten sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das gilt allerdings nur bei bestimmten Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Studium stehen. Um umfassend abgesichert zu sein, sollten Studenten daher auf eine private Unfallversicherung setzen oder gleich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
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Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung für Studenten?
Studenten sind ebenso wie Schüler oder andere Auszubildende beim Studium unfallversichert. Das heißt: Erleidet ein Student einen Unfall, kann er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen.
Dies gilt für alle Studenten, die an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind.
Versichert sind alle Tätigkeiten, die inhaltlich oder organisatorisch zum Studium gehören – also etwa der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Teilnahme an Exkursionen, die wissenschaftliche Arbeit in Universitäts- und Staatsbibliotheken oder Aufgaben, die im Rahmen der Selbstverwaltung der Uni wahrgenommen werden.
Die Teilnahme am Hochschulsport ist ebenfalls versichert, ebenso wie die Hin- und Rückwege von und zu den genannten Tätigkeiten. Es gibt allerdings auch Tätigkeitsfelder, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt: So wird sie z.B. nicht aktiv, falls Studenten auf dem Campus privaten Aktivitäten wie Mensa- oder Cafébesuchen nachgehen, auf dem Hin- oder Rückweg von studentischen Tätigkeiten Umwege machen, um einzukaufen oder eigene Studienfahrten unternehmen, die nicht von der Hochschule organisiert sind.
Auch das Lernen zuhause unterliegt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Während eines Praktikums bietet die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls keinen Schutz für Studenten. Studenten, die ein freiwilliges oder vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind während dieser Zeit aber üblicherweise über den Betrieb versichert, bei sie das Praktikum ableisten. In den meisten Fällen gilt ein solcher Versicherungsschutz über den Betrieb auch bei dualen Studiengängen.
Gesetzliche Unfallversicherung: Leistungen für Studenten
Studenten, die bei einer der versicherten Tätigkeiten verunfallen, haben Anspruch auf Heilbehandlungen, berufsfördernde Maßnahmen und Verletztengeld bzw. Verletztenrente. Zu den berufsfördernden Maßnahmen, die die Fortsetzung und den Abschluss des Studiums ermöglichen sollen, zählen beispielsweise die Übernahme von Fahrtkosten oder von Kosten, die entstehen, wenn der verletzte Student seine Ausbildung nur in einer Sondereinrichtung für Behinderte fortsetzen kann.
Verletztengeld wird dann ausgezahlt, wenn der Betroffene vor seinem Unfall einem Erwerb nachgegangen ist und dies infolge des Unfalles nicht mehr möglich ist: In diesem Fall gleicht die Unfallversicherung bis zu 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgeltes aus. Sollte der Unfall so folgenschwer sein, dass eine dadurch erlittene Behinderung länger als 26 Wochen andauert und das Unfallopfer zu mindestens 20 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist, wird eine Verletztenrente gezahlt. Diese bemisst sich bei Studenten am sogenannten Mindest-Jahresarbeitsverdienst.
Bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit erhalten Studenten zwei Drittel dieses Jahresarbeitsverdienstes; sind sie nur anteilig erwerbsgemindert, erhalten sie den entsprechenden Anteil der Vollrente. Für die neuen Bundesländer beträgt die Vollrente im Jahr 2015 immerhin 13.608 Euro, sie kann also unter Umständen eine Sicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten.
Schwieriger wird es, wenn nur eine teilweise Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt: Bei einer 30-prozentigen Minderung bezieht der Verunfallte beispielsweise nur knapp 4.000 Euro pro Jahr. Je nachdem, welcher Arbeit er später noch nachgehen kann, ist dies möglicherweise zu wenig, um eine Existenzsicherung zu erreichen. In voller Höhe wird die Unfallrente meist nicht gezahlt.
Private Unfallversicherung für Studenten
Zum Teil erkennt die gesetzliche Unfallversicherung die erlittene Funktionseinbuße, d.h., die Minderung der Erwerbsfähigkeit, gar nicht an. Hier kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung vorbeugen, die nicht aufgrund einer vorliegenden Funktionseinbuße leistet, sondern bestimmte Schadensbilder versichert: So wird in der privaten Unfallversicherung eine Deckungssumme vereinbart und je nach Schaden ein gewisser Anteil dieser Summe ausgezahlt.
Die private Unfallversicherung hat zudem den Vorteil, dass sie Studenten nicht nur in bestimmten Situationen versichert, sondern einen 24-Stunden-Schutz bietet, der in aller Regel weltweit gilt: Auf diese Weise können sowohl alle Tätigkeiten rund um das Studium als auch im privaten Bereich versichert werden. Private Unfallversicherungen für Studenten gibt es schon für unter 80 Euro im Jahr.
Noch lohnender als eine private Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten: Wird der Student berufsunfähig, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vorher vereinbarte monatliche Rente aus und sichert damit die Existenz. Der Clou: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht nur bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit, sondern auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit infolge einer Krankheit eingetreten ist.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Versicherungsexperten immer wieder empfohlen. Sie kostet allerdings deutlich mehr als eine private Unfallversicherung.
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