DKV Krankenhauszusatzversicherung

Anbieter Krankenhauszusatzversicherung: DKV

Für wen sind die Krankenhauszusatzversicherungen der DKV geeignet? Verschaffen Sie sich nachfolgend einen Überblick über die drei DKV-Krankenhauszusatztarife.

Anbieter Krankenhauszusatzversicherung

Im Rahmen der Krankenhauszusatzversicherung bietet die DKV drei Varianten an. Es handelt sich um die Tarife:

  • DKV Basis-Tarif
  • DKV Komfort-Tarif
  • DKV-Premium

In aller Kürze: Mit dem Basis-Tarif sichern Kunden sich nur die Zuzahlung zum Ein- oder Zweibettzimmer, während sie im Komfort-Tarif bei Unfällen den Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer inklusive Chefarztbehandlung absichern können.

Der Tarif Premium enthält schließlich Wahlleistungen und komfortable Unterbringung bei Krankenhausaufenthalt nach Unfall oder bei Krankheit. Bei Bedarf kann der Premium-Tarif weiter ausgestaltet werden.

Mehr zu den Krankenhaus- bzw. stationären Zusatztarifen der DKV erfahren Sie in dem nachfolgenden Tarifüberblick.

DKV Basis-Tarif

Der Basis-Tarif der DKV beinhaltet die folgenden Leistungen:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (Tarife UZ1 bzw. UZ2) bei Krankenhausaufenthalt
  • Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro bzw. 25 Euro, falls das Krankenhaus nur Unterbringung im Mehrbettzimmer anbietet

Auch im Tarif UZ2 steht es dem Versicherten frei, sich im Krankenhaus für ein Einbettzimmer zu entscheiden. Dann wird jedoch nur der Aufschlag für das Zweibettzimmer erstattet. Falls das Krankenhaus nur Zwei- oder Einbettzimmer anbietet, werden aber zusätzlich 50 Prozent des Einbettzimmeraufschlags übernommen.

Vor- und Nachteile des Basis-Tarifs

Zusätzlich zu den Leistungen Ein- oder Zweibettzimmer bietet die DKV in der Basisversion ihrer Krankenhauszusatzversicherung Beratungsleistungen per Gesundheitstelefon. Außerdem haben Versicherte das Recht, in einen anderen Krankenhauszusatztarif zu wechseln – erlaubt ist das allerdings nur bei gleichartigem Versicherungsschutz.

Wer später in einen Tarif mit höherem Versicherungsschutz wechseln will, muss deshalb mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen.

Die Beiträge des DKV-Basis-Tarifs der Krankenhauszusatzversicherung sind – zumindest bei Anwahl von UZ2 – sehr günstig. Man sollte sich aber genau überlegen, ob man diesen Schutz auch wirklich braucht: Experten zufolge kann man ihn notfalls aus eigener Tasche zahlen.

DKV Komfort-Tarif

Im Komfort-Tarif der DKV Krankenhauszusatzversicherung sind bereits mehr Leistungen enthalten als im Basis-Tarif:

  • Mehrkosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer einschließlich Kosten für Telefon, Internet, Radio- und Fernsehgerät und besondere Verpflegung
  • Übernahme wahlärztlicher/belegärztlicher Leistungen bis zu den Höchstsätzen, bei begründeten Erschwernissen auch darüber hinaus
  • Krankenhaustagegeld in Höhe von 25 Euro, falls der Versicherte weder Ein- bzw. Zweibettzimmer noch wahlärztliche/belegärztliche Leistungen in Anspruch nimmt
  • freie Krankenhauswahl (inkl. Mehrkosten für einen Krankentransport von bis zu 100 km)
  • Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 200 Euro bei bestimmten ambulanten Operationen im Krankenhaus
  • Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung
  • Beitragsbefreiung ab dem 92. Tag des Krankenhausaufenthaltes bei vollstationärer Behandlung

Vor- und Nachteile des Komfort-Tarifs

Im Komfort-Tarif des DKV Krankenhauszusatzversicherung werden nicht nur wahlärztliche, sondern auch belegärztliche Leistungen übernommen. Auch im Komfort-Tarif bietet die DKV zudem telefonische Beratung zu stationären Behandlungen an. Der Komfort-Tarif ist günstig, insgesamt leistet er aber nur bei Unfällen. Die Kostenpauschale bei ambulanter Operationen ist darüber hinaus in vielen Fällen ausgeschlossen.

DKV Premium-Tarif

Zu den Leistungen des Premium-Tarifs der DKV zählen:

  • Mehrkosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bzw. im Zweibettzimmer (Tarife KGZ1 und KGZ2)
  • Übernahme wahlärztlicher/belegärztlicher Leistungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
  • Krankenhaustagegeld in Höhe von 25 Euro (KGZ1) bzw. 20 Euro (KGZ2), falls der Versicherte weder Ein- bzw. Zweibettzimmer noch wahlärztliche/belegärztliche Leistungen in Anspruch nimmt; für Kinder gilt ein Krankenhaustagegeld in halber Höhe
  • freie Krankenhauswahl
  • Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 200 Euro bei bestimmten ambulanten Operationen im Krankenhaus
  • Beitragsbefreiung ab dem 92. Tag des Krankenhausaufenthaltes

Wählt der Versicherte im Tarif KGZ2 ein Einzelzimmer, sind nur die Mehrkosten für ein Zweibettzimmer erstattungsfähig. Bietet das Krankenhaus nur Ein- oder Zweibettzimmer an, wird der Aufschlag für ein Einzelzimmer aber zu 60 Prozent erstattet.

Vor- und Nachteile des Premium-Tarifs

Der Premium-Tarif der DKV Krankenhauszusatzversicherung leistet bei Krankenhausaufenthalten infolge von Krankheiten oder infolge von Unfällen. Wie in den anderen beiden Krankenhauszusatztarifen der DKV besteht zusätzlich Anspruch auf telefonische Beratungsleistungen.

Wer den Premium-Tarif bucht, kann außerdem wählen, ob er Alterungsrückstellungen bilden möchte oder nicht: Bei der Bildung von Alterungsrückstellungen ist der Beitrag von Beginn an höher, steigt aber nur in bestimmten Fällen an, während ohne Rückstellungen höhere Beitragssprünge zu erwarten sind.

Im Premium-Tarif bietet der Versicherer DKV optional die Hinzubuchung des Tarifs KombiMed Best Care: Bei bestimmten schweren Erkrankungen haben Kunden damit die Möglichkeit, deutschlandweit innerhalb von fünf Tagen einen renommierten Experten aufzusuchen, der gegebenenfalls auch eine Operation durchführt.