Kleingartenversicherung

Kleingartenversicherung: Schutz für Laube und Garten

In einem Kleingarten stecken viele Liebe, Pflege und der eigenen Hände Arbeit. Schäden treffen den Besitzer daher oftmals hart. Leider lassen sich diese nicht gänzlich vermeiden – aber gut versichern. Mit der Kleingartenversicherung können Sie Beschädigungen schnell beseitigen und sich danach wieder in Ihrer Oase erholen.

Was ist ein Kleingarten?

Kleingartenversicherung

In Deutschland gibt es laut Angaben des Bundesverband deutscher Gartenfreunde e.V. etwa 910.000 Kleingärten, die von fast 5 Millionen Menschen genutzt werden.1

Die Kleingartenversicherung ist die erste Wahl für Gartenfreunde und Laubenbesitzer, wenn es darum geht dieses Kleinod in der Natur zu schützen. Feuer, Sturm, Hagel, Einbrüche… – Risiken gibt es einige.

So ein Schrebergarten birgt meist auf den ersten Blick keine allzugroßen Schätze, aber Möbel, Küchen- und Gartengeräte haben zusammengenommen doch einiges an Wert und dazu kommt natürlich noch das Gartenhaus selbst.

Wird dies alles durch ein Feuer zerstört oder bei einem Einbruch die gesamte Ausstattung gestohlen oder beschädigt, stellt man schnell fest, dass neben Erinnerungen auch hohe finanzielle Werte daran hängen.

Die Kleingartenversicherung hilft Ihnen sowohl die Laube als auch ihren Inhalt zu schützen. Lesen Sie hier alles Wichtige zur Kleingartenversicherung und ihren Leistungen.

Was ist eigentlich ein Kleingarten? Auch wenn man sofort ein gewisses Bild im Kopf hat, ist die Frage danach, was eigentlich genau ein Kleingarten ist, legitim. Das ist im Bundeskleingartengesetz (BKleinG)2 in den Paragraphen 1 bis 3 ganz genau geregelt.

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Kleingarten sind:

  • Was im Kleingarten angebaut wird, ist für den Eigenbedarf gedacht (nicht erwerbsmäßig)
  • Der Kleingarten dient zu Erholungszwecken
  • Er befindet sich in einer Anlage mit mehreren Kleingärten, die durch Wege, Spielflächen oder Vereinshäuser miteinander verbunden sind
  • Der Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein
  • Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig
  • Die Laube darf in Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein

Es gibt natürlich noch eine Reihe weiterer Bestimmungen, aber dies sind die wichtigsten. Sie spielen auch bei der Versicherung des Kleingartens eine Rolle.

Was ist in der Kleingartenversicherung geschützt?

Die Kleingartenversicherung muss in jedem Fall die Gartenlaube oder das Gartenhaus schützen und den darin befindlichen Inhalt, also Hausrat und Ausstattung. 

Versichert sind meist:

  • die Gartenlaube
  • verschiedene Einbauten (z.B. Sanitärinstallationen, elektrische Anlagen)
  • Veranden und Pergolen
  • Vor- und Anbauten
  • Zäune
  • Toiletten, Brunnen, Pumpen, Licht- und Klingelleitungen etc., auch wenn sie vom Gebäude getrennt sind

Nur bei wenigen Anbietern mitversichert werden auch

  • Sträucher
  • Gartenkulturen
  • Ernten

Die Mitversicherung des Gartens selbst gilt in der Regel auch nur für Feuerschäden. Meist können Gartenmöbel im Freien gegen Aufschlag mitversichert werden.

Achtung

Die private Hausratversicherung schließt zwar oftmals eine Außenversicherung mit ein, d.h. der Hausrat ist nicht nur in den eigenen vier Wänden sicher, sondern bspw. auch auf Reisen, aber: das gilt nicht für dauerhaft außer Haus befindliche Sachen.

Was länger in der Gartenlaube steht, ist also in aller Regel nicht im Rahmen der Hausratversicherung abgesichert. 

Welche Risiken deckt die Kleingartenversicherung ab?

In der Kleingartenversicherung gibt es einen Grundschutz, der die Risiken

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus
  • Glasschäden
  • Schäden an Geräten

umfasst. Wem das nicht reicht, der kann optional und gegen einen preislichen Aufschlag auch die Risiken

  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasser

absichern. Ebenfalls drauflegen muss, wer sich höhere Deckungssummen wünscht.

Versicherung im Ausland und für größere Gebäude

Die Kleingartenversicherung ist nur in Deutschland und für Kleingärten in Kleingartenanlagen gedacht. Wessen Garten und Gartenlaube diese und die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, wer also zum Beispiel ein kleines Häuschen in Spanien besitzt, der braucht eine Wochenendhausversicherung.

