FAQ Unfallversicherung: Wer benötigt eine Unfallversicherung?
Fragen und Antworten zur Unfallversicherung
Wer benötigt eine Unfallversicherung? Welche Leistungen sind wichtig? Nachfolgend finden Sie Antworten rund um die private Unfallversicherung.
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Wer benötigt eine Unfallversicherung?
Im Prinzip jeder. Ein Unfall ist schnell passiert, ob beim Motorradfahren, beim Sport oder im Haushalt. Und die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen zu Hause und in der Freizeit nicht.
Deshalb kann eine private Unfallversicherung grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie zahlt im Fall von Invalidität, also dann, wenn innerhalb eines Jahres nach einem Unfall ein bleibender Schaden zurückbleibt.
Je schlimmer der Schaden, umso wichtiger ist eine solche finanzielle Absicherung. Auch eine Todesfallleistung kann man mit dem Versicherer vereinbaren.
Wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls in den darauffolgenden 12 Monaten stirbt, wird eine vereinbarte Summe an die Erben, bzw. eine bezugsberechtige Person ausgezahlt.
Besonderheit Sportunfallversicherung: Die Sportunfallversicherung ist eine spezielle Absicherung für Personen, die Sport in einem Verein oder einer Leistungsgruppe ausüben. Sie wird in der Regel vom Verein für seine Mitglieder abgeschlossen und die Kosten dafür werden in die allgemeinen Mitgliedsbeiträge eingerechnet. Hier finden Sie weitere Informationen zur Sportunfallversicherung.
Ich bin versichert und ein Unfall tritt ein: Wie gehe ich vor?
Einen Unfall müssen Sie Ihrem Versicherungsunternehmen sofort melden. Wenn Sie davon ausgehen, dass ein Leistungsanspruch bestehen könnte, sollten Sie sich so bald wie möglich von einem Arzt untersuchen lassen.
Beachten Sie dabei, dass sich manche Gesundheitsschäden erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkbar machen. Gehen Sie also nicht leichtfertig mit einem vermeintlich harmlosen Unfall um.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistung stellen, muss eine ärztliche Beurteilung über die Einschränkungen Ihrer Leistungsfähigkeit beigelegt werden. Dieser Antrag muss spätestens 15 Monate nach dem Unfall eingereicht werden.
Vorsicht: Wenn Sie diese Meldefrist verpassen, muss das Versicherungsunternehmen nicht zahlen! Hat der Unfall den Tod zur Folge, muss dies der Versicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, auch wenn ihr der Unfall schon angezeigt war.
Sind Leistungen von der Unfallversicherung ausgenommen?
Es hängt davon ab, wie bzw. durch welches Ereignis der Unfall zustande gekommen ist. Es kommt immer wieder vor, dass Vericherungen gar nichts zahlen. Das hängt mit der jeweiligen Definition eines „Unfalls“ zusammen.
So sind zum Beispiel solche Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die durch eine Bewusst- seinsstörung hervorgerufen wurden, ganz egal, ob die Ursache ein epileptischer Anfall, ein Schlaganfall oder übermäßiger Alkoholkonsum war. Auch Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse werden von den Versicherungen nicht gedeckt.
Die Leistungsausschlüsse sind aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Es lohnt sich deshalb, die verschiedenen Angebote gründlich zu vergleichen, bevor Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden.
Welche Leistungen sind wichtig?
Die Versicherungsunternehmen bieten Ihnen verschiedene Varianten und Bausteine an. Sie sollten sich bei Ihrer Unfallversicherung aber auf das Wesentliche konzentrieren, das heißt auf die Absicherung bei Invalidität und die Todesfallleistung.
Weitere Extraangebote, wie Unfallkrankentagegeld oder Genesungsgeld, machen in der Regel keinen Sinn. Viele von ihnen dienen nur dazu, die Angebote künstlich „aufzublasen“, um teurere Prämien verlangen zu können.
Wie hoch sollte die vereinbarte Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme können Sie frei wählen. Dabei hat die Summe für den Invaliditätsfall absolute Priorität. Sie sollte so hoch sein, dass Sie und Ihre Familie im Falle einer Vollinvalidität von den Zinsen leben können. Unter 100.000 Euro sollte die Versicherungssumme nicht liegen.
Die für den Todesfall vereinbarte Summe darf hingegen ruhig niedriger angesetzt werden. Im Übrigen empfehlen sich Tarife mit Progression, mit denen man bei schwerer Invalidität mehr Geld bekommt.
Wer erhält Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen bekommt jeder Pflichtversicherte. Dazu gehören u. a. Arbeitnehmer, Kinder im Rahmen ihres Aufenthalts in einer Tagesstätte, Schüler und Studenten sowie Pflegepersonen und ehrenamtlich Tätige.
Auch die so genannten Minijobber mit einem monatlichen Bruttogehalt von höchstens 450 Euro sind gesetzlich unfallversichert.Ansprechpartner für Arbeitgeber in Privathaushalten ist die Minijob-Zentrale.
Zu ihren Aufgaben gehört auch die Anmeldung der Haushaltshilfe zur gesetzlichen Unfallversicherung. Für die Versicherten ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei.
Die Beiträge werden in voller Höhe vom Arbeitgeber bzw. von der öffentlichen Hand übernommen.Andererseits können sich aber auch Unternehmer, Freiberufler und im Betrieb mitarbeitende Ehegatten in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichern.
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt in Leistung, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder aber einer anerkannten Berufskrankheit ist.
Mittlerweile verzichten einige Versicherer auf die Gesundheitsfragen. Das heißt jedoch nicht, dass Vorerkrankungen für die Unfallversicherung keine Rolle spielen. Warum und für wen es sich lohnt, eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen, erfahren Sie hier. Weiter »