Krankenhauszusatzversicherung Wartezeit
Krankenhauszusatzversicherung: Mit oder ohne Wartezeit?
Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließt, möchte sie vielleicht schon bald in Anspruch nehmen. Das geht aber nicht in jedem Fall: Die meisten Anbieter von Krankenhauszusatzversicherungen sehen eine Wartezeit vor. Es gibt jedoch auch Versicherer, die Krankenhauszusatztarife ohne Wartezeit anbieten.
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Allgemeine und besondere Wartezeiten
Wartezeiten gibt es bei mehreren Arten von privaten Versicherungen: Sie sollen verhindern, dass Verträge nur deshalb abgeschlossen werden, weil der Versicherungsfall absehbar oder sogar schon eingetreten ist.
Ein solcher Missbrauch schädigt nämlich nicht nur den Versicherer, sondern auch die gesamte Versichertengemeinschaft, die den Versicherungsfall letztlich mit höheren Beiträgen bezahlen muss.
Hinsichtlich der Wartezeiten der privaten Krankenhauszusatzversicherung wird zwischen der allgemeinen und der besonderen Wartezeit unterschieden.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, die besondere Wartezeit hingegen erstreckt sich über acht Monate und betrifft die Bereiche Zahn, Schwangerschaft und Psychotherapie.
Hinsichtlich der Krankenhauszusatzversicherung gilt dann z.B., dass die zusätzlichen Leistungen bei Entbindungen im Krankenhaus erst nach acht Monaten wirksam werden – Frauen, die früher entbinden, haben also diesbezüglich nichts von ihrer Krankenhauszusatzpolice.
Für Frauen mit Kinderwunsch ist es entsprechend sinnvoll, sich vor der Schwangerschaft um eine Krankenhauszusatzversicherung zu kümmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Krankenhauszusatzversicherung Geburt und Schwangerschaft.
Manche Krankenhauszusatztarife sehen auch Leistungen bei einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik vor, der dann ebenfalls von der Achtmonatsfrist betroffen ist.
Krankenhauszusatzversicherungen ohne Wartezeiten
Die meisten Krankenhauszusatztarife schließen allgemeine und besondere Wartezeiten ein. Einige wenige Tarife verzichten jedoch darauf und garantieren dem Versicherten von Beginn an an einen komfortablen Aufenthalt im Krankenhaus.
Hierbei muss wiederum in zwei Arten von Krankenhauszusatzversicherungen unterschieden werden: Solche, die keinerlei Wartezeiten haben, und solche, die mit Einschränkungen arbeiten.
Eine Einschränkung kann beispielsweise vorliegen, wenn die Wartezeit nur für Entbindungen gilt. Mitunter wird die Wartezeit in der Krankenhauszusatzversicherung auch bei Kindern im Alter von unter einem Jahr erlassen, sofern die U-Untersuchungshefte vorgelegt werden.
Im Übrigen können Antragsteller bei vielen Versicherern einen Wegfall der Wartezeit erreichen, wenn sie ein ärztliches Attest vorzeigen, das ihnen einen guten Gesundheitszustand bescheinigt.
Dies setzt allerdings eine ausführliche Untersuchung bei einem Arzt voraus, wobei der Antragsteller die Kosten für die Erstellung des Attests selbst trägt. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit automatisch.
Tarife mit und ohne Wartezeiten vergleichen
Wer einen Tarif ohne Wartezeiten ins Auge fasst, sollte genau auf die Leistungen und den Preis der in Frage kommenden Tarife achten und die Angebote mit denen anderer Versicherer vergleichen: Krankenhauszusatzversicherungen ohne Wartezeit können nämlich teurer werden als Verträge mit Wartezeit, denn der Versicherer trägt hier ein größeres Risiko.
Verträge ohne Wartezeiten, die zu günstigen Preisen angeboten werden, enthalten wiederum oftmals weniger Leistungen als Krankenhauszusatzversicherungen mit Wartezeiten. Generell beinhalten Verträge ohne Wartezeiten häufig auch eine verschärfte Gesundheitsprüfung.
Man sollte die bestehenden Tarife also sorgfältig miteinander vergleichen und ermitteln, was Krankenhauszusatzversicherungen mit und ohne Wartezeiten bieten. Erst danach sollte die Versicherung beantragt bzw. abgeschlossen werden.
Gerade hinsichtlich der Kosten ist allerdings zu beachten, dass diese nicht nur von einem möglichen Erlass der Wartezeiten, sondern teils auch vom Alter und Gesundheitszustand des zu Versichernden sowie den Versicherungsleistungen und der Bildung von Altersrückstellungen abhängen.
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