Unfallversicherung für Kinder

Kinderunfallversicherung Überblick

Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert, die sich im Verantwortungsbereich einer Kindertageseinrichtung oder Schule ereignen. Außerhalb des Verantwortungsbereiches dieser Einrichtungen aber besteht kein Versicherungsschutz – hier hilft eine Kinderunfallversicherung.

Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?

Unfallversicherung für Kinder

Kinder und Jugendliche, die eine Kindertageseinrichtung oder eine Schule besuchen, sind in aller Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle versichert.

Das gilt allerdings nur, sofern sich der jeweilige Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit dem Schul- oder Kindergartenbesuch ereignet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er während der Betreuungszeit in einem Kindergarten oder während des Unterrichts an einer Schule oder in der Pause geschieht.

Auch Wegeunfälle auf dem Weg von oder zur Schule oder Betreuungseinrichtung sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hierbei gelten allerdings besondere Regeln: Umwege bzw. längere Wege sind nur in Ausnahmefällen erlaubt – werden sie unbegründet unternommen oder wird der Weg unterbrochen, kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Grundsätzlich nicht versichert sind private Aktivitäten auf dem Gelände der jeweiligen Einrichtung oder Tätigkeiten, die zwar in Zusammenhang mit dem Lernen stattfinden, aber zuhause durchgeführt werden (Erledigen von Hausaufgaben, Wiederholen des Lernstoffs, Inanspruchnahme privater Nachhilfe).

Unter Kindertageseinrichtungen versteht man Orte, die der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern dienen. Dazu zählen Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten und auch Krippen, die jedoch staatlich anerkannt sein müssen. Die von der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Schulen können entweder allgemeine oder berufsbildende Schulen sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schule sich in öffentlicher oder in privater Hand befindet.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder

Erleidet ein Kind einen Unfall, der sich im Verantwortungsbereich von Kindertageseinrichtung oder Schule ereignet, hat es Anspruch auf Heilbehandlung, Fördermaßnahmen und schließlich auch auf Verletztengeld oder schlimmstenfalls Verletztenrente. Im Rahmen von Heilbehandlungen werden beispielsweise ärztliche und zahnärztliche Leistungen erbracht, Therapien finanziert oder auch Pflegeleistungen bewilligt.

Fördermaßnahmen umfassen z.B. Förderunterricht oder die Übernahme von Fahrtkosten zur Schule. Verletztengeld können Kinder nur dann beziehen, wenn sie vor dem Unfall einer vergüteten Beschäftigung nachgegangen sind. Eine Verletztenrente erhalten Kinder im Falle einer Verletzung, die die Gesundheit nach Ablauf von 26 Wochen zu mindestens 20 Prozent beeinträchtigt.

Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach einem gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsverdienst, der bei Kindern zwischen 15 und 18 Jahren 40 Prozent einer festen Bezugsgröße beträgt. Von diesen 40 Prozent werden zwei Drittel als Vollrente berechnet. Dies ergibt im Jahr 2015 eine konkrete Summe von 9.072 Euro (alte Bundesländer) bzw. 7.728 Euro (neue Bundesländer).

Jüngere Kinder erhalten noch deutlich weniger Geld: Unter 15-Jährigen stehen nur 7.560 Euro (alte Bundesländer) bzw. 6.440 Euro (neue Bundesländer) pro Jahr zu, Kindern unter sechs Jahren sogar nur 5.670 Euro (alte Bundesländer) bzw. 4.830 Euro (neue Bundesländer). Ist die Gesundheit durch den Unfall nicht vollständig, sondern nur zum Teil beeinträchtigt, erhält das betroffene Kind lediglich den entsprechenden prozentualen Anteil an der Vollrente.

Private Unfallversicherung schützt Kinder im Freizeitbereich

Die gute Nachricht: Die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung wächst mit – erreicht das Kind eine neue Altersstufe, wird sein Rentenanspruch also neu festgelegt. Gerade bei Kindern, die nur eine Teilrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, ist jedoch fraglich, ob diese ausreicht, um die entstandenen Behinderungen finanziell zu kompensieren.

Hilfreich kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Kinder sein: Verunfallt das versicherte Kind so, dass ein bleibender Schaden entsteht, erbringt der Privatversicherer eine vorher festgelegte Geldleistung, die sich nach dem Invaliditätsgrad richtet. Besonders vorteilig wirkt sich aus, dass die private Unfallversicherung für Kinder nicht nur bei Aktivitäten im schulischen Rahmen geltend gemacht werden kann, sondern rund um die Uhr Schutz bietet – also auch bei jeder Unternehmung im Haus oder in der Freizeit.

Zudem ist der Versicherungsschutz meist weltweit gültig. Insbesondere bei lebhaften Kindern kann sich der Erwerb einer privaten Unfallversicherung wirklich lohnen. Möglich ist auch der Erwerb einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler: Sollte der versicherte Schüler schon während der Schulzeit schulunfähig werden, zahlt die Versicherung ihm eine monatliche Rente aus – eben ganz wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherng für Erwachsene.

Ein großer Vorteil der Schüler-BU liegt darin, dass beim Eintritt in die BU noch günstige Bedingungen herrschen, denn Kinder und Jugendliche bringen ein niedriges Eintrittsalter und eine gute Gesundheit mit. Außerdem kann die BU bereits bis zum Rentenalter abgeschlossen werden; die Bedingungen verschlechtern sich auch nicht, falls der versicherte Schüler später einen risikoreichen Beruf ergreifen sollte.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind allerdings generell teurer als private Unfallversicherungen. Darüber hinaus werden sie in der Regel erst für Schüler ab 15 Jahren angeboten.

Da die meisten Kinder aber gerne toben – und dies bereits im Kleinkindalter – ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler also nur eine Alternative für ältere Kinder. Weil sich die Mehrzahl der Unfälle im außerschulischen Bereich ereignet, ist Eltern der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für ihr Kind anzuraten.

Sinnvoll kann es sein, gleich eine Familienunfallversicherung abzuschließen, die mehrere Mitglieder einer Familie absichert – vor allem, wenn die erwachsenen Familienmitglieder selbst nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Oft bieten die Versicherer einen Rabatt ab drei Versicherten.

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