Wer in einem Garten, der zur Wohnung oder dem Eigenheim gehört, ein Gartenhaus stehen hat, der kann dies meist in der Gebäudeversicherung mitversichern bzw. gilt es als mitversichert, wenn es bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden ist.

Wird das Gartenhaus später gebaut, dann müssen Sie unbedingt dafür sorgen, dass es in den Versicherungsvertrag aufgenommen wird. In der Hausratversicherung ist der Inhalt des Gartenhauses in der Regel nicht abgesichert, außer Sie schließen ihn ausdrücklich ein.

Fragen und Antworten zur Kleingartenversicherung

Kleingartenversicherung: Welche Leistungsausschlüsse gibt es?

Nicht alles, was sich in der Laube oder dem Schrebergarten befindet, wird mitversichert. Zu den gängigsten Leistungsausschlüssen in der Kleingartenversicherung gehören

  • Bargeld
  • Schmuck und Edelsteine
  • Kraftfahrzeuge und Anhänger
  • Fahrräder, Sportgeräte und Boote
  • Unterhaltungselektronik (manchmal bis zu Höchstsummen eingeschlossen)
  • Haus- und andere Tiere
  • Pflanzen und Gartenerzeugnisse (kommt auf den Anbieter an)

Ist eine Kleingartenversicherung mit und ohne Verein zu haben?

Die Kleingartenversicherung wird in der Regel als Gruppenversicherung über den Kleingartenverein abgeschlossen. Einige Versicherer bieten die Kleingartenversicherung gar nicht ohne entsprechende Vereins- oder Verbandsmitgliedschaft an.

Der Vorteil von einer Gruppenversicherung ist der Preis. Meist ergeben sich hier ordentliche Rabatte für die Kleingartenbesitzer. Wer sich keinem Verband oder Verein anschließen will, kann sich trotzdem absichern.

Tipp: Nicht alle Versicherer bieten eine Kleingartenversicherung ohne Vereinsmitgliedschaft an, aber ein paar. Bei einem Vergleich der Anbieter können Sie die Versicherer, die auf einer solchen Mitgliedschaft bestehen, einfach aussortieren und aus den anderen Angeboten wählen.

Wie hoch muss die Deckungssumme sein?

In der Kleingartenversicherung sollte der Neuwert der Gartenlaube sowie der Neuwert des darin befindlichen Inventars abgesichert werden. Verschaffen Sie sich daher auch einen Überblick über den Wert der

  • Möbel
  • des Kühlschranks
  • des Herds
  • der Küchengeräte
  • der Bekleidung
  • der Gartengeräte
  • anderer Elektrogeräte

In der Regel werden von den Versicherern Höchstversicherungssummen für Gebäude und Inhalt festgelegt. Diese liegen für das Gebäude oftmals um 5000 Euro und für das Inventar um 2500 Euro. Eine Höherversicherung ist möglich und sinnvoll, wenn Sie bei der Berechnung der Neuwerte auf deutlich darüber liegende Beträge kommen.

Die Höhe der Deckungssummen ist dabei vor allem von der Größe der bebauten Fläche abhängig. Je mehr bebaute Fläche, desto größer die Versicherunsgsumme fürs Gebäude. Auch für den Inhalt erhöht sich dann die Deckungssumme.

Was kostet eine Kleingartenversicherung?

Der Grundschutz für den Kleingarten ist schon ab unter 40 Euro zu haben. Zusatzleistungen und die Anhebung der Versicherungssummen erhöhen die zu zahlenden Beiträge. Die Mitabsicherung von Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden macht in der Regel etwa 20 Euro an zusätzlichen Beiträgen aus.

Wie immer gilt, dass Selbstbeteiligungen und jährliche Zahlweise sich günstig auf die Versicherungsprämie auswirken. Allerdings bieten nur wenige Versicherer überhaupt eine halbjährliche Zahlweise an, da die Beiträge so gering sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass abhängig von Größe, Bauart und Ausstattung der im Kleingarten befindlichen Laube die Beiträge für eine Kleingartenversicherung meist irgendwo zwischen 40 und 90 Euro pro Jahr liegen.

Fazit

Die Kleingartenversicherung schützt auf dem Grundstück befindliche Lauben und deren Inhalt. Sträucher, Gartenkulturen und Ernten sind nicht bei allen Anbietern und nicht für alle Schadensarten mitversichert.

Die Kleingartenversicherung kann mit und ohne Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein abgeschlossen werden, das kommt allerdings auf den Versicherer an. Einige Versicherer machen die Mitgliedschaft zur Voraussetzung für den Abschluss.

Die jährlichen Kosten der Kleingartenversicherung sind überschaubar. Die Risiken, denen ein Kleingarten ausgesetzt ist, sind aber zahlreich. Ein Abschluss lohnt sich daher in jedem Fall.

Quellenangaben

1Quelle: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.; https://www.kleingarten-bund.de/de/bundesverband/zahlen-und-fakten/
2Quelle: Bundeskleingartengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html