Unfallversicherung für Selbständige

Die Unfallversicherung ist gerade für Selbständige wichtig

Selbständige sollten sich in jedem Fall gegen Arbeitsunfälle absichern: Das geht zum Beispiel über die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung. Alternativ ist auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung möglich – und der hat Vorteile: Eine private Unfallversicherung hat nämlich einen wesentlich größeren Geltungsbereich.

Gesetzliche Unfallversicherung für Selbständige?

Unfallversicherung für Selbständige

Selbständige sind per Gesetz nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert: Die Versicherungspflicht besteht nur für mögliche Angestellte.

Einige selbständige Berufe müssen sich dennoch bei den gesetzlichen Versicherungsträgern versichern: Dies gilt zum Beispiel bei Fotografen oder für Selbständige im Gesundheitswesen wie etwa Logopäden oder Hebammen.

Manche der zuständigen Berufsgenossenschaften sehen in ihrer Satzung zudem eine Versicherungspflicht für diejenigen Unternehmer vor, für deren Branche sie verantwortlich sind.

Personen ohne Versicherungspflicht können sich allerdings ebenso bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das geschieht über die jeweilige Berufsgenossenschaft, bei der ein schriftlicher Antrag gestellt werden muss.

Die monatlichen Beiträge können mit dem Versicherungsträger abgestimmt werden; sie regeln auch die Höhe der Zuwendungen, die der Selbständige nach einem Unfall in Anspruch nehmen kann. Der Beruf wird allerdings berücksichtigt und führt, sofern er risikoreich ist, zu einem höheren Beitrag.

Wie Arbeitnehmer können Selbständige bei der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit als auch Hin- und Rückwege von und zur Arbeitsstätte versichern: Erleiden sie dann beim Betreiben ihres Gewerbes bzw. der Ausübung ihres Berufes einen Unfall, können sie Leistungen beanspruchen, die von Rehabilitationsmaßnahmen über Verletztengelder bis zu einer Unfallrente reichen.

Falls der Arbeitsplatz im eigenen Zuhause liegt, sollte jedoch vor der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft abgeklärt werden, inwieweit der Versicherungsschutz dort gilt: Im Falle eines Arbeitnehmers, der im Home Office Telearbeit leistet, springt der gesetzliche Versicherer nämlich in aller Regel nur dann ein, wenn sich ein Unfall unmittelbar im Arbeitszimmer ereignet – passiert dagegen etwas beim Kaffeekochen in der Küche, erhält der Geschädigte keine Versicherungsleistungen.

Bessere Risikodeckung bei der privaten Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet eine grundlegende Absicherung, die neben Arbeits- und Wegeunfällen auch anerkannte Berufskrankheiten absichert. Hinsichtlich der Unfälle gilt sie jedoch sowohl zeitlich als auch räumlich nur in einem eingeschränkten Bereich. Eine private Unfallversicherung für Selbständige hat demgegenüber einen größeren Nutzen: Sie gilt üblicherweise 24 Stunden am Tag und weltweit.

Dabei können Selbständige Unfälle mit langfristigen Folgen versichern – tritt eine Vollinvalidität ein, zahlt die Versicherung eine zuvor vereinbarte Deckungssumme aus. Bei Teilinvalidität erhält der Geschädigte nach einem bestimmten Schlüssel einen Anteil an dieser Summe.

Bei manchen Versicherern lassen sich zusätzlich weitere Assistance-Leistungen hinzubuchen, die Fahrdienste, Rehamaßnahmen oder behindertengerechte Umbauten am Firmenwagen vorsehen.

Die private Unfallversicherung als Alternative zur BU

Eine noch bessere Absicherung erzielen Selbständige mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt nämlich dann ein, wenn eine Krankheit oder ein Unfall Berufsunfähigkeit ausgelöst haben. Bei Unfällen wird dabei nicht unterschieden, ob sie sich während der Arbeits- oder Freizeit zugetragen haben. Auch Krankheiten müssen nicht in erkennbarem Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen.

Tritt beim Versicherten eine Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung ihm eine vor Vertragsabschluss vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Der einzige Haken: Die Rente wird meist erst ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit geleistet, während eine Unfallversicherung bereits bei geringeren Invaliditätsgraden zahlt. Zudem ist die Berufsunfähigkeitsversicherung in aller Regel teurer als eine private Unfallversicherung für Selbständige.

Gerade wenn Selbständige einen Beruf ausüben, der mit einem gewissen Risiko verbunden ist, kann die BU kostspielig werden (siehe Berufsunfähigkeit Berufsgruppen). Alter und Gesundheitszustand führen unter Umständen sogar zu einer Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. In solchen Fällen ist die private Unfallversicherung für Selbständige eine gute Alternative.

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