FAQ Krankenhauszusatzversicherung
Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung
Was leistet eigentlich eine Krankenhauszusatzversicherung? Gilt der Schutz schon bei Vertragsabschluss? Und gibt es auch Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen? Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung und die Antworten darauf zusammengestellt.
Auf dieser Seite
- Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung für Einbettzimmer?
- Ab wann kann ich meine Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen?
- Gibt es auch Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
- Welche Leistungen kann ich in der Schwangerschaft erwarten?
- Was bedeuten Alterungsrückstellungen in der Krankenhauszusatzversicherung?
- Welches sind die wichtigsten Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung?
- Was ist die GOÄ?
- Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung für die ganze Familie?
- Wann ist ein Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
- Wo erhalte ich einen Vergleich der Krankenhauszusatzversicherungen?
Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung für Einbettzimmer?
Geht es um Tarife der Krankenhauszusatzversicherung, ist meist von Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer die Rede.
In welchem Zimmer man liegt, ist jedoch nicht vom Zufall abhängig: Der gewählte Tarif entscheidet darüber, ob es von einem weiteren Bettnachbarn genutzt werden darf oder nicht.
Einbetttarife sind allerdings etwas teurer als Zweibettversicherungen, da Einbettzimmer für ein Krankenhaus weniger rentabel sind. Manche Tarife lassen dem Versicherten auch die Wahl, ob er ein Ein- oder Zweibettzimmer nutzen möchte.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung.
Ab wann kann ich meine Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen?
Die allgemeine Wartezeit beträgt bei der Krankenhauszusatzversicherung drei Monate, die besondere Wartezeit acht Monate. Die besondere Wartezeit umfasst die Bereiche Zahn, Schwangerschaft und Psychotherapie.
Einige Krankenhauszusatztarife verzichten auch ganz auf Wartezeiten oder sehen sie nur in bestimmten Umfang vor. Dies ist allerdings meist mit bestimmten Pflichten seitens des Versicherten verbunden, teils auch mit höheren Kosten oder eingeschränkten Leistungen. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit grundsätzlich ganz.
Gibt es auch Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Es gibt sie − die Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: In der Regel sind sie in ihren Leistungen stark eingeschränkt, da das Risiko für den Versicherer sonst zu groß wäre.
Wer befürchtet, dass er die Gesundheitsprüfung nicht besteht, kann eine Zusatzversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung in Betracht ziehen. Bei solchen Versicherungen sind die Abfragezeiträume oft kürzer und die Gesundheitsfragen insgesamt präziser. Diese Versicherungen können jedoch teurer sein.
Welche Leistungen kann ich in der Schwangerschaft erwarten?
Bei Schwangerschaft und Geburt stehen versicherten Frauen die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch Chef- bzw. Wahlärzte zu, während die normalen Kassenleistungen lediglich die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Betreuung durch den Stationsarzt vorsehen.
Die Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung lassen den Aufenthalt zur Entbindung also deutlich komfortabler erscheinen. Die Krankenhauszusatzversicherung sollte allerdings schon vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden, da für Geburtsleistungen eine achtmonatige Wartezeit gilt – weitere Informationen siehe: Krankenhauszusatzversicherung Geburt und Schwangerschaft.
Was bedeuten Alterungsrückstellungen in der Krankenhauszusatzversicherung?
Alterungsrückstellungen dienen im Versicherungsbereich dazu, Rücklagen für das Alter zu bilden − denn im Alter fallen üblicherweise höhere Krankheitskosten an. Tarife mit Alterungsrückstellungen sind von Beginn der Versicherung an teurer, steigen dafür aber im Laufe der Zeit kaum an. Tarife ohne Alterungsrückstellungen hingegen sind anfänglich günstig, werden aber später immer teurer, da die fehlenden Rücklagen ausgeglichen werden müssen.
Welches sind die wichtigsten Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung?
Grundsätzlich umfasst die Krankenhauszusatzversicherung eine stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, eine Chefarzt- bzw. Wahlarztbehandlung und freie Krankenhauswahl. Dazu kommen noch weitere Leistungen wie etwa Tagegeld für Kuraufenthalte oder Rooming-in bei versicherten Kindern.
Besonders wichtig ist die Behandlung durch den Chefarzt, da sie ohne Zusatzversicherung sehr teuer werden kann. Der Aufpreis für das Ein- oder Zweibettzimmer ist zwar auch nicht ganz billig, ihn können Patienten aber notfalls noch selbst aufbringen: Ein Einzelzimmer im Krankenhaus kostet im bundesweiten Durchschnitt knapp unter 100 Euro pro Tag.
Was ist die GOÄ?
Die leitenden Ärzte eines Krankenhauses dürfen ihre Leistungen mit dem Patienten privat abrechnen. Grundlage dafür ist die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte): Jede Leistung vom Beratungsgespräch bis zur Operation erhält darin eine bestimmte Punktzahl, die mit rund 5,83 Cent multipliziert wird.
Das Ergebnis ist der einfache Gebührensatz für privatärztliche Leistungen. Üblich ist die Abrechnung des 2,3-fachen Gebührensatzes, in schwierigeren Fällen können sich Ärzte aber auch den 3,5-fachen Satz abrechnen und nach Vereinbarung sogar darüber hinausgehen.
Wer im Krankenhaus eine privatärztliche Behandlung verlangt, zahlt für den gesamten Krankenhausaufenthalt nach der GOÄ. Vorsicht: Nicht alle Krankenhauszusatztarife übernehmen die höheren Gebührensätze − bei der Suche nach einer geeigneten Krankenhauzusatzversicherung lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte.
Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung für die ganze Familie?
Eine Familienversicherung wie in der Unfallversicherung, bei der mehrere Mitglieder einer Familie in einem Vertrag versichert werden, gibt es in der Krankenhauszusatzversicherung nicht. Insgesamt sieht die Krankenhauszusatzversicherung keinen Familienrabatt vor. Es gibt aber dennoch die Möglichkeit, einen Preisnachlass auf die Zusatzversicherung zu erhalten.
Wann ist ein Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Manchmal kann ein Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll sein: Zum Beispiel dann, wenn die bisherige Versicherung weniger leistet als ein anderer Tarif. Beim Wechsel der Versicherung gilt es jedoch zu beachten, dass der neue Vertrag durch das gestiegene Alter und eine veränderte Gesundheitssituation möglicherweise teurer werden oder sogar abgelehnt werden kann.
Wer seinen Tarif über einen Kooperationspartner der Krankenkasse abgeschlossen hat, sollte beachten, dass die Zusatzversicherung durch einen Wechsel der Krankenkasse unter Umständen entfallen kann.
Wo erhalte ich einen Vergleich der Krankenhauszusatzversicherungen?
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Krankenhauszusatzversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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